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50/04 BerufsausbildungNorm
BAG 1969 §2a Abs1;Rechtssatz
Die im § 2a Abs 1 BAG 1969 geforderte und im Rechtsbereich zu treffende Beurteilung, ob im Lehrbetrieb immerhin die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst ausgebildet werden können, erfordert die Auseinandersetzung mit SÄMTLICHEN nach dem für diesen Lehrling erlassenen Berufsbild gegebenen fachlichen Anforderungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040056.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.01.2011