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50/04 BerufsausbildungNorm
BAG 1969 §2a Abs1;Rechtssatz
Ob die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst im Lehrbetrieb vermittelt werden können, ist nicht durch eine quantitative Zählung der Berufsbildinhalte zu ermitteln. Vielmehr ist dieser Nachweis durch eine Bewertung und Abwägung sämtlicher Berufsbildpositionen des Lehrberufes im Verhältnis zu jenen Ausbildungsinhalten, welche im Lehrbetrieb vermittelt werden können, zu erbringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995040149.X01Im RIS seit
20.11.2000