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50/04 BerufsausbildungNorm
BAG 1969 §2 Abs6;Rechtssatz
Im Falle einer Entscheidung über die Eignung eines Betriebes zur Ausbildung von Lehrlingen sind anhand des für den entsprechenden Lehrling erlassenen Berufsbildes die für die Berufsausbildung bestehenden fachlichen Erfordernisse darzulegen und den tatsächlichen Gegebenheiten im Betrieb gegenüberzustellen (Hinweis E 1.10.1985, 84/04/0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040056.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.01.2011