Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Steiermärkischen Krankenanstalten-Gesellschaft mbH (KAGES) schuldig erkannt, im Jänner und Februar 1994 zu genau bezeichneten Zeiten im Landeskrankenhaus M die Arbeitnehmer A, M, K und D entgegen den Bestimmungen des § 19 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - AZG in Verbindung mit dem Bescheid des Arbeitsinspektorates Graz vom 7. Jänner 1994, Zl. 2... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/02 91/19/0248 3 Stammrechtssatz Rufbereitschaft ist - im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft - dadurch charakterisiert, daß der Arbeitnehmer den Ort des Bereitseins selbst wählen (wobei er den Arbeitgeber von seinem jeweiligen Aufenthaltsort zu verst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark, zu verantworten, daß sechs näher bezeichnete Arbeitnehmer (Kraftfahrer) dieses Vereines zu im einzelnen bezeichneten Zeiten im Februar 1990 in näher umschriebenem Umfang die zulässige tägliche Einsatzzeit von 12 Stunden überschritten hätten und daß einem dieser Arbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/02 91/19/0248 3 Stammrechtssatz Rufbereitschaft ist - im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft - dadurch charakterisiert, daß der Arbeitnehmer den Ort des Bereitseins selbst wählen (wobei er den Arbeitgeber von seinem jeweiligen Aufenthaltsort zu verst... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn sich die Arbeitnehmer (hier: Kraftfahrer im Rettungsdienst) nur in der im Ortsstellengebäude gelegenen Wohnung oder auf der umgebenden Grundfläche aufhalten dürfen, können sie ihren Aufenthaltsort nicht frei bestimmen, sodaß ein wesentliches Kriterium für das Vorliegen bloßer Rufbereitschaft fehlt. Müssen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der X-Gesellschaft m.b.H. (GmbH) schuldig erkannt, zu verantworten zu haben, daß von namentlich genannten Arbeitnehmern der GmbH im Krankenhaus M zu näher bezeichneten Zeiten im Mai 1990 die höchstzulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit nicht eingehalten worden sei. Er habe dadurch insgesamt 16 Übertretungen nach § 19 Abs. 2 zweiter Satz in Verbindung mit § 19 Ab... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/02 91/19/0248 2 Stammrechtssatz Folgt man der Lehre und Rechtsprechung, so handelt es sich bei Arbeitsbereitschaft um "jene Zeit, während der sich der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber an einer von diesem bestimmten Stelle zur jederzeitigen Verfügung zu halten hat, auch wenn der Arbeitnehmer während diese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der X-Gesellschaft m.b.H. (GmbH) schuldig erkannt, zu verantworten zu haben, daß von namentlich genannten Arbeitnehmern der GmbH im Krankenhaus M zu näher bezeichneten Zeiten im Mai 1990 die höchstzulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit nicht eingehalten worden sei. Er habe dadurch insgesamt 16 Übertretungen nach § 19 Abs. 2 zweiter Satz in Verbindung mit § 19 Ab... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/02 91/19/0248 2 Stammrechtssatz Folgt man der Lehre und Rechtsprechung, so handelt es sich bei Arbeitsbereitschaft um "jene Zeit, während der sich der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber an einer von diesem bestimmten Stelle zur jederzeitigen Verfügung zu halten hat, auch wenn der Arbeitnehmer während diese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 9 Arbeitszeitgesetz bestraft, weil er als Bevollmächtigter der als Arbeitgeberin fungierenden A-AG zu verantworten habe, daß im Betrieb dieser Gesellschaft in W, F-Straße 7, die Tagesarbeitszeit bei einem namentlich angeführten Arbeitnehmer (Lenker) am 15. März 1990 mehr als 10 Stunden betragen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über di... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §13;AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1;AZG §9;KollV Mineralölhandel;
Rechtssatz: Auch bei Lenkern und Beifahrern von Kraftfahrzeugen (hier: als Bediensteten einer Mineralölgesellschaft) kann unter den Voraussetzungen des § 5 Abs 1 AZG durch Kollektivvertrag eine Verlängerung der Tagesarbeitszeit auf mindestens zwölf Stunden zugelassen werden. ... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der BH Mödling vom 6. März 1990, Zl. 3-234-88, wurde die Beschwerdeführerin als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH mit dem Standort in B schuldig erkannt, sie habe Arbeitnehmer zu ungesetzlichen Arbeitsleistungen herangezogen, indem I) bei drei namentlich genannten Lenkern die Einsatzzeit vom 19. August 1988, 07.00 Uhr bis 21. August 1988, 17.00 Uhr und II) bei einem namentlich bezeichneten Lenker die Lenkzeit am 20. August ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/02 91/19/0248 2 Stammrechtssatz Folgt man der Lehre und Rechtsprechung, so handelt es sich bei Arbeitsbereitschaft um "jene Zeit, während der sich der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber an einer von diesem bestimmten Stelle zur jederzeitigen Verfügung zu halten hat, auch wenn der Arbeitnehmer während diese... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 23. April 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher angeführten GesmbH. nicht dafür gesorgt, daß, wie anläßlich einer Arbeitszeiterhebung für den Monat April 1989 festgestellt worden sei, in Hinsicht auf in diesem Unternehmen beschäftigte, drei namentlich angeführte Kraftfahrer "an den in der beiliegenden Auf... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;
Rechtssatz: Stehen einem Chauffeur zwischen den einzelnen Fahrten oder in den Zeiten, in denen die Fahrgäste Besprechungen haben, "freie Zeiten" zur Verfügung, in welchen er sich im "Chauffeurzimmer" zur Erholung aufhalten kann, wobei jedoch eine freie Wahl des Ortes des Bereitseins durch den Arbeitnehmer nicht erkennbar ist, so handel... mehr lesen...
I 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 26. November 1990 war die am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (mP) "als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter des Österreichischen Roten Kreuzes, Bezirksstelle M", in vier Fällen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, (AZG) - dreimal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 VStG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 AZG, einmal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Folgt man der Lehre und Rechtsprechung, so handelt es sich bei Arbeitsbereitschaft um "jene Zeit, während der sich der Arbeitnehmer dem Arbeitge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Daß sich ein Arbeitnehmer in der die gemäß § 16 Abs 2 AZG zulässige Einsatzzeit überschreitenden Zeit in seiner Dienstwohnung bzw im Ortsstelleng... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Die Möglichkeit, über die Verwendung der Bereitschaftszeit frei zu verfügen, ist umso geringer, je öfter tatsächlich Arbeit anfällt. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: In Lehre und Rechtsprechung ist unbestritten, daß Zeiten der Arbeitsbereitschaft - dieser Begriff wird in § 5 Abs 1 AZG und § 14 Abs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Rufbereitschaft ist - im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft - dadurch charakterisiert, daß der Arbeitnehmer den Ort des Bereitseins... mehr lesen...
1. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat nach einer vom 19. Jänner bis 25. Februar 1988 durchgeführten Beitragsprüfung mit Bescheid vom 16. November 1988 den Beschwerdeführer verpflichtet, als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG die unter Zugrundelegung der kollektivvertraglichen Ansprüche und unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 2 und 54 Abs. 1 ASVG für die in näher bestimmten Berechnungsblättern genannten Dienstnehmer und die d... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Für Lenker und Beifahrer von Kfz sind Zeiten der Arbeitsbereitschaft ebenfalls Arbeitszeit (Hinweis E 22.1.1991, 89/08/0279). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §3 Abs1;ASVG §49 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1 Z1;AZG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Reisezeit ist prinzipiell Arbeitszeit (Hinweis OGH 14.5.1957, ArbSlg 6661), es kann jedoch rechtswirksam (kollekt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. September 1982 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die Beschwerdeführerin (ein Transportunternehmen) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG für die in der beigeschlossenen Beitragsrechnung namentlich angeführten Versicherten und bezeichneten Zeiträume gemäß § 58 Abs. 2 ASVG zur Zahlung von allgemeinen Beiträgen von S 1,079.789,60 sowie Sonderbeiträgen von S 63.990,30 und verhängte einen Beitragszuschlag in der Höhe von S 105.100,--. Dies... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §6 Abs1;
Rechtssatz: Auf die tägliche bzw wöchentliche Normalarbeitszeit iSd §§ 3 bis 5 AZG sind bei Lenkern und Beifahrern von Kfz auch solche Zeiten außerhalb der eigentlichen Lenkzeiten als Arbeitszeit anzurechnen, die mit einer geringeren Beanspruchung einhergehen, wie etwa bloße Arbeitsbereitsch... mehr lesen...