Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Auf die tägliche bzw wöchentliche Normalarbeitszeit iSd §§ 3 bis 5 AZG sind bei Lenkern und Beifahrern von Kfz auch solche Zeiten außerhalb der eigentlichen Lenkzeiten als Arbeitszeit anzurechnen, die mit einer geringeren Beanspruchung einhergehen, wie etwa bloße Arbeitsbereitschaft.
Schlagworte
Entgelt Begriff ÜberstundenEntgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080279.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009