RS Vwgh 1991/1/22 89/08/0279

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1991
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
AZG §14 Abs1;
AZG §6 Abs1;

Rechtssatz

Auf die tägliche bzw wöchentliche Normalarbeitszeit iSd §§ 3 bis 5 AZG sind bei Lenkern und Beifahrern von Kfz auch solche Zeiten außerhalb der eigentlichen Lenkzeiten als Arbeitszeit anzurechnen, die mit einer geringeren Beanspruchung einhergehen, wie etwa bloße Arbeitsbereitschaft.

Schlagworte

Entgelt Begriff ÜberstundenEntgelt Begriff Anspruchslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080279.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten