Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §3 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157Rechtssatz
Reisezeit ist prinzipiell Arbeitszeit (Hinweis OGH 14.5.1957, ArbSlg 6661), es kann jedoch rechtswirksam (kollektivvertraglich oder einzelvertraglich) vereinbart werden, daß diese Zeiten mit einem geringeren als dem sonstigen Entgelt zu vergüten sind. Mangels einer solchen Vereinbarung gebührt auch für Reisezeit das volle Entgelt
(Hinweis OGH 5.6.1984, ArbSlg 10356).
Schlagworte
SondervereinbarungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X13Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012