1 Der Mitbeteiligte ist Geschäftsführer der L GmbH. Am 15. Februar 2008 wurde die L GmbH als Tochter der L AG gegründet und ein Teilbetrieb der L AG für die Behandlung nicht gefährlicher Abfälle in die neue Tochtergesellschaft eingebracht. Die L AG ist im Besitz der Erlaubnis für das Sammeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen verschiedener Schlüsselnummern. 2 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 7. Juli 2015 wurde über den Mitbeteiligt... mehr lesen...
I. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 24. Juli 2000 mit folgendem Spruch: "Sie (der Beschwerdeführer( haben es als gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz verantwortliches Organ der Firma H GmbH & Co KG zu verantworten, dass über einen längeren Zeitraum, zumindest vom 04.01.1999 bis 26.02.1999, der bei der Sortierung in P angefallene Restmüll entgegen den Bestimmungen des Tiroler Abfallwirtschaftskonzeptes zur Dep... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG Tir 1990 §27 Abs1 litb;VStG §21;
Rechtssatz: Werden Verwaltungsübertretungen iSd § 27 Abs 1 lit b Tir AWG 1990 vorsätzlich begangen, so liegen die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 21 VStG (Absehen von der Strafe) nicht vor, kann doch davon, dass das tatbildmäßige Verhalten hinter dem in der betreffenden Strafdrohung... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG Tir 1990 §27 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 27 Abs. 1 lit. b Tir AWG 1990 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
I. Die Bezirkshauptmannschaft K erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 25. Juli 2001 mit folgendem Spruch: "Herr WH, geb. 21.01.1961, hat es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H-GmbH mit Sitz in K, A Dorf 17, und somit als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ vorsätzlich zu verantworten, dass diese Firma auf dem im Eigentum des Herrn K. P jun., K (...) befindlichen Gst.-Nr. 3007/1, KG K, in Fahrtrichtung von K nach A links neben der S-St... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs11;AWG Tir 1990 §16 Abs2 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §27 Abs1 litg idF 1998/076;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0101 E 6. November 2003 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Das Tir AWG 1990 idF 1998/076 enthält keine eigene Definition des Begriffes "Deponie"... mehr lesen...
I. Mit Bescheid vom 23. April 2001 erteilte die Bezirkshauptmannschaft I (die Erstbehörde) gemäß § 27 Abs. 6 Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG) dem Beschwerdeführer den Auftrag, auf zwei näher bezeichneten Grundstücken folgende Maßnahmen unverzüglich, längstens jedoch bis zum 30. Mai 2001, vorzunehmen: "1. Sämtliches überschüssiges Material (höher als das Niveau der Landesstraße) ist zu entfernen und diese Fläche ist unverzüglich zu rekultivieren, sodass von einer landwi... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs11;AWG 1990;AWG Tir 1990 §16 Abs2 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §2 Abs9;AWG Tir 1990 §2 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §27 Abs1 litg idF 1998/076;AWG Tir 1990 idF 1998/076;DeponieV 1996;VwRallg;
Rechtssatz: Das Tir AWG 1990 idF 1998/076 enthält keine eigene Definition des Begriffes "Deponie... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs11;AWG 1990;AWG Tir 1990 §16 Abs2 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §27 Abs1 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §27 Abs6 idF 1998/076;AWG Tir 1990;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem Deponiebegriff des § 2 Abs. 11 AWG 1990 ist Deponie im Sinne dieses Bundesges... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft K (BH) erteilte dem Beschwerdeführer auf Grund eines am 28. Juni 2001 durchgeführten Lokalaugenscheines mit Bescheid vom 6. Dezember 2001 Beseitigungsaufträge, welche der Beschwerdeführer auf seine Kosten auf dem näher bezeichneten, ehemaligen Areal der Betriebsanlage der Albert P OHG in K. durchzuführen habe. Unter Spruchpunkt I dieses Bescheides wurden dem Beschwerdeführer Entfernungsaufträge gemäß § 32 Abs. 1 des Bundes-Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, BGB... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AWG Tir 1990 §27 Abs1 litf;AWG Tir 1990 §27 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/07/0138
Rechtssatz: Die Abfallbehörde darf nur einer Person, die eine Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 begangen hat, einen Auftrag nach § 27 Abs. 6 Tir AWG 1990 erteil... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (BH) trug mit Bescheid vom 27. Juni 2001 der Beschwerdeführerin gemäß § 13 Abs. 2 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990, in der Fassung LGBl. Nr. 76/1998 (TAWG) auf, zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes bis 27. Juli 2001 den laut der (beiliegenden) Skizze der Zollwachabteilung K. vom 27. April 2001 aufgebrachten Klärschlamm vom Erdwall vollständig zu entfernen, den Klärschlamm ordnungsgemäß zu entsorgen und der Behörde ein... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;AWG Tir 1990 §27 Abs1 litf;VStG §45 Abs1 Z1;VStG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wird ein Verwaltungstrafverfahren nach § 45 Abs. 1 Z. 1 VStG eingestellt, kann daraus nicht in einer andere Behörden bindenden Weise eine Entscheidung der relevanten Vorfrage entnommen werden, der Besch habe die Verwaltungsübertretung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 27 Abs. 6 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 (TAWG), im Instanzenzug aufgetragen, bis spätestens 30. September 1998 die auf dem Grundstück 451/1 KG I. abgestellte, schrottreife Wassertonne zu entfernen, ordnungsgemäß einem dazu befugten Alteisen/Schrotthändler zu übergeben und der Behörde über die ordnungsgemäße Entsorgung bis spätestens 15. Oktober 1998 einen schriftlichen Nachweis vorzulegen. ... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol
Norm: AWG Tir 1990 §27 Abs1;AWG Tir 1990 §27 Abs6;
Rechtssatz: Aus der Wendung "unabhängig von ihrer Bestrafung" in § 27 Abs 6 Tir AWG 1990 ergibt sich mit völliger Eindeutigkeit, dass weder eine Bestrafung noch auch die Anhängigkeit eines Strafverfahrens eine Voraussetzung des auf diese Gesetzesstelle gestützten Beseitigungsauftrages darstellt, sondern ledig... mehr lesen...
Nach dem in der Beschwerde angegebenen Sachverhalt betreibt der Beschwerdeführer seit 1. Jänner 1992 eine Biokompostieranlage in P. Bei dieser Anlage handle es sich um ein Pilotprojekt, welches ab dem Jahr 1989 vom Abfallwirtschaftsverband X betrieben worden sei und mit welcher ursprünglich Biomüll im Umfang von 4000 EGW (Einwohnergleichwerte) kompostiert worden sei. Mit Jahreswechsel 1991/92 sei "sodann" der Vollanschluß der Stadtgemeinde S erfolgt, sodaß sich eine Erhöhung auf 12000... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG Tir 1990 §27 Abs1 litg;VStG §6;VwRallg;
Rechtssatz: Das VStG enthält keine eigene Definition des Begriffes "Notstand"; nach der bei Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 05te Aufl, Randziffer 752 wiedergegebenen Judikatur des VwGH wird Notstand als schwere un... mehr lesen...