Norm
ZPO §84 IIRechtssatz
Grundlage für die Prüfung der Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit eines geklagten Arbeitnehmers sind die Klagebehauptungen. Die Behauptung des Klägers, diesem komme eine arbeitnehmerähnliche Stellung zu, stellt aber nur ein Rechtsbehauptung dar, die eine inhaltliche Prüfung der maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen nicht ersetzen kann. Dies führt aber noch nicht zur Zurückweisung der Klage mangels sachlicher Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes und Sozialgerichtes, sondern zur Einleitung eines Verbesserungsverfahrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108281Im RIS seit
26.09.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013