RS OGH 1987/7/15 9ObS8/87 (9ObS9/87), 6Ob570/93

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Veröffentlicht am 15.07.1987
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Norm

ZPO §84 Abs3 I

Rechtssatz

Beschränken sich die Ausführungen eines Rechtsmittels zum Rechtsmittelgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung auf einzelne von mehreren geltend gemachte Ansprüche, so liegen die Voraussetzungen für die Einleitung des Verbesserungsverfahrens nur vor, wenn sich aus dem übrigen Inhalt der Rechtsmittelschrift zwanglos ableiten läßt, daß sich die Partei auch durch die Entscheidung in anderen Punkten beschwert erachtet; Anfechtungserklärung und Rechtsmittelantrag allein reichen nicht hin.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0036459

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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