Norm: ZPO §583
Rechtssatz: 1. Die - wegen Wegfalles der Qualifikation als aktiver Rechtsanwalt ausgesprochene - Amtsniederlegung durch den (nachernannten) Vorsitzenden des Schiedsgerichtes ist kein Fall des § 583 Abs 2 Z 2 ZPO. 2. Der abgelehnte Schiedsrichter stimmt bei der Erledigung des Ablehnungsantrages mit. Entscheidungstexte 2 Ob 41/04z Entscheidungstext OGH 17.03.2005 2 O... mehr lesen...
Begründung: Am 10. 8. 1993 schloss die Antragsgegnerin als "Auftraggeber" mit der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Architekturbüro H***** & Partner und dem Erstantragsteller als "Auftragnehmer" einen Werkvertrag betreffend Architekturleistungen für den Neubau eines Bürogebäudes in Budapest, der von beiden Seiten unterschrieben wurde. Im September 1994 trat der Zweitantragsteller im Einvernehmen mit der Antragsgegnerin und dem Erstantragsteller an Stelle des Architekturbüro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte den Kläger mit der Erstellung eines Bewertungsgutachtens in einem Enteignungsverfahren beauftragt. Die dem Kläger am 23.6.1992 erteilte Vollmacht enthält eine Schiedsklausel nachstehenden Inhalts: "Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vollmachtsverhältnis unterliegen unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges dem Schiedsgericht gemäß § 16 Abs 5 IKG, BGBl 71/69". "Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vollmachtsverhältnis unterliegen unter Aussch... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §583IngKG 1969 §16
Rechtssatz: Bei Wegfall eines in einem Gesetz als Organ einer beruflichen Standesvertretung vorgesehenen Schiedsgerichts, zufolge einer Gesetzesänderung, erlischt eine Schiedsvereinbarung von selbst, ohne daß es eines rechtgestaltenden richterlichen Ausspruchs nach § 583 Abs 2 Z 1 ZPO bedürfte. Entscheidungstexte 1 Ob 641/95 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §583
Rechtssatz: Ein Tatbestand des § 583 ZPO kann in einem trotz der Schiedsvereinbarung beim ordentlichen Gericht anhängigen Verfahren mit der Behauptung der dadurch hervorgerufenen Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung als Zulässigkeitsvorfrage oder Zulässigkeitseinrede nicht geltend gemacht werden, selbst wenn er einen Antrag gemäß § 583 ZPO rechtfertigen würde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §583ZPO §591ZPO §595 Abs1 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Grundsätzlich verliert der Schiedsvertrag seine Wirkung durch die Erfüllung seines Zwecks (etwa durch Erledigung des ganzen Streitfalls etc) oder aus "anderen Gründen", etwa wenn mit der Entscheidung des ordentlichen Gerichts über eine Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch die Unwirksamkeit des Schiedsvertrags festgestellt (§ 595 Abs 1 Z 1 ZPO) oder der Schiedsv... mehr lesen...
Norm: ZPO §583
Rechtssatz: Zur Frage der Bestimmtheit und Rechtswirksamkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung, mit dem der Kostenausschuß der Rechtsanwaltskammer als Schiedsrichter über eine Kostenforderung eingesetzt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 615/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 615/79 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ZPO §583
Rechtssatz: Über die Außerkraftsetzung eines Schiedsvertrages ist mit Beschluß zu entscheiden auf die Bekämpfung dieses Beschlusses sind die Bestimmungen der §§ 520 bis 528 anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 615/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 615/79 4 Ob 2331/96i Entscheidungstext OGH 12.11.1996 4 Ob 23... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §583
Rechtssatz: Ein Schiedsvertrag verliert nicht schon dadurch seine Gültigkeit, daß der als Schiedsrichter vereinbarte Verein die Erlaubnis zur Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges gibt. Die statutarischen Folgen einer solchen Willensäußerung der Vereinsinstanz treten nur dann ein, wenn es sich um Streitigkeiten handelt, für die ein Vereinsorgan nach dem Statut zuständig ist, nicht aber dann, wenn dieses Organ durch ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §583
Rechtssatz: Auch nach Fällung des Schiedsspruches bleibt das Schiedsgericht für die Erledigung weiterer durch den Schiedsspruch nicht erledigter Fragen zuständig, wenn sie vor das vereinbarte Schiedsgericht gehören (Analogie aus § 583 Abs 3 ZPO). Entscheidungstexte 3 Ob 142/63 Entscheidungstext OGH 19.12.1963 3 Ob 142/63 Veröff: EvBl 1964/132 S 188 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §583
Rechtssatz: Die Partei, die nach dem Schiedsvertrage gemeinsam mit der Gegenpartei Schiedsrichter zu bestellen hat, kann von dem Rechte, die Außerkraftsetzung des Schiedsvertrages zu begehren, nur dann Gebrauch machen, wenn sie sich mit der Gegenpartei über die Person der gemeinschaftlich zu bestellenden Schiedsrichter nicht einigen konnte, nicht aber schon dann, wenn sie die Namhaftmachung der Schiedsrichter abzulehnen erklärt h... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhZPO §578ZPO §583
Rechtssatz: Die Bestimmung, daß dem Schiedsgerichte ein "unabhängiger Richter des OLG X" angehören müsse, macht den Schiedsvertrag nicht unwirksam, da dies auch so verstanden werden kann, daß es sich um eine Person handeln müssen, die früher einmal das Richteramt bekleidet hat und daher eine erhöhte Gewähr für Unparteilichkeit bietet. Es handelt sich bei diesem Ausdruck nur um eine belanglose Unbedenklichkei... mehr lesen...
Norm: ZPO §583
Rechtssatz: Ein Schiedsvertrag kann außerhalb der Voraussetzungen des § 583 ZPO auch von selbst außer Kraft treten, wenn und soweit es die Vereinbarung vorsieht, zB, wenn die Unmöglichkeit der Bestellung eines Schiedsrichters von vornherein feststeht und für den Fall der Nichtbestellung eines Schiedsrichters die Zulässigkeit der Anrufung des ordentlichen Gerichtes vereinbart wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin brachte am 8. August 1947 gegen den Beklagten die Klage ein mit dem Begehren, den zwischen den Streitteilen am 2. Jänner 1946 abgeschlossenen Pachtvertrag für aufgehoben zu erklären und den Beklagten zur Übergabe und Räumung zu verpflichten. Bei der am 12. September 1947 abgehaltenen ersten Streitverhandlung beantragte der Beklagte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete insbesondere Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein, da im Pachtvertrage die Vereinbarun... mehr lesen...
Norm: ZPO §583 ff
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 583 ff ZPO regeln bloß die Außerkraftsetzung eines Schiedsvertrages in bestimmten Fällen, lassen aber die Wirkung von etwaigen anderen Erlöschungsgründen und die Möglichkeit dahingehender Feststellungsklagen oder Rechtsgestaltungsklagen unberührt. Die unvorhergesehene Verarmung einer Partei, die es ihr unmöglich macht, Schiedsrichtern Vorschüsse und Honorare zu bezahlen, gibt ihr das Recht, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §583
Rechtssatz: Wenn Schiedsrichter, die das Amt vorbehaltlos angenommen haben, nachträglich die Ausübung ihres Amtes von dem im Schiedsvertrage nicht vorgesehenen Erlage eines Kostenvorschusses abhängig machen, so kann Außerkraftsetzung des Schiedsvertrages begehrt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 499/35 Entscheidungstext OGH 04.07.1935 2 Ob 499/35 Veröff: SZ 17/112 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §583
Rechtssatz: Die Außerkraftsetzung des Schiedsvertrages kann nicht verlangt werden, wenn von den auf Grund des Schiedsvertrages bestellten Schiedsrichtern einer aus triftigen Gründen sein Amt niederlegt. Entscheidungstexte 2 Ob 427/24 Entscheidungstext OGH 11.06.1924 2 Ob 427/24 Veröff: SZ 6/217 2 Ob 598/24 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §583
Rechtssatz: Die Partei, die nach dem Schiedsvertrage gemeinsam mit der Gegenpartei Schiedsrichter zu bestellen hat, kann von den Rechte, nach § 583 Abs 1 ZPO die Außerkraftsetzung des Schiedsvertrages zu begehren, nur dann Gebrauch machen, wenn sie sich mit der Gegenpartei über die Personen der gemeinschaftlich zu bestellenden Schiedsrichter nicht einigen konnte, nicht aber schon dann, wenn sie die Namhaftmachung der Schiedsricht... mehr lesen...