Norm
ZPO §583Rechtssatz
Ein Tatbestand des § 583 ZPO kann in einem trotz der Schiedsvereinbarung beim ordentlichen Gericht anhängigen Verfahren mit der Behauptung der dadurch hervorgerufenen Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung als Zulässigkeitsvorfrage oder Zulässigkeitseinrede nicht geltend gemacht werden, selbst wenn er einen Antrag gemäß § 583 ZPO rechtfertigen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102373Dokumentnummer
JJR_19960326_OGH0002_0010OB00641_9500000_004