Norm
ZPO §583Rechtssatz
Wenn Schiedsrichter, die das Amt vorbehaltlos angenommen haben, nachträglich die Ausübung ihres Amtes von dem im Schiedsvertrage nicht vorgesehenen Erlage eines Kostenvorschusses abhängig machen, so kann Außerkraftsetzung des Schiedsvertrages begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0045038Dokumentnummer
JJR_19350704_OGH0002_0020OB00499_3500000_001