Norm: ZPO §582ZPO §595 Abs1 Z1 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Auch die Zuständigkeit einer auf § 595 Abs 1 Z 1 ZPO gestützten Aufhebungsklage richtet sich nach § 582 ZPO (hier idF vor dem SchiedsRÄG 2006). Entscheidungstexte 7 Ob 148/07a Entscheidungstext OGH 29.08.2007 7 Ob 148/07a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hatte 1996 seinen Beitritt zum anwaltlichen Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien erklärt. Dessen Statut enthält in Punkt 9.3. folgende Schiedsklausel: „Allfällige Streitigkeiten zwischen dem RA und der RAK Wien betreffend die Auslegung und Anwendung dieses Statuts, insbesondere betreffend die Ausschließung des RA (Punkt 8.) werden ausschließlich und unanfechtbar durch ein Schiedsgericht entschieden, das aus zwei Rechtsanwälten als Beisitzer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Verfahren nach § 582 ZPO ist ein in der ZPO geregeltes außerstreitiges Verfahren. Für das Rekursverfahren gelten die Bestimmungen der §§ 514 ff ZPO, die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses ist nach § 528 ZPO zu prüfen (RIS-Justiz RS0045031; zuletzt 9 Ob 39/99x). Da das Rekursgericht ausgesprochen hat, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000,- übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Am 10. 8. 1993 schloss die Antragsgegnerin als "Auftraggeber" mit der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Architekturbüro H***** & Partner und dem Erstantragsteller als "Auftragnehmer" einen Werkvertrag betreffend Architekturleistungen für den Neubau eines Bürogebäudes in Budapest, der von beiden Seiten unterschrieben wurde. Im September 1994 trat der Zweitantragsteller im Einvernehmen mit der Antragsgegnerin und dem Erstantragsteller an Stelle des Architekturbüro... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §582ZPO §585
Rechtssatz: Können sich die beiden bestellten Schiedsrichter nicht über die Person des Obmannes einigen und kann der vertragsmäßig dafür bestellte Dritte (hier: Kammervorstand) wegen Verlustes seiner diesbezüglichen Funktion infolge Aufhebung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr tätig werden, findet § 585 ZPO keine Anwendung, sondern hat das Gericht gemäß § 582 ZPO auf Antrag den Obmann zu best... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 582 Abs 1 2. Satz ZPO ist der Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters bei dem Gericht zu stellen, welches mangels eines Schiedsvertrages für den Rechtsstreit in erster Instanz zuständig wäre (individuelle Zuständigkeit: EvBl 1988/145). Der Revisionsrekurswerber geht selbst davon aus, daß hier das Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht einzuschreiten hätte. Dennoch vermeint der Rechtsmittelwer... mehr lesen...
Begründung: Ein Schiedsgericht erkannte die Klägerin schuldig, der Beklagten S 1,155.594,70 samt Zinsen und die mit S 1,045.229 (darin enthalten S 19.839 Umsatzsteuer und S 827.000,-- Barauslagen) bestimmten Prozeßkosten zu bezahlen. Die Klägerin begehrte in ihrer beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage den Ausspruch, daß dieser Schiedsspruch aufgehoben werde und unwirksam sei. Sie führt zur
Begründung: aus, ein Schiedsvertrag sei nicht wirksam zustandegekommen. Bei den im Kos... mehr lesen...
Norm: ZPO §582ZPO §596
Rechtssatz: Beim allgemeinen Gerichtsstand desjenigen, der im Schiedsverfahren Kläger ist, kann die Klage auf Aufhebung des Schiedsspruches im allgemeinen nicht eingebracht werden; ob der Beklagte des Schiedsgerichtsverfahrens im Schiedsgerichtsverfahren eine Gegenforderung eingewendet hat, ist hiebei ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 6 Ob 713/87 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §582ZPO §596
Rechtssatz: Wird auf Aufhebung eines Schiedsspruches geklagt, ist die Klage bei dem Gericht zu stellen, welches mangels eines Schiedsvertrages für den Rechtsstreit erster Instanz zuständig wäre, somit bei dem Gericht, bei dem der Beklagte des Schiedsgerichtsverfahrens einen Gerichtsstand hat. Hiebei handelt es sich um eine individuelle Zuständigkeit; eine Gerichtsstandsvereinbarung ist jedoch zulässig. Bei Fehlen eines in... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin Leistungen aus einer mit dieser abgeschlossenen Unfallversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) 1976 zugrundeliegen. Diese sehen in Art. 14 für die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallsfolgen oder darüber, in welchem Umfang der eingetretene Schaden auf dem Versicherungsfall zurückzuführen ist, ferner über die Beeinflussung der Unfallsfolgen durc... mehr lesen...
Norm: ZPO §582
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 582 ZPO ist ein in der ZPO geregeltes außerstreitiges Verfahren. Für das Rekursverfahren gelten die Bestimmungen der §§ 514 ff ZPO, die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses ist nach § 528 Z 1 Abs 1 ZPO zu prüfen. Entscheidungstexte 7 Ob 26/87 Entscheidungstext OGH 14.05.1987 7 Ob 26/87 Veröff: VersRdSch 1988,25 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §582ZPO §596 Abs1
Rechtssatz: Es ist nicht darauf abgestellt, wo tatsächlich der Antrag auf Schiedsrichterbestellung eingebracht wurde, sondern darauf, welches Gericht ohne Schiedsvertrag sachlich und örtlich zuständig wäre. Entscheidungstexte 6 Ob 635/83 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 6 Ob 635/83 6 Ob 713/87 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §582ZPO §596 Abs1
Rechtssatz: Hängt die sachliche Zuständigkeit vom Streitwert ab, besteht jedenfalls dann, wenn weder im Verfahren auf Schiedsrichterbestellung noch im Schiedsverfahren eine Streitwertbestimmung erfolgt ist, für die die Aufhebung begehrende Partei kein Hindernis, die gemäß § 56 Abs 2 JN erforderliche Bewertung der Aufhebungsklage auch dann in einem die bezirksgerichtliche Wertgrenze übersteigenden Ausmaß vorzunehmen, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §582
Rechtssatz: Auch im Verfahren nach § 582 Abs 1 ZPO, das sich nach den Bestimmungen der ZPO richtet, ist die Bestimmung des § 527 Abs 2 ZPO anzuwenden, wonach ein Aufhebungsbeschluß ohne Rechtskraftvorbehalt nicht anfechtbar ist. Entscheidungstexte 3 Ob 589/83 Entscheidungstext OGH 14.09.1983 3 Ob 589/83 European Case L... mehr lesen...
Norm: ZPO §582
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluß nach § 582 ZPO ist auf die Fälle beschränkt, in denen dem Antrag gesetzmäßig stattgegeben wurde. Dabei ist die Gesetzmäßigkeit der Stattgebung nicht nur auf das Vorliegen der im § 582 unmittelbar genannten Voraussetzungen hin zu überprüfen. Es ist dabei auch von Bedeutung, ob der Schiedsvertrag zufolge Einhaltung der Formvoraussetzungen gültig zustande gekommen ist und ob eine derartige Schie... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaZPO §582ZPO §599
Rechtssatz: Ein zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis statutenmäßig berufenes Schiedsgericht ist kein Schiedsgericht im Sinn des vierten Abschnittes des sechsten Teiles der ZPO. Zu den durch § 599 Abs 2 ZPO verfolgten Zwecken gehört unter anderen gerade auch, eine Bildung der Richterbank nach den Bestimmungen der ZPO zu verhindern. In einem solchen Fall fehlt es an der Grundlage für eine Sc... mehr lesen...
Norm: JN §28ZPO §582
Rechtssatz: Wenn kein inländisches Gericht für den Rechtsstreit in erster Instanz zuständig wäre, kann der OGH kein Gericht bestimmen, das für die Bestellung eines Schiedsrichters als örtlich zuständig zu gelten hat. Entscheidungstexte 1 Nd 52/59 Entscheidungstext OGH 10.07.1959 1 Nd 52/59 Veröff: EvBl 1959/300 S 520 ... mehr lesen...
Die beiden Teile haben ein Übereinkommen geschlossen, demzufolge der Antragsteller dem Antragsgegner einen Investitionskredit zur Verfügung zu stellen hat, wogegen der Antragsgegner dem Antragsteller den Alleinvertrieb seiner Erzeugnisse überläßt. Über Streitigkeiten aus diesem Vertrage soll ein Schiedsgericht entscheiden, in welches beide Teile einen Vertreter entsenden. Diese Vertreter sollen sich innerhalb einer Woche auf einen Vorsitzenden einigen. Da der Antragsgegner die Bestell... mehr lesen...
Norm: ZPO §581ZPO §582
Rechtssatz: Ist der infolge Säumnis einer Partei vom Gericht bestellte Schiedsrichter gestorben, so kann nicht sogleich das Gericht wegen Bestellung eines neuen Schiedsrichters angegangen werden, vielmehr muß wieder der Gegner zur Namhaftmachung eines Schiedsrichters aufgefordert werden. Hat es an einer Voraussetzung für die Bestellung eines Schiedsrichters gefehlt und hat dennoch das Erstgericht eine solche Bestellung vo... mehr lesen...
Norm: JN §99ZPO §582ZPO §596
Rechtssatz: Wurde ein Rechtsstreit zwischen zwei Ausländern, die ihren Sitz im Auslande haben, durch ein österreichisches Schiedsgericht entschieden, so kann die Klage auf Unwirksamkeit des Schiedsspruches in Österreich auch bei einem nach § 99 JN zuständigen Gerichte anhängig gemacht werden. Entscheidungstexte 1 Ob 61/36 Entscheidungstext OGH 29.01.1936... mehr lesen...
Norm: ZPO §582
Rechtssatz: Können sich zwei Schiedsrichter über die Person des dritten von ihnen zu bestellenden Schiedsrichters (Obmannes) nicht einigen, so ist das Gericht bei Ernennung dieses Schiedsrichters gemäß § 582 ZPO an die Vorschriften des Schiedsvertrages über die Auswahl dieses Schiedsrichters nicht gebunden. Entscheidungstexte 2 Ob 78/31 Entscheidungstext OGH 28.01.193... mehr lesen...
Norm: ZPO §582
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Revisionsrekurses bei gleichförmigen abweislichen Beschlüssen der unteren Instanzen? Entscheidungstexte 1 Ob 824/24 Entscheidungstext OGH 03.12.1924 1 Ob 824/24 Veröff: SZ 6/383 3 Ob 589/83 Entscheidungstext OGH 14.09.1983 3 Ob 589/83 ... mehr lesen...