RS OGH 1987/11/26 6Ob713/87

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Veröffentlicht am 26.11.1987
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Norm

ZPO §582
ZPO §596

Rechtssatz

Beim allgemeinen Gerichtsstand desjenigen, der im Schiedsverfahren Kläger ist, kann die Klage auf Aufhebung des Schiedsspruches im allgemeinen nicht eingebracht werden; ob der Beklagte des Schiedsgerichtsverfahrens im Schiedsgerichtsverfahren eine Gegenforderung eingewendet hat, ist hiebei ohne Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0045054

Dokumentnummer

JJR_19871126_OGH0002_0060OB00713_8700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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