Norm
ZPO §582Rechtssatz
Es ist nicht darauf abgestellt, wo tatsächlich der Antrag auf Schiedsrichterbestellung eingebracht wurde, sondern darauf, welches Gericht ohne Schiedsvertrag sachlich und örtlich zuständig wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0045035Dokumentnummer
JJR_19841108_OGH0002_0060OB00635_8300000_001