Norm
EO §7 BaRechtssatz
Aus dem Exekutionstitel auf Räumung muss Gegenstand und Umfang zu erkennen sein. Die Beschlagnahme einer Wohnung durch die Besatzungsmacht bewirkt nicht den Verlust der Mietrechte. Der nicht illegale Ehegatte muß den Kündigungsgrund des § 22 VerbotsG gegen sich gelten lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0000518Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.07.2010