RS OGH 1946/10/9 1Ob253/46

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1946
beobachten
merken

Norm

EO §7 Ba
VerbotsG §22
ZPO §562

Rechtssatz

Aus dem Exekutionstitel auf Räumung muss Gegenstand und Umfang zu erkennen sein. Die Beschlagnahme einer Wohnung durch die Besatzungsmacht bewirkt nicht den Verlust der Mietrechte. Der nicht illegale Ehegatte muß den Kündigungsgrund des § 22 VerbotsG gegen sich gelten lassen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 253/46
    Entscheidungstext OGH 09.10.1946 1 Ob 253/46
    Veröff: JBl 1947,398

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0000518

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten