Entscheidungsgründe: Am 20. 5. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Wechsel über eine Wechselsumme von ATS 520.000 mit der unbedingten Anweisung aus, die Wechselsumme am 16. 6. 1995 an die eigene Order zu bezahlen. Am 13. 6. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Blankowechsel aus, welcher später von der Klägerin über eine Wechselsumme von ATS 2,990.000 mit der Zahlungsanweisung komplettier... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Klägerin, die sich gegenüber der Erstbeklagten auf die Annahme des Wechsels und gegenüber dem Zweitbeklagten auf eine Wechselbürgschaft berief, erließ das Erstgericht am 22. 6. 2001 einen Wechselzahlungsauftrag über US-$ 636.172 samt 6 % Zinsen seit 24. 9. 1999. Bereits mit dem Antrag auf Erlassung des Wechselzahlungsauftrages verband die Klägerin ein Eventualbegehren auf Zahlung von US-$ 636.172 samt Nebengebühren, das sie auf das Grundgeschäft (Verkau... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten - und ursprünglich auch von deren zum Zeitpunkt der Klagseinbringung bereits in Konkurs verfallenen Ehegatten - für "auftragsgemäß erbrachte Warenlieferungen" insgesamt S 919.231,76. Die Beklagte habe seit Jahrzehnten regelmäßig Futtermittel bezogen; die Rechnungen seien an sie und ihren Ehemann adressiert gewesen und in dieser Form akzeptiert worden. Die Klagssumme resultiere daher aus einem wirksam zwischen den Streitteilen zustand... mehr lesen...
Begründung: Bezogene des hier geltend gemachten Wechsels vom 5. 11. 1995 ist eine Betriebs- und Verwaltungs-GmbH, in deren Eigentum eine Betriebsliegenschaft in Wels steht. Diese GmbH erteilte an verschiedene Professionisten Aufträge für Umbauarbeiten des auf der Liegenschaft befindlichen Geschäftshauses. Eine neu gegründete Handels-GmbH & Co KG, deren kennzeichnender Firmenbestandteil ebenso wie jener der Betriebs- und Verwaltungs-GmbH aus dem Familiennamen der Gesellschafter g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Y***** R*****, vertreten durch Dr.Herwig Liebscher, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagten Parteien 1.) Wolfgang G***** 2.) Phy*****gesellschaft m.b.H., beide *****, beide vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Die kündigende Partei kündigte der Kündigungsgegnerin am 25. August 1987 das gemietete "ganze" Haus Maisäßhütte Nr.183 in Gallenkirchen aus dem Grunde des Eigenbedarfs für den 1.November 1987 auf. Im für diese Kündigung verwendeten ZP-Formular Nr.102 wurden zum vorgedruckten Vorbringen "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat - drei Monaten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist....." keinerlei Angaben gemacht. Gegen die am 9.Septem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beantragte die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages des Inhaltes, daß dem Beklagten (als Akzeptanten) auf Grund des Wechsels vom 6. März 1987 aufgetragen werde, die Wechselsumme von S 716.647,-- s.A. zu bezahlen. Das Erstgericht erließ den Wechselzahlungsauftrag antragsgemäß. Der Beklagte erhob rechtzeitig Einwendungen und brachte vor, daß er am 6. März 1987 keinen Wechsel ausgestellt habe. Er habe einmal einen Blankowechsel akzeptiert, der Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht (ursprünglich Handelsgericht Wien) erließ auf Grund eines Wechsels vom 8. März 1983 einen Wechselzahlungsauftrag über 359.049,48 S. In dem Wechsel war als Zahlungsort Dornbirn angegeben. Außerdem enthielt der Wechsel den Vermerk, "zahlbar bei Österreichischer Länderbank, Mariahilferstraße 83, 1060 Wien". Die Beklagte hatte im Zuge des Verfahrens eingewendet, der Wechsel sei wegen zweier verschiedener Zahlungsorte nicht wirksam. Im übrigen wend... mehr lesen...
Norm: ZPO §553
Rechtssatz: Das im § 553 ZPO enthaltene Gebot, im Urteil auszusprechen, ob der an der Beklagten erlassene Zahlungsauftrag aufrecht erhalten bleibe oder ob und inwiefern derselbe aufgehoben werde, bedeutet keine absolute Beschränkung des Gerichtes auf eine Entscheidung über die Berechtigung des Zahlungsauftrages im Zeitpunkt seiner Erlassung und an den Wortlaut des Zahlungsauftrages. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Für einen von der klagenden Partei dem Manfred C gewährten Kredit von S 850.000,-- übernahmen die beiden Beklagten am 3. März 1982 die selbstschuldnerische Bürgschaft. Sie unterfertigten neben dem Kreditnehmer einen Blankowechsel als Akzeptanten. Gegen den auf Grund dieses Wechsels erwirkten Wechselzahlungsauftrag über S 1,749.952,37 erhoben die Beklagten folgende Einwendungen: Es fehle an einem Grundgeschäft, das Blankoakzept sollte nicht der
Begründung: einer Haftung, s... mehr lesen...
Die erstbeklagte Partei, eine Kommanditgesellschaft, stellte am 31. Oktober 1978 einen Wechsel auf eigene Order über die Summe von 166 752.44 S, zahlbar gestellt bei der klagenden Partei per 31. Jänner 1979, aus. Dieser Wechsel wurde von der Firma M Baugesellschaft mbH (im folgenden Firma M) akzeptiert. Der Zweitbeklagte ist Komplementär der erstbeklagten Partei. Auf der Rückseite enthält der Wechsel ein Blankoakzept der erstbeklagten Partei und den Protest des Öff. Notars Dr. Bernhar... mehr lesen...
Norm: ZPO §553ZPO §559
Rechtssatz: Notwendigkeit urkundlichen Nachweises der behaupteten Rechtsnachfolge des Beklagten (§ 1409 ABGB; § 25 HGB). Entscheidungstexte 5 Ob 57/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 5 Ob 57/75 Veröff: NZ 1981,84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0044704 Dok... mehr lesen...
Der Kläger brachte mehrere Wechselklagen gegen den Beklagten im Wechselmandatsverfahren ein, welche mit Beschluß des Erstgerichtes vom 13 März 1967 gemäß § 187 ZPO. zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden. In den vorgelegten Wechseln ist Johann G., Schuhfabrik, Wien, als Bezogener genannt, welcher die Wechsel auch akzeptiert hat. Unmittelbar neben der Unterschrift des Akzeptanten befindet sich ohne näheren aufklärenden Beisatz die Unterschrift des Beklagten Kur... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 CZPO §235 FZPO §553ZPO §559
Rechtssatz: Die Besonderheit des Wechselverfahrens als Urkundenverfahren schließt die Zulässigkeit einer Klagsänderung nicht grundsätzlich aus, es liegt aber im Wesen des Wechselverfahrens, einer Klagsänderung noch engere Grenzen zu ziehen als im allgemeinen Zivilverfahren (EvBl 1936,159; Fasching Kommentar III Bd S 108). Trotz dieser Enge ist die Einschränkung allgemein zulässiger Klägerrechte nur sow... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 CZPO §235 FZPO §553ZPO §559
Rechtssatz: Die gesetzlichen Vorschriften über den allgemeinen Zivilprozeß gelten auch im Rahmen der verschiedenen besonderen Verfahrensarten insoweit, als das Gesetz für die betreffende Verfahrensart nicht abweichende Bestimmungen enthält, oder die in Frage stehende allgemeine prozeßrechtliche Vorschrift nicht mit dem Wesen und dem Sinn dieser besonderen Verfahrensart unvereinbar ist. ... mehr lesen...
Der derzeitige Geschäftsführer der klagenden Partei D. Sch. und der Beklagte kamen im Februar 1962 überein, die Abstattung einer vom Beklagten anerkannten Schuld zu regeln. Darauf kam der Beklagte am 27. Februar 1962 zur klagenden Partei, in deren Geschäftsräumen er den von Sch. ausgestellten Wechsel, lautend auf 71.675.80 S, fällig gestellt für den 27. Mai 1962, annahm, ohne daß im Zuge der Ausstellung und Annahme dieses Wechsels auf etwa bereits im Besitze der klagenden Partei befin... mehr lesen...
Norm: ZPO §553ZPO §559
Rechtssatz: Ein Wechselzahlungsauftrag kann auch mit Einschränkungen und Änderungen aufrecht erhalten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 527/62 Entscheidungstext OGH 18.12.1962 4 Ob 527/62 Veröff: SZ 35/134 6 Ob 211/67 Entscheidungstext OGH 27.07.1967 6 Ob 211/67 Veröff: SZ 40/105 = RZ 1968,74 =... mehr lesen...
Norm: ZPO §106ZPO §108ZPO §553
Rechtssatz: Zustellung des Wechselzahlungsauftrages an namensgleichen Sohn des Wechselpflichtigen. Einwendungen durch Vater und Sohn. Klagsrückziehung gegen den als Partei einschreitenden Sohn - Schicksal der Eventualeinwendung des Vaters. Entscheidungstexte 1 Ob 291/61 Entscheidungstext OGH 28.06.1961 1 Ob 291/61 ... mehr lesen...
Norm: SchG Art59aZPO §553ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Im Wechselverfahren und Scheckrückgriffsverfahren sind Tatsachen und Einwendungen, die nicht rechtzeitig vorgebracht sind, auch dann der oberstgerichtilichen Entscheidung nicht zugrunde zu legen wenn ein Untergericht sich damit befaßt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 621/57 Entscheidungstext OGH 05.02.1958 1 Ob 621/57 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: ZPO §553ZPO §557 Abs1ZPO §559
Rechtssatz: Vor der Erlassung des Zahlungsauftrages hat das Gericht von Amts wegen alle Umstände zu prüfen, die für die Erlassung des Wechselzahlungsauftrages wesentlich sind. Dazu gehört auch die Prüfung der Gültigkeit des Wechsels. Hat das Gericht aber den Zahlungsauftrag erlassen, so ist es insoferne daran gebunden, als es nicht mehr von Amts wegen den Zahlungsauftrag aus solchen Gründen beheben kann, aus ... mehr lesen...
In der Wechselklage ist von der Klägerin ausgeführt worden, daß sich der Erstbeklagte im Wechsel vom 10. Oktober 1949 als Annehmer verpflichtet habe, an die Klägerin als Ausstellerin die Wechselsumme von 36.232.75 S, von der noch der eingeklagte Betrag unberichtigt sei, zu bezahlen. Der Zweitbeklagte sei der Wechselschuld als Wechselbürge beigetreten. Die Klägerin beantragte die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Das Erstgericht hat einen solchen erlassen. Gegen ihn wurden von ... mehr lesen...
Norm: ZPO §553ZPO §559
Rechtssatz: Hat das Gericht einen Wechselzahlungsauftrag erlassen, so ist im weiteren Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob der Zahlungsauftrag aufrecht erhalten oder aufgehoben wird. Es ist daher nicht möglich, den Zahlungsauftrag zwar aufzuheben, aber den Beklagten zur Bezahlung der Wechselsumme aus dem Grundgeschäft zu verurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 477/5... mehr lesen...
Norm: ZPO §406 AbZPO §553
Rechtssatz: Die Anwendung des § 406, dh die Berücksichtigung der bei Erlassung des Zahlungsauftrages noch nicht, aber im Zuge des Verfahrens vor seinem Schluß eingetretenen Umstände und auch die
Begründung: der Fälligkeit aus Gründen, die in der Klage nicht ausdrücklich geltend gemacht wurden, ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 777/37 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Abs3 AZPO §553ZPO §559 m
Rechtssatz: Ein Wechselzahlungsauftrag kann mit Teilurteil aufrechterhalten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 659/31 Entscheidungstext OGH 01.07.1931 1 Ob 659/31 Veröff: SZ 13/155 8 Ob 166/69 Entscheidungstext OGH 16.09.1969 8 Ob 166/69 Veröff: RZ 1970,43 ... mehr lesen...