RS OGH 1938/10/6 3Ob777/37

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Veröffentlicht am 06.10.1938
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Norm

ZPO §406 Ab
ZPO §553

Rechtssatz

Die Anwendung des § 406, dh die Berücksichtigung der bei Erlassung des Zahlungsauftrages noch nicht, aber im Zuge des Verfahrens vor seinem Schluß eingetretenen Umstände und auch die Begründung der Fälligkeit aus Gründen, die in der Klage nicht ausdrücklich geltend gemacht wurden, ist zulässig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 777/37
    Entscheidungstext OGH 06.10.1938 3 Ob 777/37
    Veröff: DREvBl 1938/473 = SZ 19/274

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0041218

Dokumentnummer

JJR_19381006_OGH0002_0030OB00777_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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