Norm
ZPO §553Rechtssatz
Hat das Gericht einen Wechselzahlungsauftrag erlassen, so ist im weiteren Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob der Zahlungsauftrag aufrecht erhalten oder aufgehoben wird. Es ist daher nicht möglich, den Zahlungsauftrag zwar aufzuheben, aber den Beklagten zur Bezahlung der Wechselsumme aus dem Grundgeschäft zu verurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0044685Dokumentnummer
JJR_19500913_OGH0002_0010OB00477_5000000_001