RS OGH 1999/1/20 9ObA351/98b, 5Ob11/04k, 1Ob61/07p, 3Ob281/08g, 6Ob120/11g, 10ObS29/13g, 6Ob225/14b,

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Veröffentlicht am 20.01.1999
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Norm

ZPO §538
ZPO §543

Rechtssatz

Das Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzung für das Wiederaufnahmeverfahren führt zur Nichtigkeit des Verfahrens und der Entscheidung, sodass nicht nur die Urteile der Vorinstanzen sondern auch das ihnen vorangegangene Verfahren als nichtig aufzuheben sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111400

Im RIS seit

19.02.1999

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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