Begründung: Der Verpflichtete behauptet in seinem Aufschiebungsantrag zusammengefasst, er habe sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Zeitraum der Einbringung der Aufkündigung und der Erlassung/Zustellung des Übergabsauftrags in einem körperlichen und seelischen Ausnahmezustand befunden, weshalb er behördlichen Schriftstücken mit für ihn ungewohnten Inhalten und Formulierungen nicht die hinreichende Aufmerksamkeit aufzubringen vermocht habe. Er macht damit geltend, er sei... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit ein auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gestützter Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen wurde. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. In jenem Verfahren, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgenommen werden soll, hatte das Rekursgericht allerdings zu AZ 40 R 80/07x (= 48 Msch 3/05g-46) ausgesprochen, dass... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. E. Sole und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard W*****, p.A. *****, vertreten durch Dr. Karl König, Rechtsanwalt in Klosterneuburg, wider die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Thomas J. Ruza, Rechtsanwalt in Wien, wegen Nichtigkeit einer Entsche... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Im Verfahren 4 C 179/02y des Bezirksgerichts Hernals begehrte die hier Widerbeklagte als Klägerin vom Widerkläger (dort: Beklagten) zuletzt die Zahlung von 23.192,49 EUR sA, und zwar aus dem Titel rückständiger Mietzinse, Betriebskosten und Möbelmietzinse für den Zeitraum von April 1999 bis März 2005 aus der Vermietung der Wohnung top 18 im Haus *****. Mit Urteil vom 16. 5. 2006 erklärte das Erstgericht 1.) das Klagebegehren mit 21.993,38 EUR als der Höhe nach ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Elfriede B*****, vertreten durch Mag. Dr. Markus Ch. Weinl LL.M., Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Alois B*****, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens 4 C 665/06s des Bezirksgerichts Josefstadt, über den außerordentlichen Revisionsre... mehr lesen...
Begründung: In einem 2002 eingeleiteten außerstreitigen Mietrechtsverfahren begehrte die Gesamtrechtsvorgängerin der Antragstellerin als Vermieterin die Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses für das Mietobjekt der Antragsgegnerin. Aufgrund des Todes der beiden Kommanditisten der Antragsgegnerin sei die Vermieterin nach Einantwortung der Verlassenschaft zur Mietzinsanhebung nach § 12a MRG berechtigt. Der Tod sei der Antragstellerin weder angezeigt worden noch aus dem Firme... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Beklagten wurde mit den Beschlüssen des Landesgerichts Wels vom 20. Dezember 2001 zu AZ 20 S 652/01k (Erstbeklagter) und zu AZ 20 S 653/01g (Zweitbeklagte) der Konkurs eröffnet. In beiden Verfahren wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Posch zum Masseverwalter bestellt. Beide Konkursverfahren sind noch nicht beendet. Mit der am 19. Oktober 2005 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die Klägerin die Aufhebung des am 24. August 1990 zwischen ihr und ihre... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23. Mai 1950 hatte das Erstgericht (AZ C 62/49) den Vater der Klägerin als Vater des damals minderjährigen Beklagten festgestellt und zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Berufung und Revision gegen diese Entscheidung blieben erfolglos. Am 29. Juli 2006 starb der festgestellte Vater. In ihrer auf Wiederaufnahme des genannten Verfahrens gerichteten Klage vom 30. November 2007 brachte die Klägerin im Wesentlichen vor: Sie sei zusammen mit zwei Geschwistern ... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklage (nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO) der auch im wiederaufgenommenen Verfahren klagenden Partei scheiterte nach dem Urteil der zweiten Instanz an einem Verschulden iSd § 530 Abs 2 ZPO. Die Wiederaufnahmsklage (nach Paragraph 530, Absatz eins, Ziffer 7, ZPO) der auch im wiederaufgenommenen Verfahren klagenden Partei scheiterte nach dem Urteil der zweiten Instanz an einem Verschulden iSd Paragraph 530, Absatz 2, ZPO. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt 1: Die hier beklagte Bank nahm den Kläger zu 2 Cg 160/96w des Erstgerichtes auf Zahlung von S 4,612.152,18 (EUR 335.178,17) in Anspruch. Diese (am 18. 6. 1996) eingebrachte Klage samt dem Auftrag zur Klagebeantwortung und das Versäumungsurteil (vom 10. 9. 1996) wurden ihm am 25. 6. 1996 bzw 12. 9. 1996 jeweils durch Hinterlegung zugestellt. Am 26. 11. 2003 beantragte er die Zustellung der Klage in eventu die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versä... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G3ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO vor Zustellung einer für die betreffende Partei ungünstigen Entscheidung ein, so beginnt die Frist des § 534 ZPO erst mit Zustellung einer solchen Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 61/07p Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 61/07p ... mehr lesen...
Begründung: Im Vorprozess begehrte der Wiederaufnahmsbeklagte als damaliger Kläger, die Wiederaufnahmsklägerin und damalige Beklagte schuldig zu erkennen, die Benützung bestimmter im Eigentum des Wiederaufnahmsbeklagten stehender Grundstücke, insbesondere durch Begehen und Befahren, zu unterlassen, da sie dazu nicht berechtigt sei. Die nunmehrige Wiederaufnahmsklägerin wandte dagegen im Wesentlichen ein, sie benütze einen Servitutsweg über eines dieser Grundstücke, der seit jeher be... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G3ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO vor Zustellung einer für die betreffende Partei ungünstigen Entscheidung ein, so beginnt die Frist des § 534 ZPO erst mit Zustellung einer solchen Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 61/07p Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 61/07p ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten mit der am 9. 9. 2005 beim Erstgericht überreichten Klage von den Beklagten Zahlung von EUR 178.909,54 (Erstklägerin) und EUR 97.120,22 (Zweit- und Drittkläger) jeweils samt Zinsen. Das Erstgericht trug den Beklagten die Beantwortung der Klage binnen vier Wochen auf. Dieser Beschluss wurde den Beklagten samt je einer Gleichschrift der Klage an den in dieser angegebenen Adressen - dem Erstbeklagten durch Hinterlegung - zugestellt. Während die Zweitbek... mehr lesen...
Begründung: Mit am 22. 4. 2005 eingelangter Mahnklage begehrte die Klägerin Zahlung von 17.904,81 EUR infolge eines dem Beklagten gewährten Kredits. Der antragsgemäß am 25. 4. 2005 erlassene Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 28. 4. 2005 zu eigenen Handen zugestellt; am 8. 6. 2005 bestätigte das Erstgericht die Rechtskraft des Zahlungsbefehls. Mit am 26. 4. 2006 eingelangtem Schriftsatz beantragte die dem Beklagten am 24. 2. 2006 zur Besorgung sämtlicher Angelegenheiten beigegebe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten, dem sie eine Wohnung vermietet hatte, restlichen Mietzins von EUR 486,18 sA und die Räumung der Wohnung. Zur vorbereitenden Tagsatzung erschien der Beklagte nicht. Da die Zustellung von Klage und Ladung an ihn an der betreffenden Wohnungsadresse nach zwei vergeblichen Zustellversuchen durch Hinterlegung ausgewiesen war, erging über Antrag der Klägerin ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil. Auch dieses wurde dem Beklagten nach einem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Kalivoda und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Manfred K*****, vertreten durch Dr. Fritz Schuler, Rechtsanwalt in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1. Martin K*****, und 2. G***** AG, (zuvor: I***** AG), *****, beide vertreten durch Pitschmann ... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 9. 1997 beim Erstgericht eingelangte Klage samt Ladung zur ersten Tagsatzung für den 29. 10. 1997 wurden an die Zweitbeklagte an der in der Klage angegebenen Adresse durch Hinterlegung zugestellt (erster Zustellversuch: 17. 9. 1997, zweiter Zustellversuch und Beginn der Abholfrist: 18. 9. 1997). Das über Antrag der Klägerin erlassene Versäumungsurteil (auch) gegen die Zweitbeklagte wurde dieser an derselben Adresse durch Hinterlegung zugestellt (erster Zustell... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 5. 1950 geborene Klägerin, die seit 1984 österreichische Staatsbürgerin ist, schloss am 28. 9. 1989 vor einem türkischen Standesamt die Ehe mit dem türkischen Staatsangehörigen Bayram S*****. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 2. 10. 1998 wurde die Ehe gemäß § 55a EheG mit der Wirkung geschieden, dass sie mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses aufgelöst ist. Im Zusammenhang mit der Ehescheidung vereinbarten die Ehegatten einen wec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Nichtigkeit liegt nicht vor. In dem gemäß § 538 ZPO vor Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung durchzuführenden Vorprüfungsverfahren über eine Rechtsmittelklage steht der dort angeordnete Ausschluss einer öffentlichen mündlichen Verhandlung mit den nach Art 6 Abs 1 EMRK Die geltend gemachte Nichtigkeit liegt nicht vor. In dem gemäß Paragraph 538, ZPO vor Bestimmung einer Tagsatzung fü... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei die Räumung der Wohnung Wien *****. Die beklagte Partei blieb trotz ausgewiesener Klagezustellung und Ladung der vorbereitenden Tatsatzung vom 12. 5. 2003 fern. Über Antrag der klagenden Partei erließ das Erstgericht am 12. 5. 2003 ein Versäumungsurteil, welches der beklagten Partei am 16. 5. 2003 durch Hinterlegung (Beginn der Abholfrist: 19. 5. 2003) zugestellt wurde. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Leopoldstad... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber zieht die Rechtsansicht des Rekursgerichtes, der Kläger müsse sich die Kenntnis seines Steuerberaters nicht zurechnen lassen, nicht in Zweifel, meint jedoch, in Anbetracht der Feststellung des Erstgerichtes, es sei unsicher, wann der Kläger erstmals mit seinem Steuerberater telefonischen Kontakt gehabt habe, sei die Rechtzeitigkeit der Wiederaufnahmsklage nicht glaubhaft gemacht worden. Er übergeht... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 2. 3. 2001 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten 21.140,40 EUR (290.898,30 S). Sie brachte vor, dass nach dem Tod der Mutter des Beklagten weiterhin Pensionszahlungen auf deren Konto überwiesen worden seien. Die Klägerin habe das Guthaben an den Beklagten ausbezahlt und habe nun die zu Unrecht bezogenen Pensionsbeträge zurückzahlen müssen. Die Klage samt dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung binnen drei Wochen wurde dem Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein gem §§ 78, 128 AußStrG bestellter Verlassenschaftskurator hat nicht die Erben, sondern den ruhenden Nachlass zu vertreten (§ 129 AußStrG). Mangels einer Einschränkung bei der Bestellung kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Verlassenschaftskurator, dessen Funktion bei Fällung des Anerkenntnisurteils am 11. 5. 1999 mangels Abberufung (Knell, Die Kuratoren im österreichischen Recht 106) oder Einantwortung an die Erbe... mehr lesen...
Begründung: Im Hauptverfahren wurde im Wesentlichen davon ausgegangen, dass der Kläger, der zuletzt bei der Beklagten mit der Qualitätssicherung von EDV-Programmen befasst war, am Computer der Beklagten während der Arbeitszeit verschiedene private Dokumente, und zwar am 9. 9. im Umfang von einer Seite und am 13. 9. im Umfang von 7.589 Zeichen verfasste. Am 22. 10. 1999 druckte er während der Mittagspause zwischen 12.30 Uhr und 13.00 Uhr Teile eines bereits davor zu Hause erstellten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kenntnis ist nur auf sicheren Grundlagen beruhendes Wissen. Entscheidungstexte 1 Ob 10/02f Entscheidungstext OGH 29.01.2002 1 Ob 10/02f Veröff: SZ 2002/8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116115 Dokumentnummer JJR_20020129_OGH0002_0010OB00... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2 aZPO §534 Abs2 Z1ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: 1) Wird das rechtliche Gehör der Gegenpartei verletzt und führt dies dazu, dass ein ersiegter Exekutionstitel nicht vollstreckt werden kann, dann kann auch die obsiegende Partei Nichtigkeitsklage erheben, sofern die Nichtigkeit nicht schon allein durch die neuerliche und ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung an den Prozessgegner geheilt werden kann. 2) In einem solchen Fa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Erstgericht zu AZ 3 C 139/99p (in der Folge: Vorverfahren) gegen seinen in Frankreich ansässigen Vater - den Beklagten - eine Klage, mit der er die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 8.000 ab 1. Oktober 1996 begehrte. Diese Klage wurde in die französische Sprache übersetzt und dem Beklagten zugleich mit dem Auftrag, binnen 14 Tagen einen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, widrigens Zustellungen ohne Zus... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kenntnis ist nur auf sicheren Grundlagen beruhendes Wissen. Entscheidungstexte 1 Ob 10/02f Entscheidungstext OGH 29.01.2002 1 Ob 10/02f Veröff: SZ 2002/8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116115 Dokumentnummer JJR_20020129_OGH0002_0010OB00... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2 aZPO §534 Abs2 Z1ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: 1) Wird das rechtliche Gehör der Gegenpartei verletzt und führt dies dazu, dass ein ersiegter Exekutionstitel nicht vollstreckt werden kann, dann kann auch die obsiegende Partei Nichtigkeitsklage erheben, sofern die Nichtigkeit nicht schon allein durch die neuerliche und ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung an den Prozessgegner geheilt werden kann. 2) In einem solchen Fa... mehr lesen...