Begründung: Die Ehe zwischen den Streitteilen wurde am 22.3.1991 geschlossen. Bereits am 7.5.1991 brachte der Kläger beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eine Klage auf Aufhebung und Scheidung der Ehe ein, die er am 24.5.1991 ohne Anspruchsverzicht zurückzog. Am 11.6.1991 erhob der Kläger neuerlich beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eine Klage auf Aufhebung und Scheidung (§ 49 EheG) der Ehe (4 C 52/91i). Die Beklagte brachte eine auf § 49 EheG gestützte Wiederklage ein (4 C... mehr lesen...
Begründung: Der 1953 außer der Ehe geborene Beklagte brachte nach seiner Geburt, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, im Verfahren C 52/53 des BG Neuhofen an der Krems eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger ein. Im dortigen Verfahren bestritt dieser zwar das Klagebegehren, gestand aber in der Folge einen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes zu, anerkannte in der mündlichen Streitverhandlung vom 30.9.1953 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1ZPO §532 Abs1ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Auch für Wiederaufnahmsklagen gilt - in Abkehr von SZ 44/145 ua - der allgemeine Grundsatz (§ 474 Abs 1 ZPO), dass das angerufene unzuständige Gericht das in Form einer Klage zuführende Rechtsmittel im weiteren Sinn (=Wiederaufnahmsklage) nicht zurückweisen darf, sondern an das zuständige Gericht amtswegig überweisen muss (so Fasching nunmehr in LuHB 2.Auflage Rz 2076). ... mehr lesen...
Begründung: Die UGS Sondermüllbeseitigung und Grundwasserschutzgesellschaft mbH (im folgenden: UGS) und die Teerag-Asdag AG, Zweigniederlassung Klagenfurt (im folgenden: Teerag-Asdag), vereinbarten nach einem Probebetrieb am 20. November 1986, daß die Teerag-Asdag verunreinigtes Erdreich, bestehend aus 1000 t Braunkohlenteerschlamm, 700 bis 800 t Sägespäne, 1500 t Wasser, 2600 t Erdreich mit 0,2 bis 0,5 % Phenol und 8,82 % Schwefel zu verglühen habe. Sollte durch Einschreiten der ... mehr lesen...
Begründung: Im Rechtsstreit C 342/84 des Bezirksgerichtes Rottenmann begehrte Johanna B***, vertreten durch Dr.Sieglinde L***, Rechtsanwältin in Liezen, von ihrem Sohn Dr.Helmut B*** die Zahlung von Ausgedingsleistungen in Höhe von 77.436 S. Das Bezirksgericht Rottenmann gab dem Klagebegehren mit 63.030,78 S statt und wies das Mehrbegehren von 14.405,22 S ab. Das Kreisgericht Leoben als Berufungsgericht änderte dieses Urteil dahin ab, daß dem Klagebegehren mit 73.158,78 S stattgeg... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren Cr 623/79 (später 2 Cr 167/81) des Arbeitsgerichtes Innsbruck, verbunden mit Cr 622/79 (Peter P*** gegen die beklagte Partei wegen 18.000 S sA) und Cr 624/79 (Reinhard N*** gegen die beklagte Partei wegen 168.009 S sA) dieses Gerichtes, begehrte die Klägerin von der beklagten Partei einen Betrag von 367.975 S brutto sA. Die Klägerin sei gemeinsam mit ihrem - nunmehr geschiedenen - Ehegatten Reinhard N*** und ihrem Sohn Peter P***, die ebenfalls bei der Bek... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25 Abs1 Z3 BArbGerG §25 Abs1 Z3 FASGG §101 Abs1 Z3ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Wurde die Sache gemäß § 25 Abs 1 Z 3 ArbGerG vom Berufungsgericht von neuem verhandelt, ist es für die im § 532 Abs 2 ZPO genannten Klagen zuständig, auch wenn seine vom Wiederaufnahmsgrund betroffenen Feststellungen nicht von denen des Erstgerichtes abweichen. Eine beim (seinerzeitigen) Berufungsgericht eingebrachte Wiederaufnahmsklage ist an das auf Gru... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wiederaufnahmsklägerin strebt die Wiederaufnahme des Verfahrens 4 Cr 2230/81 des Arbeitsgerichtes Wien an, in dem zuletzt der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 9.November 1982, 4 Ob 123/82, ihrer Revision gegen das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien als Berufungsgerichtes in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten vom 18. März 1982, 44 Cg 42/82-14, nicht Folge gegeben hat. Die im Wiederaufnahmsverfahren unvertret... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zu C 302/79 des Bezirksgerichtes Schwaz begehrte der Kläger, den Beklagten als seinen Vater festzustellen und ihn zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 900 S zu verpflichten. Der Beklagte bestritt, der Mutter des Klägers beigewohnt zu haben. Das Erstgericht erkannte im Sinne dieses Klagebegehrens und stellte fest, der Beklagte habe mit der Mutter des Klägers in der Zeit vom 24. Juli 1971 bis 23. November 1971 regelmäßig geschlechtlich verke... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs3 FZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Die in der Bestimmung des § 532 Abs 2 ZPO beinhaltete Komponente der funktionellen Zuständigkeit steht einer Heilung der Unzuständigkeit gemäß § 104 Abs 3 JN entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 579/86 Entscheidungstext OGH 12.11.1987 6 Ob 579/86 Veröff: SZ 60/238 = NZ 1989,11 (Anmerkung Fink) 4 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §28ZPO §528 D4dZPO §532 Abs2ZPO §535
Rechtssatz: Ist die Wiederaufnahmsklage richtigerweise beim Berufungsgericht des Vorprozesses eingebracht worden, dann unterliegt die Anfechtung der Beschlüsse dieses Gerichtes - und zwar mangels einer abweichenden Regelung auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesonders auch den Rekursbeschränkungen des § 528 ZPO. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Das Gericht erster Instanz ist für die Wiederaufnahmsklage selbst nach Durchführung einer Beweiswiederholung durch das Berufungsgericht zuständig, wenn das Berufungsgericht die vom Anfechtungsgrund betroffenen Feststellungen des Erstgerichtes übernahm oder die maßgebenden Feststellungen nicht ausschließlich ("nur") vom Berufungsgericht getroffen wurden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Der OGH ist für Wiederaufnahmsklagen in aller Regel nicht zuständig, es sei denn, dass er gesetzwidrig von Tatsachenfeststellungen der Unterinstanzen abgewichen ist und die Wiederaufnahmsklage nur diese abweichende oberstgerichtliche Tatsachenfeststellung und nur das oberstgerichtliche Urteil zum Gegenstand der Anfechtung macht. Entscheidungstexte 8 Ob 544/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 532 Abs 2 ZPO ist eine auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützte Wiederaufnahmsklage immer bei derjenigen Tatsacheninstanz des Vorprozesses einzubringen, welche die von dem Anfechtungsgrund betroffenen Feststellungen getroffen hatte. Entscheidungstexte 4 Ob 505/76 Entscheidungstext OGH 23.03.1976 4 Ob 505/76 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Kommt das Berufungsgericht durch Anwendung eines Erfahrungssatzes bei der rechtlichen Beurteilung zu einer vom Erstgericht abweichenden Entscheidung, so bleibt für die Wiederaufnahmsklage das Erstgericht zuständig. Entscheidungstexte 4 Ob 324/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 4 Ob 324/74 European Cas... mehr lesen...
In dem Verfahren 6 Cg 281/68 des LG S hat der Erstrichter dem Klagebegehren der Hedwig F, die Beklagte Anna Maria H schuldig zu erkennen, sie von der sich aus dem Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes S vom 16. 4. 1968, GZ 1 Cg 213/68-1, samt den hiezu ergehenden Urteilen und Beschlüssen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus B & Comp, S, zu befreien, mit Urteil vom 22. 4. 1970 vollinhaltlich stattgegeben. Das OLG L als Berufungsgericht hat der Beruf... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht nach Beweiswiederholung die maßgeblichen Feststellungen des Erstgerichtes übernommen, ist zur Verhandlung und Entscheidung über die Wiederaufnahmsklage das Erstgericht zuständig. Entscheidungstexte 1 Ob 225/71 Entscheidungstext OGH 23.09.1971 1 Ob 225/71 Veröff: EvBl 1972/192 S 354 = SZ 44/145 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §63ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Sachliche Erledigung eines Rekurses gegen den Beschluß auf Abweisung des Antrages auf Bewilligung des Armenrechtes durch das Berufungsgericht, bei dem gemäß § 532 Abs 2 ZPO die Wiederaufnahmsklage eingebracht worden ist. Entscheidungstexte 6 Ob 334/68 Entscheidungstext OGH 11.12.1968 6 Ob 334/68 4 O... mehr lesen...
Norm: JN §45 Abs1JN §46 Abs1ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkungen des § 46 Abs 1 JN beziehen sich nicht auf Entscheidungen, die eine individuelle Zuständigkeit des Gerichtshofes erster Instanz zum Gegenstand haben. Entscheidungstexte 2 Ob 438/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 2 Ob 438/57 Veröff: JBl 1958 H5,130 8 Ob 5... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Das erstgerichtliche Urteil wird nur dann von der Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens betroffen, wenn das Berufungsgericht den erstrichterlich festgestellten Tatbestand übernommen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 61/56 Entscheidungstext OGH 04.04.1956 3 Ob 61/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Ist die Wiederaufnahmsklage darauf gestützt (der OGH hatte im Vorprozeß aus rechtlichen Erwägungen das Klagebegehren mangels devisenbehördlicher Genehmigung der Leistung abgewiesen), daß die devisenbehördliche Genehmigung bereits im Zeitpunkte der Klagseinbringung des Vorprozesses vorgelegen sei (und nur von der Beklagten schuldhaft nicht vorgelegt wurde), so ist der OGH nicht zuständig für die Einbringung der Wi... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn das Revisionsgericht zwar die von den Unterinstanzen getroffenen Tatsachenfeststellungen seiner Entscheidung zugrundegelegt, diese aber rechtlich anders als die zweite Instanz gewürdigt hat, ist die Zuständigkeit des OGH für Einbringung der Wiederaufnahmsklage nicht gegeben. Entscheidungstexte 2 Ob 453/55 Entscheidungstext OGH 13.07.1955 2 Ob 4... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Zuständigkeit des Berufungsgerichtes, wenn es gemäß § 25 ArbGerG das Verfahren neu durchführt. Entscheidungstexte 4 Ob 22/55 Entscheidungstext OGH 22.03.1955 4 Ob 22/55 Veröff: JBl 1955 H14,368 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0044554 Dok... mehr lesen...