Norm
ZPO §532 Abs2Rechtssatz
Das erstgerichtliche Urteil wird nur dann von der Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens betroffen, wenn das Berufungsgericht den erstrichterlich festgestellten Tatbestand übernommen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0044553Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016