Begründung: Das Erstgericht unterbrach das zwischen den Streitteilen anhängige Patentverletzungsverfahren gemäß § 156 Abs 3 PatG (aF) wegen der geltend gemachten Nichtigkeit des der Klage zugrunde liegenden Patents, die nicht offenbar zu verneinen sei. Das Erstgericht unterbrach das zwischen den Streitteilen anhängige Patentverletzungsverfahren gemäß Paragraph 156, Absatz 3, PatG (aF) wegen der geltend gemachten Nichtigkeit des der Klage zugrunde liegenden Patents, die nicht offenb... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von je EUR 350 für seine Kinder Franz und Nikolaus W***** und in Höhe von EUR 300 für den mj Martin W***** verpflichtet. Dieser Unterhaltsfestsetzung lag ein anrechenbares monatliches Durchschnittseinkommen des Vaters in Höhe von EUR 1.900 sowie der Umstand zu Grunde, dass diesen keine weiteren Sorgepflichten trafen. Der Vater ist selbständiger Zimmerermeister. Über sein Vermögen wurde mit Beschluss des La... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehren mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe. Mit Schriftsatz vom 26. 2. 2007 beantragte die klagende, widerbeklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit zwei näher bezeichneten Banken für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens sowie bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse unter... mehr lesen...
Norm: ZPO §508ZPO §528 Abs2 Z1aEO §78EO §402 Abs4
Rechtssatz: Der Antrag auf nachträgliche Zulassung des ordentlichen Revisionsrekurses, der mit der Ausführung des ordentlichen Revisionsrekurses zu verbinden ist, muss hinreichend erkennen lassen, warum der ordentliche Revisionsrekurs - entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts - für zulässig erachtet wird. Im Hinblick auf §§ 78, 402 Abs 4 EO gilt dies auch für das Provisorialverfahren. ... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr zu FN ***** im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck eingetragene S***** & Cie. wurde im November 1899 unter der Einzelfirma Georg S***** zur Eintragung in das Handelsregister des k.k. Landesgerichts Innsbruck angemeldet. Im August 1910 wurde sie in eine OHG umgewandelt und der Firmenname auf S***** & Cie. geändert. Im November 1978 waren Georg S***** (der nunmehrige Drittrevisionsrekurswerber), Dr. Reinhard S*****, Helga Z*****, Otto S***** und I... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des von der Klägerin gemäß § 1330 ABGB geltend gemachten Unterlassungsanspruchs die Behauptung verboten, selbst das angesehene Krankenhaus ***** vermiete an Gynäkologen Räume, wo solche Sachen gemacht werden, sofern darunter unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) im Rahmen der Fristenlösung zu verstehen sind. Es sprach aus, dass der Wert des Entschei... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlungstagsatzung vom 9. 11. 2006 schlossen die Streitteile einen Vergleich, nach dessen letzten Absatz der Vergleich nur wirksam wird, „wenn er nicht von der klagenden oder beklagten Partei mittels Schriftsatz, der bis zum 15. 12. 2006 bei diesem Gericht einlangen muss, widerrufen wird." Am 14. 12. 2006 überreichte die Beklagte einen Schriftsatz, mit dem sie bekanntgab, den Vergleich zu widerrufen. Der Schriftsatz ist auf Papier der für die beklagte einschre... mehr lesen...
Norm: ZPO §508ZPO §528 Abs2 Z1aEO §78EO §402 Abs4
Rechtssatz: Der Antrag auf nachträgliche Zulassung des ordentlichen Revisionsrekurses, der mit der Ausführung des ordentlichen Revisionsrekurses zu verbinden ist, muss hinreichend erkennen lassen, warum der ordentliche Revisionsrekurs - entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts - für zulässig erachtet wird. Im Hinblick auf §§ 78, 402 Abs 4 EO gilt dies auch für das Provisorialverfahren. ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage und dem damit verbundenen Antrag auf einstweilige Verfügung begehrt die Klägerin die Festsetzung eines monatlichen Unterhaltes von EUR 1.966,--. Der Beklagte hat unter anderem die Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit erhoben, weil sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Wien, sondern in Portugal liege. Er benütze die Wiener Wohnung nur bei Besuchen. Nach einem ersten Rechtsgang wurde dem Erstgericht vom Rekurs- und Berufungsgericht aufgetrage... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbetreibende ist zu 133/160, der Zweitbetreibende zu 27/160 Anteilen Eigentümer der in einer näher genannten Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 30, die u.a. das Grundstück (GSt) 390 (Wald) umfasst. Die beiden Verpflichteten sind je zur Hälfte Eigentümer der in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 21, die u.a. aus dem GSt 372/1 (bau- und landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald und Gewässer steh. und Sonstige) besteht. Im Verfahren AZ 7 ... mehr lesen...
Begründung: Am 4. Februar 2004 wurde der betreibenden Bank zur Hereinbringung von 4.885,25 EUR sA die Zwangsversteigerung bewilligt. Im Versteigerungsedikt wurde ein Schätzwert der Liegenschaft samt Zubehör von 85.925 EUR angeführt. Das Edikt enthielt keine Angaben über vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten. Im Grundbuch waren zunächst unter CLNr 1a und CLNr 2a ein Wohnrecht und das Ausgedinge für eine aufgrund eines Übergabsvertrags Berechtigte einget... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten zur ungeteilten Hand den Ersatz ihres Schadens aus der Kontaminierung eines zuvor von den Beklagten benützten und sodann von der Klägerin erworbenen Grundstücks, sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige Schäden. Die Beklagten wendeten unter anderem Unzulässigkeit des Rechtswegs ein. Das Erstgericht verwarf mit abgesondertem Beschluss die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs. Die Zweit- und die Drittbekl... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 6. 11. 2006, 20 S 133/06v-2, wurde über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem am 20. 1. 2006 verstorbenen Franz F***** der Konkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Dr. Berthold Martin Breitwieser bestellt. Am 8. 11. 2006 beantragte der Gerichtskommissär die Bestimmung seiner Gebühren im Verlassenschaftsverfahren. Das Erstgericht bestimmte die Gebühren des Gerichtskommissärs mit dem beantragten Betrag und trug der Verlassen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund seines u. a. die Räumung eines „Einstellplatzes" anordnenden rechtskräftigen Urteils die Räumungsexekution wider die beiden Verpflichteten. Dagegen wies das Rekursgericht infolge Rekurses der zuletzt Genannten den Exekutionsantrag ab und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Über den gegen diesen Beschluss eingebrachten „außero... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist einer der Söhne des Klägers. Dieser übergab dem Beklagten mit Übergabsvertrag vom 11. 5. 1998 die Liegenschaft EZ 50, Grundbuch *****M*****. Nach der Übergabe verschlechterte sich das Verhältnis zwischen den Parteien und mündete in gegenseitige Provokationen und Anzeigen. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass der Übergabsvertrag aufgehoben sei, die Einwilligung des Beklagten in die Löschung seines Eigentumsrechts im Grundbuch bei gleichzeiti... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §394 Abs2EO §402 Abs4ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Gegen die Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Verhängung einer Mutwillenstrafe nach § 394 Abs 2 EO ist ein Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm §§ 78, 402 Abs 4 EO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 107/07z Entscheidungstext OGH 10.07.2007 4 Ob 107/07z ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Im Zuge dessen begehrte der Kläger die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung seines nachehelichen Aufteilungsanspruchs. Das Erstgericht gab dem Sicherungsantrag mit einstweiliger Verfügung vom 18. 5. 2004 statt und verbot der Beklagten bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens bzw des nach Rechtskraft eines Scheidungsurteils binnen Jahresfrist einzuleitenden Aufteilungsverfa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat der Beklagten ein Haus vermietet. Mit einer der Beklagten am 17. Dezember 2004 zugestellten Klage begehrte er rückständigen Mietzins von 173.869,06 EUR und die Räumung des Mietobjekts. Die Beklagte habe von Jänner bis November 2004 keinen Mietzins geleistet, weswegen er gemäß § 1118 ABGB die Auflösung des Mietvertrags erkläre. Während des Verfahrens brachte er ergänzend vor, dass die Beklagte den Mietzins auch weiterhin nicht leiste. Auf dieser Grundlage ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §394 Abs2EO §402 Abs4ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Gegen die Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Verhängung einer Mutwillenstrafe nach § 394 Abs 2 EO ist ein Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm §§ 78, 402 Abs 4 EO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 107/07z Entscheidungstext OGH 10.07.2007 4 Ob 107/07z ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 12. Juli 2005 ist die Verpflichtete zur Unterfertigung eines Notariatsakts bei einem bestimmten öffentlichen Notar oder einem anderen von ihr zu benennenden öffentlichen inländischen Notar verurteilt; der Inhalt des Notariatsakts (Nachtrag zum Übergabs- und Schenkungsvertrag auf den Todesfall in Ansehung einer im ursprünglich errichteten Notariatsakt vergessenen Liegenschaft) ist im Urteilsspruch detailliert ent... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei begehrt die Scheidung der Ehe. Die Beklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Beklagte) beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und stellte einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO, mit welchem sie einen monatlichen einstweiligen Unterhalt von EUR 700 bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens begehrte. Die Beklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Bek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Georg M*****, vertreten durch Dr. Heinz Knoflach ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei Peter M*****, wegen Feststellung in eve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Dr. Richard K*****, Beamter, *****, gegen die beklagte Partei Eva K*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Günther Steiner ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 5 C 42/96h des Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Dr. Richard K*****, Beamter, *****, gegen die beklagte Partei Eva K*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Günther Steiner ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 5 C 42/96h des Be... mehr lesen...
Begründung: Die in den USA wohnhafte Klägerin begehrt nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vom Beklagten rückständigen Unterhalt von EUR 12.650 sA für den Zeitraum vom 1. 12. 2004 bis 31. 10. 2005 sowie monatlichen Unterhalt von EUR 1.200 ab 1. 11. 2005. Der durch eine deutsche Rechtsanwältin vertretene Beklagte behauptet, in Deutschland wohnhaft zu sein. Über den auf § 6 EuRAG gestützten Auftrag des Erstgerichtes wurde ein österreichischer Rechtsanwalt als Zustellungsbe... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin wurde im Verfahren 18 Cg 13/98a des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz mit Urteil vom 28. 9. 2003 (ON 94) ua schuldig erkannt, 1. es zu unterlassen, in ihrem Firmenwortlaut den Begriff „M*****" oder irgend einen ähnlichen Namen, in welcher Schreibweise auch immer, zu verwenden; 2. es zu unterlassen, die Bezeichnung „M*****" in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter dieser Bezeichnung anz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OEG in St. Pölten, gegen die zweitbeklagte Partei Peter P*****, Saaldiener, *****, bzw *****, Bundesrepublik Deutschla... mehr lesen...
Begründung: Im - am 18. Mai 2005 eröffnete - Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 31. Jänner 2006 ein Zahlungsplan mit einer Quote von 11 % angenommen und in der Folge bestätigt. Mit Beschluss vom 10. April 2006 hob das Konkursgericht das Schuldenregulierungsverfahren auf; es bestätigte die Rechtskraft dieser Entscheidung am 4. Mai 2006. Auf Grund eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls eines anderen Bezirksgerichts vom 24. Mai 2006 bewilligte d... mehr lesen...
Begründung: Das Exekutionsgericht wies in einem gegen den Verpflichteten geführten Zwangsversteigerungsverfahren den Antrag einer Dienstbarkeitsberechtigten, u.a. deren sinngemäß wiedergegebenen Antrag ab, es möge in den Versteigerungsbedingungen festlegen, dass ihre Dienstbarkeit ohne Anrechnung auf das Meistbot ... vom Ersteher zu übernehmen sei. Der Antrag sei nicht berechtigt, weil entgegen deren Ansicht die „Wasserdienstbarkeit" einen den Wert der Liegenschaft beeinflussenden F... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Beklagte war ein Versäumungsurteil ergangen, das sie zur Zahlung rückständiger Mietzinse und zur Räumung verpflichtete. Nach Einleitung einer Räumungsexekution brachte die Beklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mündlichen Streitverhandlung und gegen die Versäumung der Widerspruchs- und Berufungsfrist gegen das Versäumungsurteil, einen Widerspruch und eine Nichtigkeitsberufung gegen das Versäumungsurteil, wie auc... mehr lesen...