Norm: ZPO §54 Abs1ZPO §55ZPO §526
Rechtssatz: Inhaltserfordernisse eines Kostenrekurses/einer Kostenrüge Entscheidungstexte 6 Ra 21/21m Entscheidungstext OLG Graz 23.03.2021 6 Ra 21/21m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2021:RG0000197 Im RIS seit 18.01.2022 Zuletz... mehr lesen...
Norm: ZPO §55ZPO §526ZPO §43 Abs1
Rechtssatz: Inhaltserfordernisse eines Kostenrekurses; Die rechnerische Darstellung in einem Anhang bildet mit dem Rechtsmittel eine Einheit; Quotenkompensation auch bei Nichtbeteiligung des Prozessgegners. Entscheidungstexte 6 Ra 9/21x Entscheidungstext OLG Graz 19.02.2021 6 Ra 9/21x European Case La... mehr lesen...
Norm: GebAG §39 Abs1aGebAG §41 Abs1ZPO §514ZPO §526
Rechtssatz: In Gebührensachen gilt das Neuerungsverbot. Tatsächliche oder rechtliche Einwendungen gegen eine Gebührennote müssen konkret erfolgen. Ein bloßer Verweis auf eine ergangene gerichtliche Entscheidung ist unzureichend. Entscheidungstexte 6 Rs 83/18z Entscheidungstext OLG Graz 09.01.2019 6 Rs 83/18z ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. B***** GmbH, 2. b***** GmbH, *****, beide vertreten durch Prof. Dr. Johannes Hintermayr und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. P***** GmbH, 2. A***** P*****, 3. H***** P*****, alle vertreten durch Saxinger Chalupsky & ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Druckereihelfer beschäftigt. Am 31. 7. 2008 kam es im Betriebsgebäude im Zuge des Schichtwechsels zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und einer Arbeitskollegin. Der Streit schaukelte sich immer mehr auf, schließlich wandte sich die Kollegin vom Kläger ab und wollte eine Treppe hinuntergehen. Der Kläger, der ihr nachgefolgt war, versetzte ihr mit seinen flachen Händen von hinten im Schulterbereich einen St... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren erhoben beide Parteien Berufung gegen die teilweise klagsstattgebende Entscheidung des Erstgerichts. Dem auf Seite des Beklagten dem Verfahren beigetretenen Nebenintervenienten wurde aber nur die Berufungsschrift des Beklagten zugestellt. Bei der Zustellung der Berufung der Klägerin unterlief dem Erstgericht eine Namensverwechslung, die zur Folge hatte, dass der Vertreter des Nebenintervenienten von dieser Rechtsmittelschrift erst durch eine dir... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses *****. Der Antragsgegner ist Mieter der im Mezzanin des Hauses gelegenen Wohnungen top 5b und 7b, die dieser teils zu Wohn-, teils zu Geschäftszwecken verwendet. Die beiden Bestandobjekte sind innerhalb des Wohnungsverbands baulich verbunden. Von 2000 bis 2003 führte die Antragstellerin im Haus Umbauarbeiten durch, wobei (ua) ein Restaurant samt Küche sowie ein Hotel neu errichtet wurden. Restaurant samt Küche befinden sich... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob ein verbesserungsfähiger Mangel iSd § 82a Abs 2 GBG auch dann vorliege, wenn sich ein Antragsteller im Grundbuchsantrag nicht auf die spezifische, fehlende Urkunde berufen habe. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Eveline K*****, und 2. Gerald K*****, beide vertreten durch Günter Schneider, Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs, 1100 Wien, Antonsplatz 22, gegen den Antragsgegner Christian K*****, vertreten durch M... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die beklagte Versicherungsmaklergesellschaft wurde 2002 gegründet. Ihr Stammkapital beträgt 35.000 EUR. Der Kläger ist seit Oktober 2004 Gesellschafter mit einem Anteil am Stammkapital von 40 %. Die Gesellschaft hat noch zwei weitere Gesellschafter. Mag. M***** R***** ist seit 19. 12. 2002 selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Der Kläger war vom 5. 10. 2004 bis 26. 5. 2010 selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Mit dem in der außerorde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei D***** W*****, vertreten durch Dr. Markus Weinl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1) KR T*... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** OEG, *****, vertreten durch Dr. Martin Leitner und Dr. Ralph Trischler, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung, Beseitigung, Rechnungslegung, Sc... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern der am 3. März 2006 unehelich geborenen Zwillinge Alfred ***** und Maxime *****. Der Vater ist französischer Staatsbürger, die Mutter besitzt ebenso wie die Kinder sowohl die französische als auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Kinder lebten bis Dezember 2008 mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt in Frankreich, welchen gemäß Art 372 des französischen Code civil gemeinsam die elterliche Gewalt zukom... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. 2. 2008 wurde über das Vermögen der L***** GmbH das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die Klägerin meldete in diesem Konkursverfahren am 20. 3. 2008 wie folgt ihre Konkursforderung an: „Sachverhalt: Der/die oben angeführte Gemeinschuldner/in schuldet für 10 Miete und Reparatur (bewegliche Sache), Rechnung vom 4. 1. 2007, Beleg-Nr OP Liste 97.853,26 EUR samt Zinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basisz... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 5. 3. 2010 hat das Erstgericht zu TZ 1032/10 das Begehren der Antragstellerin, diverse Zu- und Abschreibungen aufgrund eines Teilungsplans und anderer Urkunden vom Gutsbestand der EZ 529 GB ***** und Zuschreibung zur EZ 4 ua Grundbuchshandlungen vorzunehmen, abgewiesen. Gemäß § 10 Abs 1 NÖ BauO 1996 seien Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland vor ihrer Durchführung im Grundbuch der Baubehörde anzuzeigen. Gemäß § 10 Abs 5 leg cit habe die Baubehör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit seiner am 5. April 2007 beim Landesgericht Eisenstadt eingebrachten Klage (die Rechtssache wurde am 27. September 2007 dem Handelsgericht Wien gemäß § 31a JN übertragen) begehrte der Kläger die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von 166.571,91 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. April 2007 mit folgender wesentlicher
Begründung: Die beklagte Bank habe sich im ersten Quartal des Jahres 2000 entschlossen, einen eigenen Fonds, den sogenannten Double Value Fu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj H***** R*****, geboren am 29. August 2001, und des mj A***** R*****, geboren am 19. Juli 2005, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Kindesvaters Dr. E***** G*****, gegen den Be... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Unterlassung einer konzentrierten Zuleitung von Wasser auf ihr Grundstück. Im Rubrum der Klage führten sie den „Streitwert gemäß § 5 Z 4 lit b AHK“ mit 21.800 EUR an. Eine Bewertung des Interesses nach § 59 JN sowie jeglicher Hinweis auf die Bewertungsvorschriften dieses Gesetzes fehlten. Das Erstgericht zog den Zweifelsstreitwert des § 56 Abs 2 Satz 3 JN heran und verneinte deshalb - nach Streitanhängigkeit - seine sachliche Zuständigkeit. Es hi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö*****, vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. R*****, vertreten durch Mag. Michael Raffaseder, Rechtsanwalt in Freistadt, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sicherungsverfahre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 3. April 2009 setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters herab, wies jedoch sein Mehrbegehren auf gänzliche Enthebung ab. Nach dem Rückschein hätte der Vater als „Empfänger“ den Beschluss am 8. April 2009 übernommen. Gegen den Beschluss des Erstgerichts vom 3. April 2009 erhob der Vater den Rekurs, den er am 24. April 2009 zur Post gab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht diesen Rekurs als verspätet zurück u... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bieten Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen nach dem Führerscheingesetz an. Mit 1. September 2009 trat eine Novelle dieses Gesetzes in Kraft, nach der alkoholisierte Fahrzeuglenker unter gewissen Umständen ein „Verkehrscoaching“ zu absolvieren haben. Zur Organisation und Durchführung dieser Maßnahme sind nach § 24 Abs 5 FSG iVm § 36 Abs 2 Z 1 FSG und § 15 Abs 2 FSG-DV die in § 23 Abs 1 Z 1 - 4 SanG genannten „Blaulicht-Organisationen“ ber... mehr lesen...
Begründung: Im Zahlungsbefehl wird der Beklagte näher wie folgt umschrieben: „Beschäftigung: Gf Fa. B*****, geb.: *****.“ Der antragsgemäß erlassene Zahlungsbefehl, der am Kuvert den Beklagten nur namentlich mit Adresse ohne weitere Angaben bezeichnet, wurde am 15. 7. 2009 von Maria R*****, der Mutter des Beklagten, als Mitbewohnerin an der Abgabestelle übernommen. Nachdem kein fristgerechter Einspruch eingelangt war, erteilte das Erstgericht am 31. 8. 2009 die Vollstreckbarkeitsbes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin Angelika O*****, vertreten durch Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG in St. Pölten, wegen Anmerkung der Namensänderung ob den Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** je GB *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antra... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines näher bezeichneten vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs beantragte die betreibende Partei mit dem am 2. Juli 2009 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz gegen die verpflichtete Alleineigentümerin einer näher genannten Liegenschaft zur Hereinbringung ihrer Forderung von 34.800 EUR sA, für die kein verbüchertes Pfandrecht bestand, die zwangsweise Pfandrechtsbegründung und die Zwangsversteigerung dieser Liegenschaft. Das Erstgericht wies die Anträge ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem führenden betreibenden Gläubiger aufgrund des Versäumungsurteils eines inländischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2007 am 17. Oktober 2007 gegen die Verpflichtete die Pfändung ihres Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums mit dem beteiligten Miteigentümer Robert D***** und die Zwangsversteigerung der insgesamt 23364/44968 Anteile BLNR 4 und 5 an einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Schon vor der Anmerku... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte - nach Einholung einer Äußerung der verpflichteten Parteien zu den Strafzumessungsgründen gemäß § 358 Abs 2 EO - die Exekution nach § 355 EO und verhängte über jede der verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 1.000 EUR. Das Rekursgericht hob die über die verpflichteten Parteien verhängten Geldstrafen auf je 5.000 EUR an. Die verpflichteten Parteien zeigen in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erheblichen Rechtsfragen auf: ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 4. 3. 1992 geheiratet, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Antragsteller war zum Zeitpunkt der Eheschließung Alleineigentümer einer mit zahlreichen Pfandrechten belasteten Liegenschaft, die er 1993 und 1996 (Erwerb jeweils eines Hälfteanteils) an die Antragsgegnerin verkaufte. Der Kaufpreis von 750.000 ATS bzw 2 Mio ATS wurde nicht an den Verkäufer ausbezahlt, sondern zur Lastenfreistellung verwendet. Die Antragsgegnerin verpflichtete sich, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei betreibt das Leasinggeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt. Mit Schreiben vom 21. 3.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt einen Großhandel mit Leuchten und Leuchtmitteln. Der Mitarbeiter der Beklagten, Ing. S*****, handelte zu Beginn der Geschäftsverbindung zur Klägerin mit deren Geschäftsführer anhand der Preislisten Erzeugerrabatte für die künftigen Lieferungen aus. Ing. S***** akzeptierte auch das Verlangen des Geschäftsführers der Klägerin, dass diese nur zu ihren Allgemeinen Lieferbedingungen liefern werde. Von der Beklagten wurde ein Exemplar dieser Be... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten führen gegen die Eigentümer einer bestimmten, im Sprengel des Erstgerichts gelegenen Liegenschaft wie folgt Exekution durch Zwangsversteigerung: die erstbeklagte Partei zur Hereinbringung von 43.811,49 EUR sA, die zweitbeklagte Partei zur Hereinbringung von 32.702,78 EUR sA, der Drittbeklagte zur Hereinbringung von 641,49 EUR sA und der Viertbeklagte zur Hereinbringung von 337,06 EUR sA (führender Akt 8 E 6/03z des Bezirksgerichts Floridsdorf). Die Vorinsta... mehr lesen...