Begründung: Die Beklagte vertreibt in ihrer Organisationsform H***** Expreß Schuhprodukte. Ende Oktober 1996 versandte sie einen Prospekt mit der Bezeichnung "H***** Expreß", in welchem sie - auf der letzten Seite links unten - die Abbildung eines Kinderstiefels der Marke "E*****" brachte, den sie zum Preis von S 629,50 (statt des durchgestrichenen Preises von S 699,50) ankündigte. Am 31.Oktober 1996 kaufte Lars F***** dieses Produkt in der H***** Expreß-Filiale in der S*****.... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Rechtsträgerin und Erhalterin des AKH Wien. Die Ärzte der dort eingerichteten Universitätskliniken sind Bundesbedienstete. Am 16.8.1996 händigte der diensthabende Arzt der Universitätsklinik für Innere Medizin III (Nephrologie) einem Dialysepatienten ein Krankenhausrezept zum Bezug von Arzneimitteln für die Heimdialyse aus, auf dem sich ua folgender Aufdruck befand: "Bitte bis eine Woche vor Liefertermin retournieren; Lieferapotheke: C*****apothek... mehr lesen...
Begründung: Die beiden verstorbenen Ehegatten waren deutsche Staatsangehörige und hatten ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Alleinerbin ist die Tochter, die die Ausfolgung des in Österreich befindlichen beweglichen Nachlasses, bestehend aus einem Sparbuch und einem Wertpapierdepot, begehrte. Über Antrag einer Legatarin sperrte das Erstgericht mit Beschlüssen ON 2 und ON 12, das Sparbuch und das Wertpapierdepot, die in die Verlassenschaft fielen. Letzteres wurde in d... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 14.8.1996 eingebrachten Klage begehrt der Kläger 50 % des Erlöses, den die Beklagte für die Veräußerung eines Hauses in den USA erzielt habe. Er sei mit der Beklagten verheiratet, ihr letzter gemeinsamer Aufenthalt habe sich in den USA befunden. Die Beklagte habe das im Miteigentum beider Ehegatten stehende Haus verkauft und den gesamten Erlös nach England mitgenommen. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des Landesgerichtes für ZRS Wien berief sich der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der Entscheidung eines verstärkten Senates SZ 66/164 = ecolex 1994, 159 = EFSlg 73.269 = EvBl 1994/53 = JBl 1994, 549 (Pichler) = MietSlg 45.679 = ÖA 1994, 110 = ÖBl 1993, 259) wurde ausgesprochen, daß die Überprüfung der Beweiswürdigung des erkennenden Richters durch das Rekursgericht auch im Sicherungsverfahren insoweit ausgeschlossen ist, als dieser den Sachverhalt aufgrund vor ihm abgelegter Zeugen- oder Parteiau... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die Exekutionsführung in den Hälfteanteil der ihr gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** W*****, zur Hereinbringung der Forderung von S 4,285.289,37 sA zu dulden. Eventualiter begehrt die Klägerin S 1,060.000,-- sA. Die Klägerin beantragt weiters, die Klage im Grundbuch anzumerken. Das Erstgericht bewilligte den Antrag; es ersuchte das Grundbuchsgericht, die Eintragung zu vollziehen und die Beteiligt... mehr lesen...
Norm: ZPO §526
Rechtssatz: Die Befugnis des Rekursgerichtes zur umfassenden Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses findet dort ihre Grenze, wo der Rekurswerber einzelne Elemente der bekämpften Entscheidung (etwa die unterbliebene Auseinandersetzung mit relevanten Behauptungen im zugrunde liegenden Antrag) nicht einmal ansatzweise moniert. Entscheidungstexte 1 R 660/96... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 526 ZPO A Allgemeines B Bindung des Rekursgerichtes 1. an die Rekursanträge: amtswegige Wahrnehmung einer Nichtigkeit 2. an die Rechtsansicht eines Aufhebungsbeschlusses C Entscheidungsgrundlagen des Rekursgerichtes 1. Bindung an die untergerichtlichen Feststellungen 2. Änderung der Sach- oder Rechtslage 3. Ergänzende Erhebungen 4. Neuerungsverbot D Rekurserledigung 1. Sachentsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 BZPO §526 D3MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Mit dem Auszug des Untermieters aus dem Bestandobjekt ist sein rechtliches Interesse an der Feststellung, er sei in Wahrheit Hauptmieter (allenfalls gewesen) schon deswegen nicht weggefallen ist, weil mit der Rechtsstellung als Hauptmieter nicht zuletzt auch im zinsrechtlichen Bereich andere Rechtsfolgen verbunden sind als mit jener eines Untermieters; das Rechtsschutzbedürfnis des Untermieter... mehr lesen...