Norm: ZPO §236 EZPO §521a
Rechtssatz: Die sinngemäße Anwendung des § 519 Abs 1 Z 2 ZPO auf die Zurückweisung eines Zwischenantrages auf Feststellung erfordert auch die analoge Anwendung des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO auf das Rekursverfahren (so schon 9 Ob A 200/88). Entscheidungstexte 5 Ob 45/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 5 Ob 45/89 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Verwalter der Wohnanlage Pichlarn (EZ 163 KG Gatschen), an welcher die Beklagte zu 478/100.000stel Anteilen Miteigentümerin ist. Mit ihrem Miteigentumsanteil ist an der Wohnung Nr.12 im Hause III Wohnungseigentum verbunden. Die Beklagte erwarb diese Eigentumswohnung am 14.6.1985 durch Zuschlag in dem beim Bezirksgericht Irdning zu E 2023/84 geführten Zwangsversteigerungsverfahren. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von S 4.040,10 an rückstä... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 29.Mai 1987 eingelangten Klage begehrten die Kläger aus einem Anwartschaftsvertrag zum Kauf eines Reihenhauses im Wohnungseigentum die Verschaffung eben dieses Wohnungseigentums bzw. die Einhaltung des Vertrages durch die Beklagte, die ungerechtfertigt vom Vertrag zurückgetreten sei. Weiters wurde ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gestellt. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 8.Juli 1987 schränkten die Kläger das Kla... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger behaupten, die Beklagte habe von Otto F*** am 22. Juli 1980 einen Achtel Miteigentumsanteil der Liegenschaft EZ 366 KG Oberdöbling Haus Kreindlgasse 17 und 19 erworben und sich im Kaufvertrag (Pkt X und XIV) verpflichtet, die für die Aufstockung des Hauses und die Errichtung der Wohnungen top.Nr. 7 und 8 im Dachgeschoß erforderlichen Erklärungen abzugeben und einer zur Wohnungseigentumsbegründung allenfalls erforderlichen Änderung ihres Anteiles unentgeltlic... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a
Rechtssatz: Ein Beschluss, mit dem das Rekursgericht als Durchgangsgericht ein Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen hat, fällt auch dann nicht unter § 521 a ZPO, wenn das zurückgewiesene Rechtsmittel zweiseitig war. Entscheidungstexte 4 Ob 602/88 Entscheidungstext OGH 15.11.1988 4 Ob 602/88 1 Ob 266/98v E... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die klagende Partei gewährte dem Beklagten am 21.Dezember 1971 ein Darlehen von 2,5 Mill. S. Sie begehrt die für die Monate Dezember 1984, Juni 1985, Dezember 1985 und Juni 1986 offenen Tilgungsraten von zusammen 510.781,46 S s.A. Der Beklagte bestreitet einen Tilgungsrückstand und behauptet, daß die klagende Partei die pauschale halbjährliche Rückzahlungsrate von 141.614,51 S vereinbarungswidrig erhöht und einen auf ein anderes ... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z10ZPO §464 IZPO §521ZPO §521aAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1AußStrG 2005 §94 Abs3MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Sämtliche in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefassten Entscheidungen können innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden längeren Rechtsmittelfrist angefochten werden (Beschluss über Richtigstellung der Parteienbezeichnung und Aufhebungsbeschluss gemäß § 519 Abs 1 Z 3 ZPO). Entsc... mehr lesen...
Begründung: Am 27. April 1984 wurde im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien die Firma "Institut B***" Leopold H*** eingetragen. Geschäftsinhaber war zunächst Leopold H***, Kaufmann in Wien. Laut Eintragung vom 25. Mai 1984 ist das Unternehmen auf Dkfm. Heinrich L***, Kaufmann in Wien, übergegangen. Mit der am 23. Juni 1986 erhobenen Klage begehrte die als "Leopold H***, Inhaber des Institutes B***, Prinz Eugen-Straße 66, 1040 Wien" bezeichnete klagende Partei von der Beklagte... mehr lesen...
Norm: ASGG §47 Abs1ASGG §74 Abs2 Satz3EO §78EO §402 Abs1 A und 2ZPO §521aZPO §528 Abs1 Z1 A
Rechtssatz: Zu den nach § 74 Abs 2 Satz 3 ASGG sinngemäß anzuwendenden, für einstweilige Verfügungen geltenden Bestimmungen zählen ua § 402 Abs 1 EO und § 521a ZPO, nicht aber § 528 Abs 1 Z 1 ZPO, weil diese allgemeine Rekursbeschränkung durch die in Arbeits- und Sozialrechtssachen geltende Sonderregelung des § 47 Abs 1 ASGG verdrängt wird. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 AZPO §519 Abs1 Z1 BZPO §521a
Rechtssatz: Der Rekurs gegen einen Beschluss, mit welchem eine Berufung aus formellen Gründen gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zurückgewiesen wurde, ist nicht zweiseitig; die Rekursfrist beträgt vierzehn Tage. Anmerkung Künftige Indizierungen zur Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof erfolgen nur mehr zum neu gebildeten RS0128487. Entsche... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf § 49 EheG gestützte Klagebehren ab, schied die Ehe nach § 50 EheG und wies den Antrag der Beklagten gemäß § 61 Abs 2 EheG ab. Die Zustellung dieses Urteiles an den Vertreter der Beklagten erfolgte am 14.August 1987. Die im Namen der Beklagten erhobene Berufung wurde am 23. September 1987 zur Post gegeben. Das Berufungsgericht wies diese Berufung mit der
Begründung: zurück, bei Zustellung des Urteiles innerhalb der Sommergerichtsferien ende d... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a
Rechtssatz: Die Anfechtung der Zulassung einer Klageänderung ist kein Fall eines zweiseitigen Rekurses im Sinne des § 521 a ZPO. Entscheidungstexte 9 ObA 5/87 Entscheidungstext OGH 17.06.1987 9 ObA 5/87 7 Ob 295/01k Entscheidungstext OGH 07.12.2001 7 Ob 295/01k ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben Geschäftsanteile an der Firma R*** Fels- und Grundbau GesmbH übernommen und sich nach der darüber errichteten Vertragsurkunde verpflichtet, binnen fünf Jahren jeweils zum 30. Juni (1983 bis 1988) die Kläger hinsichtlich ihrer persönlichen Kreditverbindlichkeiten gegenüber der R*** F*** zu entlasten. Das Begehren der Kläger war auf Feststellung dieser Pflicht zur Haftungsübernahme der Beklagten, nunmehr zumindest für den Zeitraum 30. Juni 1986, sowei... mehr lesen...
Begründung: Als Inhaber (Erstkläger) bzw. Lizenznehmerin (Zweitklägerin) der für Dienstleistungen der Klasse 42 "Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Mißwahlen" auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 "M*** A***" beantragten die Kläger zur Sicherung eines inhaltsgleichen, auf §§ 1, 7 und 9 UWG gestützten Unterlassungsanspruches mit einstweiliger Verfügung 1. beiden Beklagten zu untersagen, im Zusammenhang mit Misswahl... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a
Rechtssatz: Ein Beschluß, mit dem der Antrag einer Partei auf Nichtigerklärung eines Teiles des Verfahrens abgewiesen wurde, läßt sich weder unter die Bestimmung des § 521 a Abs 1 Z 3 ZPO subsumieren noch unter die übrigen im § 521 a Abs 1 ZPO normierten Fälle. Entscheidungstexte 8 Ob 603/86 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 8 Ob 603/86 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a
Rechtssatz: § 521 a Abs 1 Z 3 ZPO gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Entscheidungstexte 14 Ob 172/86 Entscheidungstext OGH 04.11.1986 14 Ob 172/86 8 ObA 205/96 Entscheidungstext OGH 18.04.1996 8 ObA 205/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 27.3.1975 rechtskräftig aus dem Verschulden der Klägerin geschieden. Die der Ehe entstammenden Kinder Alois, geboren 1962, Marianne, geboren 1964, und Monika, geboren 1972, wurden in Pflege und Erziehung des Beklagten überwiesen. Die Streitteile waren je zur Hälfte Eigentümer einer Landwirtschaft, bestehend aus den Liegenschaften EZ 61, Grundbuch Unterkriebach und EZ 107 Grundbuch H... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erhob am 29. November 1979 gegen den Kläger die auf Feststellung gerichtete Klage, daß die zwischen ihrem Vater und Schwiegervater des Klägers Professor Hermann A*** bestandene bürgerlichrechtliche Gesellschaft mit dem 1.Juli 1977 in eventu mit dem 31.Dezember 1977 erloschen ist, weil Professor Hermann A*** am 1. Juli 1977 verstorben war und seine Erbin sowie die Beklagte als Legatarin den Ausschluß des Klägers aus der Gesellschaft beschlossen und vorsorgl... mehr lesen...
Begründung: Franz M*** ist zu TZ 2497/1981 unter BOZ 1 b auf Grund des Kaufvertrages vom 30.Juni 1981 als Eigentümer der Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Kaiserebersdorf einverleibt. Zu TZ 2452/1983 ist unter BOZ 1 c die Klage 39 f Cg 230/83 des Landesgerichtes für ZRS Wien angemerkt. Zu TZ 2814/1981 ist unter COZ 3 a im Rang TZ 2666/1981 auf Grund der Pfandurkunde vom 27.August 1981 das Pfandrecht des K*** DER Z*** WIEN bis zum Höchstbetrag von 1,950.000 S einverleibt, zu TZ 3491/1... mehr lesen...
1) nach Rechtsprechung (4 Ob 1510/84 vom 5.6.1984 und 4 Ob 103/85 vom 1.10.1985) und Literatur (Petrasch in ÖJZ 1985, 302) eine analoge Anwendung des § 521 a ZPO im Rekursverfahren über die Klageänderung unzulässig ist, und Rechtliche Beurteilung 2) nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes Klageänderungen grundsätzlich im Zweifel zuzulassen sind, insbesondere aber dann, wenn sie einen weiteren Rechtsstreit voraussichtlich vermeiden und zur absch... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 AZPO §521a
Rechtssatz: § 521a ZPO ist auch dann anzuwenden, wenn der Sicherungsantrag vom Erstgericht ohne Anhörung des Gegners abgewiesen wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 405/85 Entscheidungstext OGH 14.01.1986 4 Ob 405/85 RZ 1986/48,165 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0005672 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den von der Klägerin gestellten Sicherungsantrag ohne Anhörung der beklagten Parteien ab. Es stellte diesen Beschluß entgegen den Bestimmungen der §§ 427 Abs 2 ZPO, 78, 402 Abs 2 EO den beklagten Parteien zu. Gegen den Beschluß des Erstgerichtes erhob die klagende Partei Rekurs. Dieser wurde den beklagten Parteien zugestellt, welche fristgerecht eine Rekursbeantwortung erstatteten. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht die R... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (kurz Antragstellerin) begehrt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, daß der ersten Gegnerin der gefährdeten Partei (Erstantragsgegnerin) verboten werde, über Forderungen zu verfügen, die auf der zu ihren Gunsten von der C***-B*** ausgestellten Bankgarantie über 840.813 DM beruhen, insbesondere diese Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen bzw. die Garantie abzurufen, der zweiten Gegnerin der gefährdeten Partei (kurz Zweitantr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vor dem Erstgericht gegenüber der beklagten Partei die Feststellung des aufrechten Bestandes seines Arbeitsverhältnisses mit der Behauptung, die von der beklagten Partei, seiner Arbeitgeberin, am 15.11.1983 ausgesprochene Entlassung sei ungerechtfertigt und daher rechtsunwirksam. Er habe den von ihm gelenkten LKW-Zug der beklagten Partei durch Anziehen der Handbremse beim Abstellen auf einem Parkplatz ordnungsgemäß gesichert, sodaß ihn an dem späteren... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5AußStrG §14a Abs5AußStrG 2005 §15AußStrG 2005 §16 Abs1AußStrG 2005 §31MRK Art6 Abs1ZPO §386 Abs4ZPO §477 Abs1 Z4ZPO §521a
Rechtssatz: Zur Chancengleichheit und damit zu den Garantien des Art 6 Abs 1 MRK gehört die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs. Das rechtliche Gehör im Sinn dieser Bestimmung wird nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußern, überhaupt genommen wird, sonde... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei und ihr Gegner waren am 9. Mai 1950 die Ehe eingegangen; diese Ehe wurde durch das im März 1984 in Rechtskraft erwachsene Scheidungsurteil aufgelöst. Im Mai 1984 stellte die Frau einen Antrag auf nacheheliche Aufteilung gemäß den §§ 81 ff. EheG. Nach diesem Antrag ist unter anderem das Tonibauerngut (EZ 62) neben einer weiteren Liegenschaft (EZ 258) Gegenstand des gerichtlichen Aufteilungsverfahrens. Die Bauerngutsliegenschaft hatte nach dem Grundbu... mehr lesen...
Norm: EO §402 AZPO §521a
Rechtssatz: Der Beschluß über einen Antrag auf Verlängerung einer EV ist einem solchen über einen Antrag auf Erlassung einer EV gleichzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 553/85 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 5 Ob 553/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005681 ... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei wurde zur Sicherung des behaupteten Anspruches auf Bezahlung von 95 Mill.Lire wider die Antragsgegner die Verwahrung von beweglichen körperlichen Sachen, insbesondere von Dügen und darauf befindlichen Fahrnissen, dieser Antragsgegner sowie die gerichtliche Hinterlegung von bei ihnen allenfalls vorgefundenem Bargeld in dem zur Deckung des behaupteten Anspruches hinreichenden Umfang bewilligt, und zwar unter Auferlegung einer Sicherheitsleistung gemä... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17 litdMRG §37 Abs3 Z17 litgZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §521a
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Ausführungen des Gegners in der Rekursbeantwortung ist im Gesetz nicht vorgesehen (ausgenommen im Falle der Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung - § 37 Abs 3 Z 17 lit g MRG). Das Unterbleiben der Zustellung der Rekursbeantwortung an den Gegner begründet daher keine Nichtigkeit. Entsch... mehr lesen...
Begründung: Am 21. August 1984 stellte Kommerzialrat Alfred A als derzeitiger Hauseigentümer und Vermieter bei der Schlichtungsstelle den Antrag, gegenüber Franz Adolf B als Mieter festzustellen, daß ab 1. Juli 1984 die Einhebung eines Hauptmietzinses von monatlich S 25.000,--, wertgesichert gemäß § 16 Abs 4 MRG, wobei als Bezugsmonat der Juli 1984 dient, für das Mietobjekt top.Nr. 10 im Haus Wien 12., Meidlinger Hauptstraße 32 zulässig sei. Zur
Begründung: seines Antrages führte er ... mehr lesen...