RS OGH 1985/6/4 5Ob553/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1985
beobachten
merken

Norm

EO §402 A
ZPO §521a

Rechtssatz

Der Beschluß über einen Antrag auf Verlängerung einer EV ist einem solchen über einen Antrag auf Erlassung einer EV gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005681

Dokumentnummer

JJR_19850604_OGH0002_0050OB00553_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
JUSLINE Umfrage
Welchen Beruf üben Sie aus?
Beispiele: Selbstständiger Architekt, Mitarbeiter einer Rechtsabteilung, Rechtsanwalt,...
JUSLINE Werbung