Norm
ZPO §519 Abs1 Z1 ARechtssatz
Der Rekurs gegen einen Beschluss, mit welchem eine Berufung aus formellen Gründen gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zurückgewiesen wurde, ist nicht zweiseitig; die Rekursfrist beträgt vierzehn Tage.
Anmerkung
Künftige Indizierungen zur Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof erfolgen nur mehr zum neu gebildeten RS0128487.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0043760Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.06.2013