Begründung: Das Erstgericht erklärte das Verfahren über die von der klagenden Partei gegen die beklagte Partei am 11. Jänner 2008 erhobene (zweite) Oppositionsklage für nichtig und wies die Klage wegen Streitanhängigkeit zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Es bewertete den Entscheidungsgegenstand mit 20.000 EUR übersteigend und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei. ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Urteil des Stadtgerichtes Sopron, Ungarn, vom 15. 9. 1999 rechtskräftig geschieden. Anlässlich der Scheidung haben die Eltern vereinbart, dass das Eigentum an der Ehewohnung von der Mutter übernommen und das Kind nach der Scheidung bei der Mutter untergebracht wird. Der Vater verpflichtete sich, für den Minderjährigen ab 1. 5. 2007 einen monatlichen Unterhalt von 1.500 ATS zu leisten; die Eltern waren sich ferner darüber ei... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge eines gegen sie eingeleiteten Zwangsstrafenverfahrens regten die Geschäftsführer die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof und eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften an. Das Erstgericht wies die Anregungen zurück. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs der Geschäftsführer als unzulässig zurück. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zuläss... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht den Rekurswerber verpflichtet, ab 1. 7. 1995 für die im
Spruch: genannten Minderjährigen einen monatlichen Unterhalt von insgesamt S 1.260 zu zahlen. Das Mehrbegehren, den Vater zu einem monatlichen Unterhalt von S 4.200 zu verpflichten, wurde hinsichtlich des S 1.260 monatlich übersteigenden Betrages abgewiesen. Ferner wurde ausgesprochen, daß mit Rechtskraft dieses Beschlusses die einstweilige Verfügung, mit der der... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. 6. 1997 erlassene Zahlungsbefehl wurde der Beklagten nach der Aktenlage am 19. 6. 1997 durch Hinterlegung zugestellt. Mit Schriftsatz vom 17. 7. 1997, beim Erstgericht eingelangt am 18. 7. 1997, erhob die Beklagte Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, der ihr bislang nicht zugestellt worden sei, von dem sie aber durch Äußerungen des Klagevertreters wisse. Dieser Einspruch wurde vom Erstgericht mit dem unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Beschluß vom 24.... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11.8.1995 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten - dem früheren Präsidenten des *****gerichtes W***** - aus dem Titel der Organhaftpflicht S 49.000,- sA. Mit Beschluß vom 5.9.1995 bestimmte das Oberlandesgericht Wien gemäß § 8 Abs 2 OrgHG zur Verhandlung und Entscheidung über diese Klage das Landesgericht Wr.Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht als zuständig. Ob dieser Beschluß dem Beklagten zuges... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Betroffenen als Verpflichteten sind sowohl beim Erstgericht als auch beim BG Donaustadt Exekutionsverfahren anhängig. Die Exekutionsabteilung des Erstgerichtes übermittelte Kopien von Exekutionsakten mit der Bitte um Überprüfung, ob gemäß § 6 a ZPO die Bestellung eines Sachwalters für den Verpflichteten notwendig sei, an die Pflegschaftsabteilung desselben Gerichtes, wobei darauf hingewiesen wurde, daß der Verpflichtete mehrmals auffällige Verfahrenshandlu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj.Christoph E*****, geboren am *****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Mag.Manfred E*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgerichtes vom 16.Jänner 1997, GZ 13 R 465... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Gernot, Martin und Roman U***** sind eheliche Kinder aus der am 30.8.1989 geschiedenen Ehe von Eduard und Gertrud U*****. Der Mutter Gertrud U***** ist die alleinige Obsorge für die drei Kinder übertragen worden. In dem anläßlich der Ehescheidung über die Vermögensteilungsansprüche nach §§ 81 f EheG geschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Vater Eduard U*****, die ihm gehörige Liegenschaft EZ 113 KG 75443, St. Stefan schenkungsweise an die drei mj. Kinder z... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies - in Stattgebung der von der Beklagten erhobenen Unzuständigkeitseinrede - die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Dieser Beschluß wurde dem Kläger am 23.8.1989 zugestellt. Den dagegen vom Kläger erhobenen, am 25.9.1989 zur Post gegebenen und am 26.9.1989 beim Erstgericht eingelangten Rekurs wies das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluß unter Wiedergabe der SZ 57/65 als verspätet zurück. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin (Verlegerin) der Zeitschrift "O*** - Das Topmagazin für Finanzen und Recht". In der Ausgabe 5/88 dieser Zeitschrift wurde ein Artikel unter dem Titel "K***" veröffentlicht; Gegenstand dieses Artikels waren Äußerungen des Dorotheum-Kunstchefs Hans-Otto R*** über die bevorstehende Kunstauktion des Dorotheums vom 18.Mai 1988 und die bei dieser Gelegenheit zur Versteigerung kommenden Werke prominenter Künstler. Der Artikel war mit Reprodukt... mehr lesen...
Norm: ZPO §125 Abs1ZPO §521 Abs2
Rechtssatz: § 521 Abs 2 ZPO ist keine Spezialbestimmung gegenüber § 125 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 119/89 Entscheidungstext OGH 10.10.1989 4 Ob 119/89 Veröff: MR 1989,212 (M Walter) 7 Ob 517/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 7 Ob 517/90 Auch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sowohl die Rechtsansicht, daß die Kenntnis des Inhaltes einer Entscheidung die Zustellung nicht ersetzt (3 Ob 136,137/88, 8 Ob 559/87 ua), als auch die Rechtsansicht, Voraussetzung für den Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist sei eine rechtswirksame Zustellung (RZ 1984/26 ua) entsprechen der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes. Anmerkung E16640 European Case L... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. September 1987, ON 84, wies das Erstgericht den Antrag des Vaters Gerhard S*** auf Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung für den mj. Thomas S*** "ab bzw. zurück"; mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluß mit der Maßgabe, daß der Herabsetzungsantrag zurückgewiesen werde. Rechtliche Beurteilung Der vom Vater gegen diesen Beschluß erhobene Revisionsrekurs ist verspätet. Der angefochtene Besch... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der Wechselklage des Klägers erließ das Erstgericht am 21. August 1986 einen Wechselzahlungsauftrag über 35.824,66 S sA gegen die beklagten Parteien, welcher an den Drittbeklagten (= Vater des Erstbeklagten und Schwiegervater der Zweitbeklagten) unter der Anschrift "Eis Nr. 52, Großfeistritz, 8741 Weissenkirchen" durch Hinterlegung am 25. August 1986 zugestellt wurde (ON 1). Gegen diesen Wechselzahlungsauftrag erhob Rechtsanwalt Dr. Gerhard Hickl Einwendungen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 9.4.1987 gegen die verpflichtete Partei einen Wechselzahlungsauftrag über 100.000,-- S sA. Mit Beschluß vom 27.4.1987 wies es den Antrag der betreibenden Partei, ihr auf Grund dieses Wechselzahlungsauftrages zur Sicherung der Forderung von 100.000,-- S sA. die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung von Gegenständen des beweglichen Vermögens zu bewilligen, ab. Über die Zustellung dieses Beschlusses befinden sich im Akt zwei Rückscheine. Na... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §24 Abs1GBG §81 Abs1ZPO §87ZPO §464 Abs2 IZPO §505 Abs2ZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist ist, dass die Zustellung rechtswirksam war; eine mangelhafte Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Gang (JBl 1970,263) Entscheidungstexte 5 Ob 756/80 Entscheidungstext OGH 07.07.1981 5 Ob 756/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §426 Abs3ZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn infolge eines wirksamen Parteienverzichtes die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Beschlusses nicht zu erfolgen hat, begründet im Sinne des § 426 Abs 3 ZPO die mündliche Verkündigung die Wirkung der Zustellung, dies insbesondere auch im Sinne des § 521 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 604/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht verkundete in der Tagsatzung vom 13. September 1978 einen Unterbrechungsbeschluß im Sinne des § 191 Abs 1 ZPO. Es entsprach damit einem Antrag der beklagten Parteien, gegen den sich die klagenden Parteien ausgesprochen hatten. Nach der Verkundung des Unterbrechungsbeschlusses samt Begründung: erklärten beide Parteienvertreter zu Protokoll, auf Beschlußausfertigung zu verzichten. Dennoch verfügte das Prozeßgericht die Zustellung einer Beschlußausfertigung an den Vert... mehr lesen...
Norm: ZPO §515ZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass dem durch die Entscheidung Beschwerten nicht verwehrt werden kann, noch vor der Zustellung dieser bereits vorliegenden Entscheidung ein Rechtsmittel einzubringen, gilt für unzulässige abgesonderte Rechtsmittel nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 592/76 Entscheidungstext OGH 12.05.1976 1 Ob 592/76 Veröff: JBl 1977,99 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Läßt durch ein Verschulden des Gerichtes ein Beschluß eine "Beschwer" nicht mit Sicherheit erkennen, beginnt die Rekursfrist für den Beschwerten erst mit der Zustellung des Ergänzungsbeschlusses zu laufen. Entscheidungstexte 6 Ob 211/58 Entscheidungstext OGH 24.09.1958 6 Ob 211/58 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dZPO §464 IZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Mit der Einlegung des Rechtsmittels bereits vor der Zustellung ist das Rechtsmittelrecht erschöpft, sodass im Falle der nachträglichen Zustellung der angefochtenen Entscheidung nicht etwa deshalb, weil die Rechtsmittelfrist erst jetzt zu laufen beginne, ein neues Rechtsmittel eingelegt werden könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 972/54 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Wer zur Anbringung eines Rekurses berechtigt ist, braucht, wenn ihm die anzufechtende Entscheidung nicht zugestellt wurde, deren Zustellung nicht zu verlangen, sondern kann den Rekurs einbringen, ohne dass er als verspätet zurückgewiesen werden kann (ähnlich EvBl 1948/175). Entscheidungstexte 1 Ob 972/54 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 1... mehr lesen...
Im vorangehenden Verfahren hat das Erstgericht die Exekution bewilligt. Das Rekursgericht hat den Rekurs der Sachwalter im Ausgleichsverfahren der verpflichteten Partei mangels Legitimation zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hat diesen Beschluß aufgehoben und dem Rekursgericht die Sachentscheidung aufgetragen. Das Rekursgericht hat sohin dem Rekurs der Sachwalter Folge gegeben und den Antrag auf Exekutionsbewilligung abgewiesen. In ihrem Revisionsrekurs bekämpft die betreibende... mehr lesen...