Norm
EO §65 ERechtssatz
Die von der gefährdeten Partei erlegte Sicherheit darf ungeachtet der Rechtskraft des ihrem Begehren stattgebenden Urteiles erst nach Ablauf der Frist des § 400 EO zurückgestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0005641Dokumentnummer
JJR_19250127_OGH0002_0010OB00072_2500000_001