Begründung: Der Erstkläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus, die Zweitklägerin ist Fruchtgenussberechtigte. Die Kläger begehrten, gestützt auf § 1118 erster Fall ABGB und auf titellose Benützung, von der beklagten Partei die Räumung der dort gemieteten Räumlichkeiten. Der Erstkläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus, die Zweitklägerin ist Fruchtgenussberechtigte. Die Kläger begehrten, gestützt auf Paragraph 1118, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 46 Abs 1 ASGG). Eine... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren als ehemalige Wohnungseigentümer vom Beklagten als ihrem früheren Hausverwalter die Rückzahlung von S 3.102,80 sA an zuviel bezahlten anteiligen Kosten einer Stufensanierung in einer Wohnungsanlage in Axams. Die erhebliche Überschreitung des Kostenvoranschlages durch das vom Beklagten beauftragte Unternehmen sei nicht gerechtfertigt gewesen. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung. Er habe die Rechnung überprüft und die Kosten dem Gesetz entsprec... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt aufgrund des gemäß § 33 der Satzungen des OÖ Fußballverbandes ergangenen Schiedsspruches vom 3. 3. 1998, GZ 104/1997, zur Hereinbringung der Forderung von S 850.000 sA Exekution. Die betreibende Partei führt aufgrund des gemäß Paragraph 33, der Satzungen des OÖ Fußballverbandes ergangenen Schiedsspruches vom 3. 3. 1998, GZ 104/1997, zur Hereinbringung der Forderung von S 850.000 sA Exekution. Das Rekursgericht hat Rekurse der betreibe... mehr lesen...
Begründung: Zur ersten Tagsatzung am 3. 6. 1998 erschienen beide Parteien. Zur folgenden (ersten) mündlichen Streitverhandlung vom 8. 7. 1998 erschien für die klagende Partei, die nunmehrige Gemeinschuldnerin (nach Bekanntgabe der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses durch den Klagevertreter) niemand. Das Erstgericht erließ über entsprechenden Antrag der beklagten Partei daraufhin ein negatives Versäumungsurteil in Form eines Urteilsvermerks (ON 6). Dagegen erhob die klagende P... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bekämpfte die erstinstanzliche Zulassung der Nebenintervenientin gleichzeitig mit seiner Berufung gegen das klagsabweisende Urteil mit Rekurs. Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Es gab mit der selben Entscheidung auch der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung De... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zustimmung zur Entlassung der beklagten Partei gemäß § 12 Abs 2 Z 1 MutterschutzG. Die klagende Partei begehrt die Zustimmung zur Entlassung der beklagten Partei gemäß Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer eins, MutterschutzG. Da die Beklagte zu der für 7. 8. 1998 angesetzten Tagsatzung nicht erschien, fällte das Erstgericht über Antrag der klagenden Partei ein Versäumungsurteil und bestätigte am 5. 10. 1998 dessen Rechtskraft und Vollst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Grund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7. 5. 1999, 38 Cg 26/99f-8, die Unterlassungsexekution und verhängte eine Geldstrafe von S 80.000. Mit weiteren Strafanträgen behauptete die betreibende Partei weitere Verstöße der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel im Zeitraum vom 23. 5. 1999 bis 15. 6. 1999. Das Erstgericht verhängte jeweils Geldstrafen von S 80.000. Das Rekursgericht änderte diese Beschlüs... mehr lesen...
Begründung: Mit der im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten einstweiligen Verfügung wurde der Gegnerin der gefährdeten Partei nach vorheriger Anhörung aufgetragen, der gefährdeten Partei binnen zwei Tagen Passwörter für diverse Software-Produkte zur Verfügung zu stellen. Die Anordnung sollte bis zur rechtskräftigen Erledigung des Hauptverfahrens gelten, in dem es - vor dem Hintergrund eines Lizenzstreites - im Wesentlichen ebenfalls um die Bereitstellung der Passwörter zur Gewäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 6. 10. 1995 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 9. 5. 1995 auf Überweisung eines Teiles der Pension ihres Ehegatten gemäß § 71 Abs 4 BSVG mit der
Begründung: ab, es bestehe kein Anspruch auf diese Pensionsteilung, weil die Klägerin nicht mindestens 120 Monate mit ihrem Ehegatten den land(forst-)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung geführt oder darin mitgearbeitet habe. Mit Bescheid vom 6. 10. 1995 lehnte die be... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 Abs1 AZPO §517ZPO §519 Abs1 GZPO §519 Abs1 HZPO §528 A
Rechtssatz: Auf einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem eine nach seiner Ansicht jedenfalls unzulässige Revision zurückgewiesen wurde, sind die Rechtsmittelbeschränkungen nach § 519 Abs 1 ZPO, § 528 ZPO nicht anwendbar; ein solcher bereits im Revisionsverfahren erlassener Beschluss ist vielmehr zufolge § 514 Abs 1 ZPO bekämpfbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A.: Der erkennende Senat trug dem Berufungsgericht mit Beschluß vom 29. Juni 1999 auf, das angefochtene Urteil über das Räumungsbegehren durch einen Bewertungsausspruch gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO zu ergänzen und den Ausspruch über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision allenfalls - je nach dem Geldwert des Bewertungsausspruchs - zu berichtigen. A.: Der erkennende Senat trug dem Berufungsgericht mit Beschluß vom 29. Juni 1999 auf, das angefochtene Urteil ... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Beschluß vom 18. 2. 1999 (ON 3a): Mit diesem Beschluß brachte das Erstgericht den Antrag des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers auf Absonderung des Nachlasses der Ehefrau des Verstorbenen und mutmaßlichen Erbin mit der Aufforderung zur Stellungnahme zur Kenntnis (Punkt 1.) und übermittelte gleichzeitig den Akt dem Gerichtskommissär zur umgehenden Errichtung der Todfallsaufnahme, allfälligen Versiegelung bzw Erlag des Nachlasses, Entgegennahme allfälliger Erb... mehr lesen...
Begründung: Mit ihren Anträgen vom 8. 4. bzw 8. 5. 1998 beantragte die Schuldnerin die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens, die Annahme eines Zahlungsplans und die Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12. 5. 1998 wurde über ihr Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. In diesem Beschluß wurde auch die allgemeine Prüfungstagsatzung für den 4. 8. 1998 anberaumt und d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat der Unterhaltsklage der Klägerin stattgegeben. Die dagegen eingelangte Berufung des Beklagten wurde vom Berufungsgericht wegen Verspätung mit Beschluß vom 11. 3. 1998 verworfen (zurückgewiesen). Dagegen richtet sich der Rekurs des Beklagten, der mit einem Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist verbunden wurde. Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 14. 9. 1998 die beantragte ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, an die eine im Eigentum des Klägers stehende Liegenschaft angrenzt. Im Verfahren AZ 3 C 19/94x des Bezirksgerichts Leibnitz wurde der nunmehrige Kläger schuldig erkannt, den hier Beklagten S 109.296,84 zu bezahlen und das Leiten von Abwässern auf das Grundstück der Beklagten zu unterlassen. Gestützt auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO begehrte der Kläger die Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 3 C 19/94x des Bezirskge... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 22.April 1993 einvernehmlich geschieden. Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom selben Tag ist der Kläger verpflichtet, der Beklagten "einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 4.500 S zu leisten". Der Kläger begehrte, festzustellen, daß der Unterhaltsanspruch der Beklagten wegen einer Lebensgemeinschaft vom 1.Jänner 1995 bis 21.Oktober 1996 geruht habe. Im übrigen beantragte er den Zuspruch von 78.259,10 S sA an Detektivkosten, weil... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4ZPO §514 Abs1ZPO §515ZPO §519 Abs1 AZPO §528 Abs1 KZPO §528 Abs2 K
Rechtssatz: Die Anfechtung der Zulassung der Nebenintervention hat immer mit Rekurs zu erfolgen, auch wenn dies im Zusammenhang mit einer Berufung oder Revision geschieht. Das Gericht zweiter Instanz hat über den Rekurs gegen die Zulassung des Nebenintervenienten als Rekursgericht zu entscheiden (SZ 64/122; Ablehnung von 1 Ob 53/87). Der weitere Rechtszug an de... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 2.10.1989 verkaufte die klagende Stadtgemeinde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 528 Katastralgemeinde B***** um 31,500.000 S. Mit weiterem Kaufvertrag vom 2.5.1991 wurde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 52 derelben Katastralgemeinde, bestehend aus dem Grundstück Nr.605, um 5,400.000 S verkauft. Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung der Kaufverträge wurde das Grundstück Nr.605 dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ 528 zugeschrieb... mehr lesen...
Begründung: Johann M*****, der bereits wiederholt in der NÖ Landesnervenklinik Mauer in Behandlung stand (chronische suizidale Gefährdung), war am 28.10.1992 seit 13.00 Uhr abgängig. Gegen 20.00 Uhr erschien er wieder gemeinsam mit einem am Vortag entlassenen Patienten, randalierte im Bereich der Eingangstür eines Pavillons und erklärte, sich nur dann wieder aufnehmen zu lassen, wenn auch sein Freund mitaufgenommen werde. Unmittelbar nach der Verständigung der Ärzte eskalierte d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe einer Reihe von Gegenständen, in eventu die Bezahlung des nach Gegenständen jeweils aufgeschlüsselten Betrages von (richtig:) S 72.751,80. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 8.3.1991, ON 21, wurde dem Herausgabebegehren für Gegenstände im Wert von S 51.740,80 stattgegeben, das Mehrbegehren mit einem Wert von S 21.011,-- wurde abgewiesen. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien mit Berufungen bekämpft. Das Berufungsgerich... mehr lesen...
Begründung: Die hier beklagte Partei erhob gegen die hier klagenden Parteien zu 38 Cg 110/89 des Handelsgerichtes Wien die Klage auf Unterlassung bestimmter als wettbewerbswidrig bezeichneter Handlungen (Gewinnspiele). Auf Grund der zur Sicherung des geltend gemachten Untersagungsanspruches erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20. April 1989 wurde am 27.April 1989 die Unterlassungsexekution bewilligt. In der Folge verhängte das Erstgericht als Exekutionsgericht auf Grund von S... mehr lesen...