Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie durch die fachkundigen Laienrichter HR DI Roland Bauer und Ulrike Kargl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Betriebsrat Bord der Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG, Fontanastraße 1, 110... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchsache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Wanek & Kunze, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, wider die beklagte Partei D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 20. 7. 1994 als KFZ-Mechanikerlehrling im Betrieb der Raiffeisen-Lagerhaus Zwettl regGenmbH einen Arbeitsunfall. Mit Schreiben vom 9. 2. 2000, das bei der beklagten Partei am 10. 2. 2000 einlangte, begehrte der Kläger die Zuerkennung einer Versehrtenrente für die Folgen seines am 20. 7. 1994 erlittenen Arbeitsunfalls. Mit Bescheid vom 21. 11. 2000 hat die beklagte Partei den Unfall des Klägers als Arbeitsunfall anerkannt, die durch diesen Un... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Kinder erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters von bisher 7.500 S (= 545,05 EUR) monatlich je Kind für die Zeit vom 1. 3. 2001 bis 30. 6. 2001 auf 695,80 EUR und ab 1. 7. 2001 auf 720 EUR monatlich je Kind. Das Unterhaltsmehrbegehren von monatlich je 3,63 EUR für die Zeit vom 1. 3. 2001 bis 30. 6. 2001 wurde abgewiesen. Das Erstgericht ging von dem wesentlichen Sachverhalt aus, dass der Vater über ein monatliches Einkommen von 93.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Kevin S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Gerald S*****, vertreten durch Dr. Thomas Wagner, Rechtsanwalt in Mattighofen, gegen den Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis als... mehr lesen...
Begründung: In dem anlässlich ihrer Ehescheidung geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich kamen die Eltern der mj Lisa S***** überein, dass die Obsorge der Mutter zustehen solle. Der Vater verpflichtete sich, ab 1. 9. 1993 monatliche Unterhaltsbeiträge von 4.300 S zu zahlen. Am 25. 5. 2001 beantragte die Mutter, die Unterhaltsbeiträge ab 1. 7. 1998 auf 10.000 S zu erhöhen. Diesen Antrag modifizierte sie am 10. 7. 2002 dahin, dass der Vater zur Zahlung des Zweie... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank hat den Klägern als Kreditnehmer mit Kreditvertrag vom Juni 1991 einen Kredit über 940.000 S eingeräumt, der in 36 Zinsenpauschalraten zu je 7.050 S ab Jänner 1993 bis Dezember 1995, 36 Zinsenpauschalraten zu je 7.990 S ab Jänner 1996 bis Dezember 1998, 36 Zinsenpauschalraten zu je 8.930 S ab Jänner 1999 bis Dezember 2001 und 192 Kapital- und Zinsenraten zu je 9.494 S ab Jänner 2002 bis Dezember 2017, jeweils bis spätestens 15. eines jeden Monats, zurüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Immobilienmaklerin, begehrte vom Beklagten 4.508,62 EUR als Provision für die Vermittlung des Ankaufes einer Eigentumswohnung. Der begehrte Betrag umfasst sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferprovision. Die Wohnungsverkäuferin habe das verbindliche Anbot des Beklagten angenommen. Er habe daher der Klägerin die vereinbarte Käuferprovision von 2.328,44 EUR (32.040 S) zu zahlen. Aufgrund des schuldhaften Vertragsrücktritts des Beklagten habe ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 55.594,72 EUR = 765.000 S aus der Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Die betreffende Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden nur WEGem) meldete mit Schriftsatz ON 53 eine unter Anführung der jeweiligen Aktenzahlen in neun Einzelpositionen nach Kapital, Kosten und Zinsen näher aufgeschlüsselte Forderung von insgesamt 184.879,24 S Kapital, 176.189,47 S Kosten und 35... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Peter S*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rechtsanwälte in W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb seit 1980 einen Textilhandel, seit ungefähr 1985 oder 1986 betreibt er einen Handel mit Booten. Der Kläger lieferte seit Beginn auch Boote für inländische Kunden ins Ausland. Der Beklagte war zumindest im Zeitraum von 1986 bis 1994 sein Steuerberater und erledigte auch seine Buchhaltung. Der Beklagte bzw die von ihm beschäftigte Sachbearbeiterin nahm die eigentlichen Buchungen vor, insbesondere stellte er die Umsatzsteuer(USt)-Voranmeldungen... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner in dem mit Beschluss des Erstgerichts vom 9. 11. 2000 eröffneten Konkursverfahren war Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen, darunter der Wohnungen W 8 und W 27 in einem Wiener Wohnhaus. Die diesen Wohnungen entsprechenden Miteigentumsanteile sind im besten Pfandrang auf Grund Pfandurkunde vom 24. 10. 1996 mit einem Pfandrecht über EUR 784.866,61 zugunsten jener Bank belastet, die in der Folge gegen den erstinstanzlichen Beschluss rekurriert hat. Die... mehr lesen...
Begründung: Der auf Seiten des Klägers dem Verfahren beigetretene Nebenintervenient ist seit etwa 10 Jahren als (wie er sich selbst auf seinem Geschäftspapier bezeichnet) "unabhängiger Versicherungsmakler" tätig. Im Sommer 2000 erwarb der Kläger mit Leasingfinanzierung einen PKW VW-Passat. Er beauftragte den Nebenintervenienten, eine KFZ-Versicherung unter anderem eine Diebstahl mitumfassende Kaskoversicherung für ihn abzuschließen und bevollmächtigte diesen schriftlich ua dazu, "... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wäre das Verfahren des Berufungsgerichts nur dann mangelhaft, wenn es sich mit der Beweisrüge überhaupt nicht befasst hätte. Insofern genügt für ein mängelfreies Verfahren auch eine knapp gehaltene
Begründung: , die eine Überprüfung der Beweiswürdigung erkennen lässt. Die Frage danach, ob eine Beweiswiederholung erforderlich ist, gehört dem Bereich der irrevisiblen... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen Margit A***** und dem Kläger am 23. 9. 1983 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 28. 3. 2002 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die häusliche Gemeinschaft der ehemaligen Ehegatten ist seit Juni 2001 aufgehoben. Vom 1. 5. 2000 bis 31. 12. 2000 erhielt der Kläger von der Beklagten eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in der Höhe von 339,25 EUR, ab 1. 1. 2001 in der Höhe von 341,96 EUR. Die vormali... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision zieht das - zutreffende - "Zwischenergebnis" des Berufungsgerichtes (Seite 21 der Berufungsentscheidung), wonach § 133 Abs 3 GSVG idF SVÄG 2000, der an die Stelle des § 131c GSVG getreten ist, wobei (insb was die - hier entscheidungswesentliche - Frage der [Möglichkeit einer "zumutbaren"] Umorganisation des Betriebes anlangt) die bislang zur letztgenannten Bestimmung aber auch zu § 133 Abs 2 GSVG von d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen stellten - insbesondere aufgrund der Zeugenaussage des Vertragsverfassers - fest, dass die Streitteile, die eine Autowaschanlage in Form einer GesbR betrieben, durch drei im Oktober 1996 geschlossene Vereinbarungen einen Schlussstrich unter ihre geschäftlichen und privaten Beziehungen ziehen wollten. Durch diese Vereinbarungen wurden alle vorherigen Vereinbarungen "über den Haufen geschmissen". Es war beabsi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter ao Univ. Prof. Dr. Michaela Windischgrätz und Dr. Helmut Szongott als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Valentina D*****, Arbeiterin, *****, vertreten durch Mag. Hans Teuchtma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Republik Österreich ist mit gerundet 99,996 % Mehrheitsgesellschafterin der Beklagten; die beiden klagenden Stadtgemeinden waren Minderheitsgesellschafter mit einem Geschäftsanteil von je 1.000 S. Am 5. 1. 2001 fand eine kurzfristig einberufene Aufsichtsratssitzung der Beklagten statt, auf deren Tagesordnung die Genehmigung der Abtretung der Geschäftsanteile der beiden Klägerinnen an die - sie im vorliegenden Verfahren vertretende - G*****enossenschaft reg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Franz K*****, und 2. Maria K*****, beide vertreten durch Dr. Peter Semlitsch und Dr. Wolfgang Klobassa, Rechtsanwälte in Voitsberg, gegen die beklagte Partei Winfried K**... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin hat in erster Instanz das Vorbringen der Beklagten, der von dieser als Zeuge beantragte Notar sei trotz der gegenüber der Erblasserin bestehenden Verschwiegenheitspflicht zur Aussage verpflichtet, bestritten und ist auch in ihrer Berufungsbeantwortung der Behauptung der Beklagten, durch das Unterbleiben der Einvernahme des Notars sei das Verfahren mangelhaft geblieben, entgegengetreten. Sie kann daher i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 9. 1996 schloss die Klägerin mit dem Beklagten einen Vertrag über die Zurverfügungstellung eines Mobiltelefonanschlusses zu einem monatlichen Grundentgelt sowie variablen Verbindungsentgelten. In der Folge stellte die Klägerin dem Beklagten die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen - Herstellung und Aufrechterhaltung von Gesprächsverbindungen - mit insgesamt S 88.529,60 für den Zeitraum 10/96 bis 3/97 in Rechnung. Weil der Beklagte keine Zahlungen lei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF der 59. ASVGNov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ariane G*****, vertreten durch Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwalt in Perchtoldsdorf, gegen die beklagten Parteien 1. Ing. Leopold Haimerl, Angestellter, 2. Renate H*****, beide vertreten du... mehr lesen...
Begründung: Der Vater wurde - mit seinem Einverständnis - mit Beschluss des Erstgerichts vom 18. Dezember 2000 (ON 19) in Erhöhung seiner bisherigen Unterhaltspflicht ab 1. 5. 2000 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von ATS 5.000 verpflichtet. Das Erstgericht ging dabei davon aus, dass der Vater als Angestellter im Jahr 1998 ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von ATS 25.400, im Jahr 1999 ein solches von ATS 27.200 und ab 1. 1. 2000 ein solches von ATS 28.000 jeweils ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 11.711,87 EUR sA und brachte hiezu wörtlich vor, dass ihr der Beklagte "zur ungeteilten Hand aus 06 Darlehen/Kredit/Bürgschaft 11807-502601 (Kreditkonto) 10.378,57 EUR samt 3,563 % Zinsen pro Vierteljahr (Kapitalisierung der Zinsen) seit 28. 6. 2002, und an 12 Inkassospesen 1.333,30 EUR" schulde. Zu den begehrten Zinsen und Inkassogebühren wurde noch zusätzliches Vorbringen erstattet. Der Beklagte, der zur Erstattung einer K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "P... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U*****, vertreten durch Mag. Hermann Köck, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, gegen die beklagte Partei Christine B*****, vertreten durch Dr. Karl Kuprian, Rechtsanwalt in Bad Ischl, wegen Aufkü... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger, die nunmehr Wohnungseigentümer sind, begehrten den Zuspruch von Vermögensschäden, die die beklagte Partei als Hausverwalterin durch eine "Schlechtverwaltung" schuldhaft verursacht habe, als sie noch Mieter gewesen seien. Dabei wurde die beklagte Partei von allen klagenden Parteien wegen der jeweils in deren Vermögen angeblich eingetretenen Schäden in Anspruch genommen. Keiner der Einzelansprüche übersteigt den Betrag von 4.000 EUR. Das Erstgericht wies das ... mehr lesen...