Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Emine F*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger, Dr. Peter Mardetschläger, Mag. August Schulz, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Cem F*****, vertreten durch Dr. Ingrid Bläuma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 8. 2004 ereignete sich gegen 12.15 Uhr im Gemeindegebiet von Ardning auf der Bundesstraße 146 bei Straßenkilometer 79,36 in Fahrtrichtung Liezen ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Radfahrer und Gerd K* als Lenker eines in Deutschland zugelassenen PKWs mit angekoppeltem Wohnanhänger beteiligt waren. Die Unfallstelle liegt im Freilandgebiet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 70 km/h. Die 5,8 m breite, durch Randlinien begrenzte Fahrbahn w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei V*****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte reichte am 26. November 2004 in einer Filiale der Klägerin einen Verrechnungsscheck über 11.841 EUR zum Inkasso ein. Aussteller des Schecks war ein Unternehmen, bezogen war eine andere österreichische Bank, der Scheck war an den Beklagten indossiert. Der Scheckbetrag sollte auf einem Girokonto des Beklagten gutgebucht werden. Der Beklagte sagte der Bankangestellten, die den Scheck übernahm, es handle sich um einen hohen Betrag; sie möge den Scheck daher „p... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Zvonko S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei K*****, Tschechische Republik, vertreten durch Baier Lambert Recht... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 5. 2006 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbene Erblasserin hat zwei volljährige Söhne, und zwar Franz und Helmut. Helmut hat eine Erbsantrittserklärung zum ganzen Nachlass und Franz zur Hälfte des Nachlasses abgegeben. Der Widerspruch in den Erbsantrittserklärungen ist darauf zurückzuführen, dass Helmut in seiner Erbsantrittserklärung zum ganzen Nachlass davon ausgeht, dass Franz auf sein Erbrecht nach der gemeinsamen Mutter gemäß § 551 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Manfred R*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Martina Schweiger-Apfelthaler, Rechtsanwältin in Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Drittschuldnerklage von der Beklagten EUR 11.506,37 sA. Sie macht eine ihr in einem Exekutionsverfahren gegen ihre Schuldnerin C*****GmbH (in der Folge: GmbH) überwiesene Forderung gegen die Beklagte geltend, die die GmbH damit begründet, dass sie im September 2001 im Wohnhaus der Beklagten eine neue Heizkesselanlage eingebaut habe. In der Klage wurde die Forderung mit „Dienstleistungsansprüche" der GmbH gegen die Beklagte umschrieben und v... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 3. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem ein - ohne Außenspiegel - 2,5 m breiter Müllwagen der Klägerin sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Pkw mit einem ca 2,2 m breiten Pferdeanhänger beteiligt waren. Die für die Fahrtrichtung der unfallbeteiligten Fahrzeuge vorgesehene Fahrbahn verjüngte sich gleichmäßig von etwa 6 m auf 5 m, was ein Nebeneinanderfahren der Fahrzeuge aufgrund deren Breite nicht mehr zugelassen hätte. Ab der begin... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte nach einem Verkehrsunfall von den beklagten Parteien Schadenersatz und brachte unter näherer Darstellung des Unfallherganges vor, der Erstbeklagte habe als Lenker eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs seinen Vorrang verletzt. Der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte beantragten Klagsabweisung, gestanden jedoch zu, dass der Unfall tatsächlich vom Erstbeklagten verschuldet worden sei. Die Abgabe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 15. 5. 2002 bei einem Sturz eine Verletzung der linken und am 22. 6. 2002 bei einem weiteren Sturz mit seinem Motorrad auch eine Verletzung der rechten Schulter. Hinsichtlich beider Verletzungen begehrte er von der Beklagten Versicherungsleistungen, wobei Gegenstand der vorliegenden Klage ausschließlich die erste (linksseitige) Verletzung ist und die Höhe der aus der damit verbundenen Armwertminderung abgeleiteten Entschädigung von der Beklagten bere... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hans Jörg S*****, vertreten durch MMag. Dr. Irmtraud Oraz, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Hermine E*****, vertreten durch Rechtsanwä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Gerald F*****, vertreten durch Dr. Claudia Patleych, Rechtsanwältin in Wien, der Nebenintervenienten auf Seite des Klägers: 1. Ing. Dieter B*****, vertreten durch Pieler &am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt 1) die Bezahlung von EUR 72.672,83 als gesetzlichen Pflichtteil, 2) die Beklagte schuldig zu erkennen, der Klägerin über das Vermögen des Erblassers vollständig Auskunft zu erteilen, die Schätzung zu gestatten und einen Eid über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu leisten und 3) die Beklagte weiters schuldig zu erkennen, der Klägerin den sich aus der Vermögensangabe und der Schätzung derselben ergebenden Pflichtteilsanspruch v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Mag. Paul Kunsky (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Leopold Smrcka (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gertraude E****... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 157 GB ***** mit den Grundstücken 11/3, 14/2, 14/5, 387, 388 und 6/8. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 166 GB *****, zu deren Gutsbestand ua das Grundstück 386 gehört. Rechtskräftig entschieden ist bereits, dass entsprechend dem Anerkenntnis der Beklagten der Klägerin zu Gunsten ihrer Liegenschaft über das Grundstück 386 der Liegenschaft der Beklagten ein Geh- und Fahrrecht beschränkt auf di... mehr lesen...
Begründung: Im Juni 1999 beauftragte die beklagte Genossenschaft die (nunmehrige) Gemeinschuldnerin mit Fliesenlegearbeiten für den dritten Bauabschnitt eines bestimmten Bauvorhabens. Es wurde ein Pauschalentgelt von EUR 117.154,68 vereinbart und als Termin für die Vornahme der Arbeiten die „29. Kalenderwoche bis einschließlich der 50. Kalenderwoche" (je des Jahres 1999) gesetzt. Für den Fall der Überschreitung des Bauzeitplans (Fertigstellungstermins) sollten die Pönalbestimmungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hatte Anfang 1999 die Elektroinstallationsarbeiten, nämlich die stark- und schwachstromtechnischen Arbeiten für das Bauvorhaben „Renovierung und Erweiterung des BG/BRG *****" ausgeschrieben. Die Einladung zur Angebotsabgabe enthielt den Hinweis: „Als Kriterien für die Auftragserteilung gelten in nachstehender Reihenfolge (Bestbieterprinzip): Leistungsfähigkeit, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Preis, Kundendienst, Bonität, Umweltgerechtheit d... mehr lesen...
Begründung: Der am 29. 3. 1947 geborene Kläger leidet unter anderem an Schuppenflechte (Psoriasis) mit wellenförmigem Verlauf. Etwa einmal pro Monat tritt die Krankheit für einige Tage in einem kosmetisch störenden Ausmaß auf. Sie ist nicht ansteckend, wirkt jedoch bei Auftreten im Gesicht abstoßend. Aufgrund der immer wieder auftretenden Psoriasisherde im Gesicht kann der Kläger keine Tätigkeit im Verkauf oder mit sonstigem Kundenkontakt ausüben. Im Hinblick auf den erforderliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist hinsichtlich seines Hauses 3162 Rainfeld 30 bei der Beklagten im Rahmen einer "Haushalts-Komfortschutz-Versicherung" ua auch gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen-ABH 1996 zugrundegelegt, die ua folgende hier entscheidungswesentliche Bestimmungen enthalten: Art 2 Artikel 2, Welche Sachen und Kosten sind versichert? 1. Versicherte Sachen 1.1 Der gesamte Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Angefochten wurde die Bestätigung eines Teilurteils über die Klagsforderung, die im Grunde und der Höhe nach gar nicht strittig ist. Die Entscheidung (das Endurteil) über die von der beklagten Partei eingewendete Gegenforderung steht noch aus. Dass das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen ausführte, mit der Verneinung der Sittenwidrigkeit des in den AGB der klagenden Partei enthaltenen Kompensationsverbots gehe die ... mehr lesen...
Begründung: Dem gegenständlichen Verfahren liegt eine bereits am 9. 1. 2001 eingebrachte und von der Klägerin vormals mit S 30.000,--, nunmehr EUR 2.180,-- bewertete Räumungsklage gegen die beklagten Eheleute, welche die vom Räumungsbegehren erfasste Liegenschaft titel- und entgeltlos benützten, zugrunde. Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht gab der von den beklagten Parteien erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gerhard Loibl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gerhard M*****, ohne Beschäftigung, *****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Stefan (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schönhofer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Josef L*****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei einer Rechtsvorgängerin der nunmehr beklagten Versicherung 1997 eine Kfz-Kaskoversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (ABK/USV 1998) zugrundeliegen, für seinen erstmals am 6. 3. 1997 zum Verkehr zugelassenen und im Juni 1997 (samt eingebautem Radio mit CD-Wechsler und Holzdekorarmaturenbrett) um S 225.000,-- (darin enthalten 20 % USt und 6 % Nova) gekauften PKW Marke Skoda Octavia TDI SLX abgeschlossen. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss bei der Beklagten am 7. 8. 1998 für seinen PKW Marke VW Passat Syncro 1,9 Highline TDI einen Vollkaskoversicherungsvertrag, dem - unstrittig - die (in ihrem Wortlaut nicht festgestellten) Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Kaskoversicherung (ABK/BV 98) zugrunde lagen. Anlässlich einer Geschäftsreise in Ungarn stellte er diesen Wagen am 28. 9. 2000 auf einem unbewachten Parkplatz vor einem Hotel in Kecskemet ab. Er verschloss ihn mittels Fernbedienun... mehr lesen...
Begründung: Mit Wechselzahlungsauftrag vom 7. 1. 2002 trug das Erstgericht dem Beklagten als Akzeptanten die Zahlung der Wechselsumme von 500.000 S (36.336,42 EUR) sA auf. Der Beklagte erhob Einwendungen und brachte vor, dass der Wechsel dem Aussteller, Khosro S*****, am 2. 5. 2000 zur Besicherung für sämtliche Aufwendungen, die diesem durch die bevorstehende Insolvenz der E***** GmbH entstehen würden, jedoch limitiert mit einem Gesamtbetrag von S 500.000, blanko übergeben worden... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1.) Ferdinand B***** & Co OHG, *****, 2.) Dr. Ludwig R**********, 3.) Dr. Fritz R*****, und 4.) Ruth A*****, alle vertreten durch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Dietmar Strimitzer und Dr. Manfred Matzka (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dr. Christian F*****, vertreten durch Mag. Martin Paar,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Mag. Gertraud E*****, 2.) Erika P*****, und 3.) Amalie R*****, alle vertreten durch Kurz & Götsch, Rechtsanwälte in Inns... mehr lesen...