Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 55.594,72 EUR = 765.000 S aus der Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Die betreffende Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden nur WEGem) meldete mit Schriftsatz ON 53 eine unter Anführung der jeweiligen Aktenzahlen in neun Einzelpositionen nach Kapital, Kosten und Zinsen näher aufgeschlüsselte Forderung von insgesamt 184.879,24 S Kapital, 176.189,47 S Kosten und 35... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Johann S*****, Bankprüfer, *****, vertreten durch Dr. Kurt Zangerl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Barbara S*****, ohne Beschäftigung, *****, vertreten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist fes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margarethe W*****, vertreten durch Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte OEG in Leibnitz, gegen die beklagten Parteien 1. Hermine O***** und 2. Gernot M*****, beide ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass die Kündigung des Klägers zwar dessen Interessen wesentlich beeinträchtigt habe, dass sie aber durch in der Person des Klägers gelegene, die betrieblichen Interessen nachteilig berührende Umstände begründet sei (§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG) und dass die deshalb stattzufindende Abwägung der beiderseitigen Interessen an der Aufrechterhaltung bzw. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Lasten des Kläger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorweg kann entgegen der Auffassung der Revisionswerberin kein Zweifel daran bestehen, dass, wie unschwer aus dem
Spruch: der bekämpften Entscheidung des Berufungsgerichtes hervorgeht ("...B. nach öffentlicher mündlicher Berufungsverhandlung zu Recht erkannt und beschlossen: ..."), das Berufungsgericht den der Klage stattgebenden Teil des Ersturteils einschließlich der Abweisung eines Mehrbegehrens und die Abweisung des Wide... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger handelt mit Mobiltelefonen und elektronischen Geräten in Wien. Außerdem ist er "Organ" einer in Großbritannien protokollierten juristischen Person (in der Folge I*****) mit dem Sitz in Cardiff, bei der sein Bruder und Vater tätig sind. Diese hat ihre Geschäftsadresse in London am Sitz eines anderen Unternehmens. Die I***** ist ein Großhandelsunternehmen, das ebenfalls ua mit Mobiltelefonen handelt. Der Bruder oder Vater des Klägers ersuchten den Kläger, "für I... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren jeweils Hälfteeigentümer zweier Liegenschaften, hinsichtlich derer mit Beschluss des Bezirksgerichtes Purkersdorf vom 31. 7. 1995 zu 1 E 1820/95g die Zwangsversteigerung bewilligt wurde. Dem Zwangsversteigerungsverfahren lag das Schätzgutachten des Beklagten vom 31. 5. 1996 mit einem Schätzwert von insgesamt S 5,770.000 zugrunde. Die Liegenschaften wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 17. 1. 1997 von dritter Seite zu einem Meistbot von S 3,750.000... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 4. 1951 geborene Klägerin war als Stationsgehilfin (von 1968 bis November 1992) und Heimhilfe (von September 1997 bis April 1998) tätig. Sie weist 404 Versicherungsmonate auf, davon 320 Monate der Pflichtversicherung und 84 Monate Ersatzzeit. Seit 1998 steht sie nicht mehr in Arbeit. Nach den getroffenen Feststellungen ist sie nur mehr zu leichter bis mittelschwerer Arbeit in den üblichen Arbeitszeiten im Sitzen, Gehen und Stehen geeignet. Ausgeschlossen sind ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Einwand der Leistungsfreiheit der beklagten Partei (unter anderem) deshalb für berechtigt erachtet, weil der Kläger die in Art 5.3.1 der (dem gegenständlichen Versicherungsvertrag zugrundegelegten) AFIB 1993 statuierte Obliegenheit, "nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen", verletzt habe. Das Berufungsgericht hat den Einwand der Leistungsfreiheit der beklagten Partei (un... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 27. 1. 2000 wurde der Antrag der Klägerin vom 2. 11. 1999 auf Zuerkennung der Invaliditätspension abgelehnt. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren ab. Es ging bei seiner Entscheidung davon aus, dass die am 3. 3. 1943 geborene Klägerin in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 12. 1999) als Raumpflegerin beschäftigt gewesen sei und dieses Dienstverhältnis mit 31. 3. 2000 beende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes zu entgegnen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (Paragraph 510, A... mehr lesen...
Begründung: Am 10. 2. 1988 schloss die L***** AG (als Hauptmieterin) mit der Antragsgegnerin einen Untermietvertrag über im Haus ***** gelegene Geschäftsräumlichkeiten im Ausmaß von 78,20 m2. Mit Vertrag vom 1. 2. 1994 vermietete die Antragsgegnerin diese Räumlichkeiten an Elisabeth S***** auf die Dauer von 5 Jahren weiter. Am 31. 8. 1994 schlossen die Antragsgegnerin und Roland S*****, der Gatte der Elisabeth S*****, einen Kaufvertrag, wonach Letzterer die im Geschäftslokal befindl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 2 und 3 ZPO) liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat sich mit der erhobenen Beweisrüge befasst und die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nachvollziehbar überprüft (vgl auch RIS-Justiz RS0043150 mwN). Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und Aktenwi... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen einen Haushaltsversicherungsvertrag für das Haus des Klägers (der als selbständiger Privatdetektiv tätig ist) in ***** ab, welcher auch Vandalismus- und Diebstahlsschäden deckt. Sie vereinbarten die Geltung der Allgemeinen *****Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH 1995). Art. 1 Punkt 3.2. ABH 1995 lautet: Artikel eins, Punkt 3.2. ABH 1995 lautet: "Nicht versichert sind Geschäfts- und Sammelgelder". Art 16 ABH 1995 bestimmt: Artikel 16,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache (§ 503 Z 4 ZPO) liegt nicht vor. Als Feststellungsmangel rügt der Kläger, es hätte festgestellt werden müssen, dass er an einer chronischen Hepatitis-C-Erkrankung leide, die Interferon-Behandlung nur eine kurzfristige Verbesserung erzielt habe und er auch weiterhin überaus müde sei. Es sei nicht richtig, dass die vom Erstgericht b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1 und 2 (außerordentliche Revision der Klägerin; Revisionsbeantwortung des Drittbeklagten): Es liegt keine erhebliche Rechtsfrage zur Entscheidung vor. Die Zurückweisung der außerordentlichen Revision bedarf keiner weiteren
Begründung: (§ 510 Abs 3 ZPO). Es reicht darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Judikatur das Gericht nicht verpflichtet ist, allfällige Widersprüche zwischen einem Privatgutachten, und dem Gutachten ... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision für zulässig erklärt, weil ein gleichartiger Sachverhalt bisher nicht Gegenstand einer höchstgerichtlichen Entscheidung gewesen sei, damit aber nicht aufgezeigt, worin hier tatsächlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem in das Urteil aufgenommenen Beschluss wies das Erstgericht zwei Schriftsätze der Beklagten, die erst nach Schluss der Verhandlung gemäß § 193 Abs 3 ZPO eingebracht worden waren, teilweise (ON 13) bzw ganz (ON 14) zurück, weil sie über die der Beklagten vom Erstgericht eingeräumte Urkundenerklärung hinausgingen, indem sie neues Tatsachenvorbringen und Beweisanträge enthielten, und der Schriftsatz ON 14 überdies verspätet war. Das Berufungsgericht gab dem... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger leidet an der seltenen Krankheit Adrenomyeloneuropathie (AMN). Seit 1982 traten bei ihm spastische Erscheinungen an den Beinen und Gesichtsfeldausfälle auf. Er befand sich vom 5. 6. bis 23. 6. 1989 zur Abklärung des Verdachtes auf ein entzündliches Herdgeschehen in der psyichiatrisch-neurologischen Universitätsklinik des Landeskrankenhauses Graz, deren Rechtsträgerin die Beklagte ist. Dort wurde die Erkrankung nicht erkannt. Der Kläger wurde mit dem Befund "Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Dass der Kläger nur die erste Streitverhandlung besuchte, die übrigen unbesucht ließ, obwohl er hiezu geladen worden war, sein Nichterscheinen entschuldigte bzw nur eine schriftliche Stellungnahme zum medizinischen Gutachten abgab und ihm schließlich ein einstweiliger Sachwalter beigegeben wurde, lässt keine Verletzung seines rechtlichen Gehörs im Sinne des § 477 Abs 1 Z 5 ZPO erkennen. Sein gesetzlicher Vertre... mehr lesen...
Begründung: Der am 30. Jänner 1952 geborene Kläger genießt Berufsschutz als Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateur. Diese Tätigkeit kann der Kläger nicht mehr verrichten, weil hiefür das fallweise Heben und Tragen von Lasten bis 25 kg erforderlich ist; der Kläger ist nur mehr in der Lage, Lasten bis 15 kg zu tragen und Lasten bis 25 kg zu heben. Mit Bescheid vom 8. November 1999 hat die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension abgelehnt. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Wert des Entscheidungsgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, übersteigt im führenden Verfahren zwar S 52.000, nicht jedoch S 260.000, während er im verbundenen Verfahren weit über dem höheren Grenzwert liegt. Für die Frage der Zulässigkeit der Revision (hier im Hinblick auf § 502 Abs 3 ZPO) ist - ungeachtet der Verbindung - der Entscheidungsgegenstand in jedem einzelnen Rechtsstreit maßgeben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ob und in welchem Umfang durch bestehende Leidenszustände - allenfalls auch unter Berücksichtigung einer gegenseitigen Leidensbeeinflussung - die Leistungsfähigkeit des Versicherten eingeschränkt ist, ist ebenso wie die Frage, ob und gegebenenfalls im welchem Ausmaß bei Verrichtung dem Leistungskalkül entsprechender Arbeiten künftig Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, eine Tatsachenfrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Fahrer beschäftigt. Seine Tätigkeit umfasste den Transport von Flugpassagieren mit Fahrzeugen der Beklagten von Innsbruck oder anderen Orten zum Flughafen München und zurück. Zwischen den Streitteilen war vereinbart, dass der Kläger pro Fahrt netto S 400,-, für eine Stehstunde am Münchner Flughafen S 40,- und darüber hinaus an pauschalem Spesenersatz S 57,- erhalten sollte. Darüber hinausgehende Leistungen (Zustellungen... mehr lesen...
Begründung: Der PKW des Klägers Marke Opel Corsa mit dem polizeilichen Kennzeichen W 555 WE war bei der Beklagten im Rahmen einer Vollkaskoversicherung auch gegen das Risiko des Diebstahls versichert. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kollisionskaskoversicherung (KKB 1993) zugrunde. Mit der am 7. 4. 1999 eingebr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Kaufvertrag, den die Beklagte auf Grund des mit ihrem Einverständnis erfolgten Eintritts mit der Gemeinschuldnerin abschloss, wurde rechtskräftig die grundverkehrsbehördliche Bewilligung versagt. Das Vorbringen, dass dies auf ein schuldhaftes Verhalten der Käufer zurückzuführen sei und sich diese daher die Abweisung zurechnen lassen müsste, hat die Beklagte erst nach Schluss der mündlichen Streitverhandlung nach § 1... mehr lesen...