Begründung: Der Kläger war als Polizeibeamter am 22. Februar 2009 um 3:15 Uhr morgens im Zuge eines Sektorstreifendienstes mit seinem Streifenwagen unterwegs. Er wollte den vom Erstbeklagten gelenkten PKW infolge dessen auffälligen Fahrverhaltens mittels Anhaltestab, Blaulicht, Lichthupe und Folgetonhorn anhalten. Als ein Beamter zum Zwecke der Vornahme der Lenker- und Fahrzeugkontrolle die Fahrertüre des vom Erstbeklagten gelenkten PKWs öffnen wollte, lenkte der Erstbeklagte zwecks... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Partei Manfred M*****, vertreten durch die Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die verpflichtete Partei Wolfgang K*****, vertreten durch Dr. Erich Moser, Rechtsanwalt in Murau, wegen 19.131 EUR sA, über ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Herbert Holzinger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Norbert Wie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Abtretung des Hälfteanteils am Nachlass von M*****. Sie bewertete ihr Klagebegehren gemäß § 56 Abs 2 JN mit 30.000 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EUR nicht übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Es führte dazu aus, dass der Bewertungsausspruch der nicht unplausiblen Interessenangabe d... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Firma S***** (kurz: Gemeinschuldner) wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 8. Juli 2009 das Konkursverfahren eröffnet und der nunmehrige Kläger zum Masseverwalter bestellt. Für den Betrieb des Transportunternehmens hatte der Gemeinschuldner mit der Beklagten als Leasinggeberin vier Finanzierungsleasingverträge über Transportfahrzeuge abgeschlossen, in denen monatliche Leasingentgelte vorgesehen waren. Er war ab Jänner 2009 nicht in der Lage, die ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte laut Klagebehauptungen von der Beklagten am 29. 6. 2006 und am 8. 11. 2006 328 und 44 Zertifikate der M***** Ltd (folgend nur mehr: M Ltd) um (inklusive Spesen) 6.160,65 EUR. In dem zu 6 C 513/09y beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien anhängigen Verfahren (Erstprozess) begehrt der Kläger die Aufhebung dieses Kommisions- und Kaufvertrags und die Rückzahlung des von ihm entrichteten Kaufpreises von 6.160,65 EUR samt jeweils 4 % Zinsen aus 5.377,36 EU... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 10. 2009 stellte das Kind den Antrag, den Vater ab 1. 8. 2009 zur Leistung eines erhöhten Unterhaltsbeitrags von monatlich 480 EUR zu verpflichten (ON 10). Nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens, mit dem das Nettoeinkommen des Vaters in den Jahren 2006 bis 2008 ermittelt wurde (ON 16), stellte das Kind den Antrag auf Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf monatlich 632 EUR ab 1. 1. 2008 (ON 20). Mit Beschluss des Erstgerichts vom 9. 4. 2010 (ON 25), berichtigt... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte mit Teilurteil das erstgerichtliche Urteil über das Mietzinszahlungsbegehren und hob mit Beschluss die Entscheidung über das Räumungsbegehren auf. Es ließ die ordentliche Revision gegen das Teilurteil zu, weil oberstgerichtliche Rechtsprechung zu den Fragen, ob der laut Mietvertrag zur Erhaltung des Bestandobjekts verpflichtete Mieter nach Ablauf der in § 933 (Abs 1) ABGB genannten Frist vom Vermieter noch die Behebung bei Übergabe des Be... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Rechtsanwaltskammer erhob zwei Unterlassungsbegehren: Einerseits wandte sie sich gegen die Behauptung der beklagten Landes-Arbeiterkammer, die „erste und noch immer einzige Anbieterin für Konsumentenschutz“ im betroffenen Bundesland zu sein; andererseits beanstandete sie, dass die Beklagte in den Rechtsanwaltsvorbehalt (§ 8 Abs 1 und 2 RAO) eingreife, indem sie auch Nichtmitglieder in Fragen des Konsumentenschutzes rechtlich berate und in deren Namen Schreib... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten von der Beklagten nach Klagseinschränkung 5.976 EUR aus dem Titel der Preisminderung, weil das von der Beklagten für sie errichtete Einfamilienhaus noch Mängel aufweise. Das Erstgericht sprach den Klägern 300 EUR (rechtskräftig) zu und wies das Mehrbegehren von 5.676 EUR ab. Das Berufungsgericht änderte die erstinstanzliche Entscheidung dahin ab, dass es die Beklagte schuldig erkannte, den Klägern weitere 5.580 EUR zu bezahlen; das Mehrbegehren von ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes 21.890 EUR sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 2009/52) nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche Revision“ des Klägers an den Obersten Gerichtshof, enthält die Anträge, der Ober... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellt folgendes Begehren: „1. Die Verträge zwischen der Beklagten und den in Beilage./A und Beilage./B angeführten Personen über den Erwerb von Zertifikaten, welche Aktien der M***** Ltd. (nunmehr A***** Ltd.) repräsentieren sollten, welche während der Zeichungsfrist der Kapitalerhöhung der M***** Ltd. (nunmehr A***** Ltd.) vom 20. 2. - 3. 3. 2006 abgeschlossen wurden, werden aufgehoben. 2. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger EUR 268.500,08 samt 4 % Zinsen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Zahlung eines einstweiligen Unterhalts von 270 EUR monatlich und wies das Mehrbegehren von weiteren 480 EUR monatlich ab. Der Antragsgegner ließ im Rekursverfahren nur den Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbetrags von 200 EUR unbekämpft. Die Antragstellerin bekämpfte die Abweisung ihres Mehrbegehrens. Das Rekursgericht änderte die erstinstanzliche Entscheidung dahin ab, dass es den Antragsgegner einschließlich des re... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt 25.517,20 EUR sA als vereinbartes Nutzungsentgelt im Rahmen eines Leasingvertrags betreffend einen PKW. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) diese Entscheidung; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche Revision“ des Beklagten an de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Beklagten am 24. 7. 2007 Wertpapiere erworben, die im Laufe der folgenden Jahre einem dramatischen Kursverfall ausgesetzt waren. In ihrer beim Erstgericht am 25. 5. 2010 eingelangten Klage bringt sie vor, bei Abschluss des Wertpapiergeschäfts von der Beklagten durch unrichtige und unvollständige Angaben arglistig in die Irre geführt worden zu sein. Gestützt auf den Titel des Schadenersatzes begehrt sie die Naturalrestitution der Anschaffungskoste... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren bis 5. 10. 2009 verheiratet und lebten bis zum Auszug der Beklagten am 31. 7. 2009 in einem gemeinsam gemieteten Reihenhaus zusammen. Mit der am 11. 1. 2010 eingebrachten Klage forderte der Kläger die Zahlung des anteiligen Mietzinses von August bis November 2009 sowie den Ersatz von Räumungskosten. Die Beklagte verwies insbesondere darauf, mit der Zustimmung des Klägers und des Vermieters mit 31. 7. 2009 aus dem Mietverhältnis ausgeschieden zu sein. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gemeinde ist Eigentümerin des in der Gemeinde gelegenen, mehrere 100 Jahre alten Hauses mit der Adresse S*****straße 34. In dem Haus befinden sich mehrere Bestandobjekte. Im Erdgeschoß liegt das in der Folge von der Klägerin gemietete Geschäftslokal. Am 10. 4. 1979 schrieb die beklagte Partei das Bestandobjekt im Gesamtausmaß von 56 m² zur Vermietung unter der Bedingung aus, dass der Ausbau bzw die Umgestaltung der Räumlichkeiten - die bisher als Wo... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der B***** KG (kurz: Gemeinschuldnerin) wurde mit Beschluss des Landesgerichts Korneuburg vom 24. April 2006 das Konkursverfahren eröffnet und der nunmehrige Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Partei verleaste der Gemeinschuldnerin zumindest seit 1992 Lastkraftfahrzeuge, seit 1998 nahezu den gesamten Fuhrpark. Ab 2002 kam es zu Zahlungsschwierigkeiten der Gemeinschuldnerin gegenüber der beklagten Partei. Es kam zu einer Zahlungsvereinbaru... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 3. Juli 2009 beim Handelsgericht Wien zu 12 Cg 117/09i eingebrachten, 25 Seiten umfassenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von 14.986,90 EUR samt 4 % Zinsen pA seit 19. Oktober 2006 Zug um Zug gegen Rückstellung von 837 Stück (angekauft zum Kurs von 17,30 EUR je Stück) Zertifikate der M***** Ltd. (M*****). Vor der Tagsatzung am 7. Oktober 2009 ergänzte der Kläger sein ohnehin schon umfangreiches Vorbringen mit einem weiteren, 30 Seiten umfassenden Schrif... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung von Bestandzins und Betriebskosten in der Höhe von 14.879,21 EUR sA. Die Beklagte wendet dagegen ein, dass die Streitteile vereinbart hätten, die Beklagte werde Ende März 2008 das Bestandobjekt räumen und müsse nicht weiter Mietzins zahlen. Es sei zu einer einvernehmlichen Auflösung des Bestandverhältnisses gekommen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 14.507,70 EUR sA statt und wies das Mehrbegehren ab. Das Berufungsgericht gab d... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Sicherungsbegehren der Klägerin in Ansehung bestimmter Umsatzbehauptungen sowie zur Bewerbung eines Lebensmittels unter Erwähnung einer näher bezeichneten Originalrezeptur statt und wies das Mehrbegehren ab, der Beklagten weitere näher konkretisierte Umsatzbehauptungen sowie ein bestimmtes Zeichen im Zusammenhang mit der Werbung für bestimmte Produkte zu verwenden. Es sprach aus, dass der „Wert des Entscheidungsgegenstands“ 30.000 EUR übersteige... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stützte sein Räumungsbegehren auf titellose Benützung der zu räumenden Wohnung durch den Beklagten. Das Erstgericht gab der Klage statt, das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung in der Hauptsache und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und dass die Revision nicht zulässig sei. Der Beklagte stellte einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Revision gemäß § 508 ZPO und brach... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Unterhalt gemäß § 94 EheG. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten zur Zahlung eines Unterhaltsrückstands für die Zeit vom 1. 1. 2006 bis 31. 7. 2009 in Höhe von 22.121 EUR und zur Zahlung eines monatlichen laufenden Unterhalts ab 1. 8. 2009 von 79 EUR an die Klägerin. Das Berufungsgericht bestätigte infolge Berufung des Beklagten diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als ehemalige Mieterin begehrt 30.000 EUR sA aufgrund einer mit dem Beklagten als Nachmieter getroffenen Ablösevereinbarung. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 52/2009) nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche Revision“... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Ploil Krepp & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Marcella Prunbauer, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte sich nach Einrede der fehlenden internationalen Zuständigkeit für unzuständig und wies die auf Zahlung von 7.840 EUR sA gerichtete Klage zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss erhob die klagende Partei einen „außerordentlichen Revisionsrekurs“, den das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorleg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin entstammt der 1994 geschiedenen Ehe des Antragsgegners mit der Mutter der Antragstellerin, in deren Haushalt sie nach wie vor lebt. Der Antragsgegner war zuletzt aufgrund eines am 20. Oktober 1998 geschlossenen Vergleichs zu Unterhaltsleistungen von monatlich 436,04 EUR verpflichtet, leistete in der Folge jedoch unstrittig freiwillig 581 EUR monatlich, seit Mai 2007 aufgrund einer einstweiligen Verfügung 750 EUR monatlich. Die Antragstellerin - zunäch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Vermieterin des vom Beklagten gemieteten Gastlokals. Sie begehrt mit der vorliegenden Klage, soweit im Revisionsverfahren noch aktuell, vom Beklagten die Unterlassung von Veränderungen am Mietobjekt und die Wiederherstellung des früheren Zustands der Fassade durch Entfernung von Lampen sowie des Fassaden- und Fensterrahmenanstrichs. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge, sprach aus, das... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das (inhaltlich als Oppositionsklage aufzufassende) Begehren, die mit Beschluss des Erstgerichts vom 13. Mai 2009 bewilligte Fahrnis- und Gehaltsexekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 3.125 EUR sowie des laufenden Unterhalts von 625 EUR monatlich werde für unzulässig erklärt, ab. Das Berufungsgericht gab der dagegen vom Kläger erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die ge... mehr lesen...