Entscheidungsgründe: I. Klage und Vorbringen 1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrte die klagende Partei mit ihrer Klage vom 31. Juli 2012, den Bund schuldig zu erkennen, der klagenden Partei vier beschlagnahmte Internet-Terminals mit der Bezeichnung "MVP FV 623" (Seriennummern 201810-180239, 201810-360481, 201810-360491, 201810-360507) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution auszufolgen sowie der klagenden Partei den Ersatz der Prozesskosten zuhanden ih... mehr lesen...
Index: 34 MONOPOLE34/01 Monopole
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenGlücksspielG §52, §53RechtsanwaltstarifG §23 Abs3, Abs6VfGG §41ZPO §41 Abs2
Leitsatz: Zulässigkeit einer Klage gegen den Bund auf Herausgabe der in einem Verwaltungsstrafverfahren nach dem Glücksspielgesetz beschlagnahmten Internet-Terminals; Berechtigung der - nach Ausfolgung der Geräte auf die Kostenersatzforderung eingeschränkten - Klage im Hinblick auf die Aufhebung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Klagevorbringen und Gegenschrift 1. Mit den vorliegenden, auf Art137 B-VG gestützten Klagen begehren das Land Steiermark, das Land Oberösterreich und das Land Burgenland, den Bund schuldig zu erkennen, der jeweils klagenden Partei bestimmte Beträge aus dem Ersatz von Besoldungskosten für Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen für die Jahre 2005 bis 2010 gemäß §4 Abs1 Z2 des Finanzausgleichsgesetzes (in der ... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/02 Finanzausgleich
Norm: B-VG Art137 / Klage zw GebietskB-VG Art14a Abs3F-VG 1948 §2FAG 2005 §4FAG 2008 §4SchulverfassungsNov 1975 ArtIVVfGG §41ZPO §41 Abs2
Leitsatz: Abweisung der Klagen von Bundesländern gegen den Bund auf Ersatz vonBesoldungskosten für Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichenBerufs- und Fachschulen für die Jahre 2005 bis 2010; unzutreffendeInterpretation der Klagsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Verfassungsgerichtshof geht von folgendem Sachverhalt aus, der unbestritten und durch öffentliche Urkunden belegt ist: 1. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 26. Februar 2003 schrieb die Energie-Control Kommission der klagenden Partei gemäß §10 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung ent... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/02 Energierecht
Norm: B-VG Art137 / LiquidierungsklageAVG §68 Abs2ElWOG §69 Abs6 idF BGBl I 106/2006 Energie-RegulierungsbehördenG §13, §16a Abs3Stranded Costs-VO II, BGBl II 354/2001 idF BGBl II 311/2005 §10 Abs1VfGG §41ZPO §41 Abs2
Leitsatz: Stattgabe der - zulässigen - Klage eines Netzbetreibers gegen denBund auf Rückzahlung bereits erbrachter Stranded Costs-Beiträge;Zuständigkeit des Verfassungsger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Wiener Landesregierung hatte dem Kläger mit dem im Devolutionsweg ergangenen Bescheid vom 8. September 2004, MA 15-II-2-5085/2004, nach §13 Abs6 des Wiener Sozialhilfegesetzes - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, eine Geldaushilfe in Höhe von EUR 201,30 gewährt. 2. Die vorliegende, auf Art137 B-VG gestützte Klage - beim Verfassungsgerichtshof am 12. Oktober 2004 eingelangt - begehrt, das Land Wien schuldig zu erkennen, dem Kläger den Betrag... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenRechtsanwaltstarifG §12VfGG §41ZPO §41 Abs2, §45
Leitsatz: Stattgabe einer auf Ersatz der Prozesskosten eingeschränkten Klage
auf Auszahlung einer Geldaushilfe nach dem Wiener Sozialhilfegesetz
nach Zahlung des Kapitalbetrages und der Verzugszinsen
Rechtssatz: Kein Fall des §45 Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 8. März 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 5. März bis 3. April 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 sowie Mehrbedarf Gaskosten EUR 112,80, sodass sich - nach Abzug der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 6. April 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 4. April bis 3. Mai 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 Mehrbedarf Miete EUR 256,65 sonstiger Mehrbedarf EU... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 4. Mai 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 4. Mai bis 2. Juni 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 sowie Mehrbedarf Gaskosten EUR 206,27, sodass sich - nach Abzug der vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 8. Jänner 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 2.-31. Jänner 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 Mehrbedarf Miete EUR 171,48 sowie Mehrbedarf Gaskosten E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 5. Februar 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 5. Februar bis 4. März 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 und Mietbeihilfe EUR 256,65, sodass sich eine Geldaushilfe in Höhe von EUR 1045,60 (gerundet) ergab. ... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenABGB §1431VfGG §41Wr SozialhilfeG §11, §13ZPO §41 Abs2, §43 Abs1ZPO §233 Abs1
Leitsatz: Stattgabe der Klage auf Auszahlung einer zuerkannten, zur Begleichung
eines offenen Mietzinses jedoch nicht ausbezahlten Geldleistung zur
Sicherung des Lebensunterhaltes nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Wiener Landesregierung hatte dem Kläger mit im Instanzenzug ergangenen Bescheiden a) vom 25. April 2003, MA 15-II-J 6/2003, MA 15-II-J 10/2003, MA 15-II-J 15/2003 und MA 15-II-J 16/2003, zugestellt am 6. Mai 2003, (A7/03) b) vom 8. Mai 2003, MA 15-II-J 20/2003, zugestellt am 22. Mai 2003, (A8/03) sowie c) vom 23. Mai 2003, MA 15-II-J 36/2003, zugestellt am 18. Juni 2003, (A6/03) nach den Bestimmungen des Wiener So... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenABGB §905RechtsanwaltstarifG §12VfGG §41ZPO §41 Abs2
Leitsatz: Zuspruch von Verzugszinsen für die verspätete Ausbezahlung von
Geldaushilfen zur Sicherung des Lebensbedarfs nach dem Wiener
Sozialhilfegesetz; Kostenzuspruch aufgrund rechtzeitiger
Einschränkung des Klagebegehrens nach Zahlung der Kapitalbeträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit der am 26. November 2002 eingebrachten, auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt die klagende Partei vom beklagten Bund die Zahlung von € 165.775,46 samt 4 % Zinsen seit 13. November 2002 sowie den Ersatz der Verfahrenskosten. Begründend führt die klagende Partei aus, daß ihrer Rechtsvorgängerin mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 14. Mai 1997 die Zahlung von Pönalezinsen gemäß §97 Abs1 Z6 Bankwesengesetz iHv S 2,281.120,... mehr lesen...
Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenB-VG Art137 / ZinsenBankwesenG §97 Abs1 Z6RechtsanwaltstarifG §23 Abs3VfGG §41ZPO §41 Abs2
Leitsatz: Stattgabe eines Zinsbegehrens infolge Verzuges der beklagten Partei
bei der Rückzahlung nach dem Bankwesengesetz vorgeschriebener
Pönalezinsen nach Aufhebung des zugrundeliegenden Bescheides durch
den Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Gemäß §227 Abs1 Z7 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. 1955/189, (ASVG) idF des ArtIV Z3 litc der 29. ASVG-Novelle, BGBl. 1973/31, des ArtIV Abs1 litb der 41. ASVG-Novelle, BGBl. 1986/111, des ArtIV Z2 lita der 44. ASVG-Novelle, BGBl. 1987/609, sowie des ArtI Z134 und 135 der 53. ASVG-Novelle, BGBl. 1996/411, gelten ua. "die Zeiten, in denen auf Grund der Bestimmungen des Wehrgesetzes 1990 ordentlicher oder außerordentlicher Präsenzdie... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenB-VG Art137 / sonstige KlagenASVG §109ASVG §447g Abs3 Z1 litcHeeresgebührenG 1992 §22 Abs5VfGG §41ZPO §41 Abs2
Leitsatz: Stattgabe der Klage des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger gegen den Bund auf Zahlung eines
Abgeltungsbetrages für den Ausgleichsfonds der
Pensionsversicherungsträger zur Abge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Kläger begehrte mit einer beim Verfassungsgerichtshof am 16. Juli 1998 eingelangten, auf Art137 B-VG gestützten Klage vom Bundesland Wien zunächst die Rückzahlung einer zu Unrecht entrichteten Geldstrafe samt Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt ATS 1.300,- zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 22. Mai 1997 sowie den Ersatz der Kosten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens. Diese Klage wurde damit begründet, daß der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntni... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §41ZPO §41 Abs2
Leitsatz: Stattgabe einer auf Prozeßkosten eingeschränkten Klage
Rechtssatz: Die dem Kläger zustehenden Prozeßkosten waren gemäß §41 iVm §35 VfGG und §41 Abs2 ZPO anhand des Rechtsanwaltstarifes auszumessen. Für die Abfassung der Klage steht dem Kläger bei einem Streitwert von ATS 1.300,- der einfach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG am 8. August 1985 erhobenen Klage brachte der Kläger im wesentlichen vor, daß die Wr. Landesregierung mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. März 1985 über ihn wegen einer Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von 300 S verhängt und ihm Kostenbeiträge von 60 S für die Verfahren erster und zweiter Instanz auferlegt habe; er habe die Geldstrafe und den Kostenbeitrag am 24. Juni 1985 eingezahlt. Obwohl d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG am 14. August 1985 erhobenen Klage brachte der Kläger im wesentlichen vor, daß die Wr. Landesregierung mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. Mai 1980 über ihn wegen einer Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von 200 S verhängt und ihm Kostenbeiträge von 40 S für die Verfahren erster und zweiter Instanz auferlegt habe; er habe die Geldstrafe und den Kostenbeitrag am 23. Juli 1980 eingezahlt. Obwohl d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenVfGG §41ZPO §41 Abs2
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe sowie eines geleisteten Kostenbeitrages nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VfGH; Beginn des Verzuges... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / sonszige zulässige KlagenABGB §1334VfGG §41ZPO §41 Abs2
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe sowie eines geleisteten Kostenbeitrages nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VfGH; Beginn de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG am 11. Juni 1985 erhobenen, gegen das Land Wien gerichteten Klage bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß er am 18. September 1984 von der Bundespolizeidirektion Wien (BPD Wien) aufgefordert wurde, eine mit Strafverfügung der BPD Wien vom 20. Feber 1984 über ihn verhängte Geldstrafe in der Höhe von 1100 S zu bezahlen, widrigenfalls der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe veranlaßt werden müsse. Obwohl er gegen diese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenVfGG §41ZPO §41 Abs2
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer mit Strafverfügung verhängten und - trotz rechtzeitigem Einspruch - bereits bezahlten Geldstrafe; kein rechtskräftiger Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens; nach Rückzahlung des Straf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der am 24. September 1982 eingebrachten Klage nach Art137 B-VG begehrt der Kläger vom beklagten Bundesland Tir. die Bezahlung von 5000 S samt 4 vH Zinsen seit dem 20. Juni 1982 sowie den Ersatz der Prozeßkosten. Der Kläger bringt unter Bezugnahme auf den (das Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn wegen einer Übertretung der StVO betreffenden) Akt II-1268/1 der Bezirkshauptmannschaft Landeck im wesentlichen vor, daß er am 20. März 1982 dieser Bezirkshaup... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenVfGG §41, §35ZPO §41 Abs2ZPO §235 Abs4
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer im Zuge eines Verwaltungsverfahrens als Sicherheit erlegten Betrages nach Verstreichen der dreimonatigen Frist des §37 Abs2 VStG 1950 (idF vor der Nov. BGBl. 176/1983); nach Rückzahlung der Sicherheitsleistu... mehr lesen...