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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenRechtssatz
Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer mit Strafverfügung verhängten und - trotz rechtzeitigem Einspruch - bereits bezahlten Geldstrafe; kein rechtskräftiger Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens; nach Rückzahlung des Strafbetrages auf Kostenersatz eingeschränktes Klagebegehren gerechtfertigt; Kostenersatzforderung anhand des Rechtsanwalttarifes auszumessen
Schlagworte
VfGH / KlagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:A10.1985Dokumentnummer
JFR_10139375_85A00010_01