Mit der am 21. April 1972 eingebrachten Klage begehrte der Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, die Behauptung, er hatte sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht, zu unterlassen. Bei der ersten Tagsatzung am 29. Mai 1972, zu der die Beklagte ohne Rechtsanwalt erschienen war, wurde ihr aufgetragen, die Klagebeantwortung bis einschließlich 26. Juni 1972 zu erstatten. Am 22. Juni 1972 stellte sie einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes, dem mit Beschluß vom selben Tag entsproc... mehr lesen...
Norm: ZPO §225 Abs2ZPO §398
Rechtssatz: Auch ein sogenanntes "negatives Versäumungsurteil" ist gegenüber der die Erlassung eines Versäumungsurteiles beantragenden klagenden Partei ein Versäumungsurteil mit allen seinen rechtlichen Folgen. Insbesondere kommt auch die Bestimmung des § 225 Abs 2 ZPO zum Tragen. Entscheidungstexte 1 Ob 1/73 Entscheidungstext OGH 21.02.1973 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §398
Rechtssatz: Langt innerhalb der Klagebeantwortungsfrist eine Klagebeantwortung ein, in der die beklagte Partei anders bezeichnet ist als sie in der Klage benannt worden war, kann über Antrag der klagenden Partei kein Versäumungsurteil gegen die beklagte Partei gefällt werden; es ist vielmehr das Verbesserungsverfahren einzuleiten. Entscheidungstexte 1 Ob 57/72 ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von 1.129.113 Lire samt Anhang zum Tageskurs der Wiener Börse am Zahlungstag. Die beklagte Partei ließ die ihr erteilte Frist zur Klagebeantwortung (bis 6. September 1965) verstreichen und brachte erst nach deren Ablauf am 16. September 1965 eine Klagebeantwortung ein, die vom Erstgericht mit unbekämpftem Beschluß zurückgewiesen wurde. Am 6. Oktober 1965 stellte die Klägerin den Antrag, ein Versäumungsurteil... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs2ZPO §398
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 243 Abs2 ZPO kann nicht zur Fällung eines Versäumungsurteils führen, den § 398 ZPO sieht ein solches nur für den Fall vor, daß eine Klagebeantwortung überhaupt nicht erstattet wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 44/63 Entscheidungstext OGH 20.02.1963 7 Ob 44/63 Veröff: EvBl 1963/190 S 271 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §398
Rechtssatz: Wird eine innerhalb der erteilten Frist erstattete Klagsbeantwortung - wenn auch zu Unrecht - rechtskräftig zurückgewiesen, dann ist (wenn innerhalb dieser Frist keine Klagebeantwortung vorgelegt wird) über Antrag gemäß § 398 ZPO ein Versäumungsurteil zu fällen. Entscheidungstexte 1 Ob 326/59 Entscheidungstext OGH 11.11.1959 1 Ob 326/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §398
Rechtssatz: Wenn der Kläger nach Eintritt eines neuen Masseverwalters auf der Beklagtenseite seinen bereits vorher einmal gestellten Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles nach § 398 ZPO nicht neuerlich wiederholt, hat er damit zum Ausdruck gebracht, daß er auf die Säumnisfolgen verzichte und seinen früheren Antrag zurückziehe. Entscheidungstexte 1 Ob 321/55 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §398ZPO §471 Z4 DZPO §519 E4
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht - wenn auch entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nach mündlicher Verhandlung in Urteilsform - über die Berufung gegen ein Versäumungsurteil (und zwar über das Vorliegen der Säumnis) entscheidet, ist dagegen ein weiteres Rechtsmittel ausgeschlossen (vgl aber 2 Ob 503/54). Entscheidungstexte 1 Ob 592/54 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Betrages von 45.103.87 S. Der Beklagte hat die ihm bei der ersten Tagsatzung unter Rechtsmittelbelehrung erteilte Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung nicht eingehalten. Hierauf beantragte der Kläger am 21. August 1951 die Erlassung eines Versäumungsurteiles. Der Erstrichter faßte noch am gleichen Tage den Beschluß, "Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens abfertigen". Am 11. September 1951 zog der Kläger ... mehr lesen...
Norm: ZPO §398
Rechtssatz: Zeitpunkt der Fällung eines Versäumungsurteiles nach § 398 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 171/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 3 Ob 171/54 Veröff: SZ 27/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0040976 Dokumentnummer JJR_19540407_OGH0002_0030OB00171_5... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 AZPO §398
Rechtssatz: Fällung eines Versäumungsurteiles durch die Verfügung des Richters "Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens". Entscheidungstexte 3 Ob 171/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 3 Ob 171/54 Veröff: SZ 27/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0040759 ... mehr lesen...
In einer vom Prozeßgericht erlassenen einstweiligen Verfügung wurde dem beklagten Ehemann aufgetragen, die eheliche Wohnung binnen acht Tagen zu verlassen und während der Dauer des Ehestreites nicht mehr zu betreten. Das Erstgericht bewilligte den auf § 354 EO. gestützten Exekutionsantrag der klagenden Ehegattin. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag mit der Begründung: ab, daß es sich um die Entfernung des Beklagten aus der ehelichen Wohnung handelt, demnach um eine Maßnahme... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs2ZPO §396ZPO §398
Rechtssatz: Eine nach unbenütztem Ablauf der Klagebeantwortungsfrist eingebrachte Widerklage ist auf die Fällung des Versäumungsurteiles ohne Einfluß. Entscheidungstexte 4 Ob 243/30 Entscheidungstext OGH 27.05.1930 4 Ob 243/30 Veröff: SZ 12/135 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §398
Rechtssatz: Den Beweis durch Herbeischaffung eines Strafaktes darf das Gericht im Falle der Säumnis nach § 398 ZPO nicht durchführen, selbst dann nicht, wenn es ein Akt desselben Gerichtes wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 936/25 Entscheidungstext OGH 17.11.1925 2 Ob 936/25 Veröff: SZ 7/365 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ZPO §398
Rechtssatz: Versäumnisurteil nach § 398 ZPO. Bei einem aus mehreren Ansprüchen zusammengesetzten Klagebegehren kann hinsichtlich jener Ansprüche, die in der Klagebeantwortung nicht erwähnt wurden, Versäumnisurteil nicht begehrt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 856/22 Entscheidungstext OGH 13.09.1922 3 Ob 856/22 Veröff: SZ 4/80 ... mehr lesen...