Norm
ZPO §398Rechtssatz
Wird eine innerhalb der erteilten Frist erstattete Klagsbeantwortung - wenn auch zu Unrecht - rechtskräftig zurückgewiesen, dann ist (wenn innerhalb dieser Frist keine Klagebeantwortung vorgelegt wird) über Antrag gemäß § 398 ZPO ein Versäumungsurteil zu fällen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0041007Dokumentnummer
JJR_19591111_OGH0002_0010OB00326_5900000_001