RS OGH 1955/5/18 1Ob321/55

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Veröffentlicht am 18.05.1955
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Norm

ZPO §398

Rechtssatz

Wenn der Kläger nach Eintritt eines neuen Masseverwalters auf der Beklagtenseite seinen bereits vorher einmal gestellten Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles nach § 398 ZPO nicht neuerlich wiederholt, hat er damit zum Ausdruck gebracht, daß er auf die Säumnisfolgen verzichte und seinen früheren Antrag zurückziehe.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 321/55
    Entscheidungstext OGH 18.05.1955 1 Ob 321/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0040969

Dokumentnummer

JJR_19550518_OGH0002_0010OB00321_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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