Norm: ZPO §146 IZPO §397aZPO §461ZPO §502 AZPO §514 A
Rechtssatz: Nimmt eine Partei keine ausdrückliche Reihung ihrer Anträge vor, ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zunächst über das den weitergehenden Schutz gewährende (aufsteigende) Rechtsmittel zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Ob 55/14k Entscheidungstext OGH 22.04.2014 7 Ob 55/14k Bem: Siehe auch RS0036501, RS0007046 ... mehr lesen...
Mit ihrer Widerklage begehrt die Widerklägerin, die Widerbeklagte zur Zahlung von EUR 450.000,-- sA zu verurteilen. Im Ausgangsverfahren zu 23 Cg 235/05t des HG Wien mache die Widerbeklagte einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von EUR 200.000,-- sA geltend. Tatsächlich schulde die Widerbeklagte aus dem abgeschlossenen Lizenzvertrag eine weitere Rate an vereinbartem Kostenersatz sowie die vereinbarte Mindestpauschallizenz für 2003. Mit Schriftsatz vom 03.05.2007 (ON 36) dehnte die Wi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Zweitbeklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl. Den dagegen erhobenen Rekurs der Klägerin wies das Rekursgericht zurück, weil gemäß § 153 ZPO ein Rechtsmittel gegen die Bewilligung der Wiedereinsetzung ausgeschlossen sei. Die Wiedereinsetzung sei auch keineswegs ohne gesetzliche Grundlage bewilligt worden. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten in ihrer Hypothekarklage 290.000 EUR sA. Die Klage mit dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung wurde dem Beklagten am 2. 4. 2008 durch Hinterlegung zugestellt (Beginn der Abholfrist 2. 4. 2008). Mit einem am 2. 5. 2008 zur Post gegebenen Antrag mit Vermögensbekenntnis beantragte der Beklagte die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Auf Antrag der klagenden Partei erließ das Erstgericht am 26. 5. 2008 ein k... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Mahnklage begehrte der Kläger 9.600 EUR sA aus einer Teilrechnung vom 16. 3. 2007. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die Beklagte Einspruch. Termin für die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung war der 24. 10. 2007. Vor dieser Tagsatzung langte am 12. 10. 2007 ein vorbereitender Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren um 5.488,48 EUR sA auf 15.088,48 EUR sA ausdehnte. Dieser Schriftsatz wurde der Beklagten am 18. 10... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 Abs1 DZPO §396 Abs2 DZPO §397aZPO §442a Abs1 Satz2
Rechtssatz: Dehnt der Kläger nach einem Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl das Klagebegehren aus und ergeht darüber ein Versäumungsurteil, so ist der Widerspruch gegen das Versäumungsurteil ungeachtet des § 442a Abs 1 Satz 2 ZPO im Umfang der Klageausdehnung zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 147/08h Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Mahnklage begehrte der Kläger 7.200 EUR sA. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die zu diesem Zeitpunkt noch unvertretene Beklagte Einspruch. Vor der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung langte ein Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren auf 16.986,31 EUR sA ausdehnte. Die ordnungsgemäß geladene Beklagte erschien nicht zur Verhandlung am 24. Oktober 2007. Über Antrag des Klägers erließ das Erstgericht ein Versäumun... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 09.08.2006 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der beklagten Partei zur Räumung des vermieteten Geschäftslokals in 7400 Oberwart, ***** und zur Zahlung von insgesamt EUR 33.389,34 s.A.. Sie brachte dazu vor, dass der genannte Mietzins trotz mehrfacher Mahnung unberichtigt aushafte. Seit Jänner 2001 habe die beklagte Partei keinen Bestandzins bezahlt. Es werde die sofortige Auflösung des Mietvertrages begehrt. Das Erstge... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §442a
Rechtssatz: Ein Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil ist auch dann binnen 14 Tagen einzubringen, wenn gegen das Urteil gleichzeitig Berufung erhoben wurde. Entscheidungstexte 13 R 40/07s Entscheidungstext LG Eisenstadt 03.04.2007 13 R 40/07s Schlagworte Widerspruch; Berufung; Versäumungsurteil; Rechtzei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0036258) hindert die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfes nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise. Die Geltung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung auch schon für einen fehlbezeichneten oder gar nicht als solchen benannten Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil bejaht, und zwar auch dann, wenn ein entsprechender Schriftsatz im ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger brachte am 29. Oktober 2002 beim Landesgericht Salzburg als Titelgericht zu AZ 11 Cga 262/01t den Antrag auf Bewilligung von Fahrnis- und Forderungsexekutionen zur Sicherstellung der Forderung auf Grund des Versäumungsurteils des Landesgerichts Salzburg vom 3. Juni 2002 von (restlichen) 101.159,96 EUR samt 10 % Zinsen seit 22. Oktober 2001 und der Kostenforderung von 4.180,45 EUR ein. Das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der am 9. 9. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage führte dieses am 20. 10. 1999 eine erste Tagsatzung durch, in der der anwaltlich vertretenen Beklagten aufgetragen wurde, bis zum 10. 11. 1999 mittels Schriftsatzes eine Sachverhaltsdarstellung und einen Beweismittelantrag "vorzunehmen". Ein derartiger Schriftsatz langte nicht ein. In der weiteren Tagsatzung vom 29. 11. 1999 erhielt die nunmehr von einem anderen Rechtsanwalt vertretene Beklagte neuerlich den... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zustimmung zur Entlassung der beklagten Partei gemäß § 12 Abs 2 Z 1 MutterschutzG. Die klagende Partei begehrt die Zustimmung zur Entlassung der beklagten Partei gemäß Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer eins, MutterschutzG. Da die Beklagte zu der für 7. 8. 1998 angesetzten Tagsatzung nicht erschien, fällte das Erstgericht über Antrag der klagenden Partei ein Versäumungsurteil und bestätigte am 5. 10. 1998 dessen Rechtskraft und Vollst... mehr lesen...
Begründung: Gegen das dem Klagebegehren auf Zahlung von S 208.472,49 s. A. stattgebende Versäumungsurteil des Erstgerichtes vom 27.12.1999 hat die beklagte Partei rechtzeitig Widerspruch erhoben, worauf die klagende Partei die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen hat. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht über rechtzeitigen Antrag der beklagten Partei die klagende Partei zum Ersatz der mit S 9.480,-- bestimmten Prozesskosten, das sind die Kosten des Widerspruchs... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aRATG §23 Abs6
Rechtssatz: Kein doppelter Einheitssatz für den Widerspruch nach § 397a ZPO. Entscheidungstexte 1 R 81/00x Entscheidungstext OLG Innsbruck 05.04.2000 1 R 81/00x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:2000:RI0000113 Dokumentnummer JJR_20000405_OLG0819_00100R0... mehr lesen...
Norm: ZPO §153ZPO §397a
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss des § 153 ZPO gilt auch für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrags. Entscheidungstexte 1 Ob 230/99a Entscheidungstext OGH 27.08.1999 1 Ob 230/99a 6 Ob 208/09w Entscheidungstext OGH 12.11.2009 6 Ob 208/09w Vgl; Beisatz: Diese Überlegungen sin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs gegen den Beschluß, mit dem das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichts bestätigt hat, mit dem dieses die Nichtigkeitsklage als unzulässig zurückgewiesen hat, weil das Versäumungsurteil noch nicht formell rechtskräftig ist, da der Beklagte rechtzeitig Widerspruch erhoben hat und über diesen noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, ist zwar gemäß § 528 Abs 2 Z 2 letzter Satztei... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Bestätigung der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten. Entscheidungstexte 7 Ob 92/97y Entscheidungstext OGH 02.04.1997 7 Ob 92/97y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Hebt das Erstgericht das Verfahren auf, weist es den Widerspruch gegen das Ersturteil zurück und stellt es ein bereits aufgehobenes Ersturteil wieder her, dann wird damit - unabhängig von der Gesetzmäßigkeit einer derartigen Entscheidung - dem Beklagten die meritorische Streiterledigung verweigert, sodass für das gesamte Rechtsmittelverfahren die vierwöchige Rekursfrist des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gilt.... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aRATG §23 Abs6
Rechtssatz: Doppelter Einheitssatz für den Widerspruch nach § 397 a ZPO, wenn er mit Ausführungen nach Art einer Klagebeantwortung versehen ist und das Gericht keine erste Tagsatzung anberaumt hatte. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Ra 121/04x. Diese ist nunmehr unter RW0000634 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IIIJZPO §397aZPO §411 G
Rechtssatz: Ein Versäumungsurteil, mit dem dem Klagebegehren auf Aufhebung eines Schiedsspruches stattgegeben wurde, ist während des Laufes der Widerspruchsfrist beziehungsweise nach rechtzeitiger Erhebung eines Widerspruchs noch nicht formell rechtskräftig. Entscheidungstexte 3 Ob 127/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §396ZPO §397aZPO §398
Rechtssatz: Überreicht der zunächst anwaltlich nicht vertretene Beklagte, dem die Beantwortung der Klage ohne Anberaumung einer ersten Tagsatzung mit schriftlichem Beschluß aufgetragen wurde, die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig, steht ihm gegen das sodann gemäß § 396 ZPO erlassene Versäumungsurteil der Widerspruch zu, in dem der Beklagte auch die bei sonstigem Ausschluß bei der ersten Tagsatzung vorzu... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §397aZPO §461
Rechtssatz: Schon wegen der damit verbundenen verschiedenen Rechtsfolgen steht dem Beklagten frei, den Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer Berufung oder einem Wiedereinsetzungsantrag zu kumulieren. Entscheidungstexte 3 Ob 47/93 Entscheidungstext OGH 15.09.1993 3 Ob 47/93 Veröff: SZ 66/109 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §398ZPO §442ZPO §442a Abs1
Rechtssatz: Der Beschluss, mit dem ein Versäumungsurteil infolge eines nach den §§ 397a bzw 398 ZPO unzulässigen Widerspruchs aufgehoben wurde, ist anfechtbar. Der in § 397a Abs 3 letzter Satz ZPO angeordnete Rechtsmittelausschluss erstreckt sich nur auf solche Beschlüsse, denen ein danach zulässiger Widerspruch zugrunde liegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §398ZPO §399ZPO §442a Abs1ZPO §442 Abs3
Rechtssatz: Ein nach (rechtzeitiger) Erstattung der Klagebeantwortung ergangenes Versäumungsurteil kann nicht mit Widerspruch bekämpft werden. Ein solcher Widerspruch kann auch nicht als Berufung umgedeutet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 576/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 576/91 ... mehr lesen...