Norm
EO §39 Abs1 Z1 IIIARechtssatz
Ein Versäumungsurteil, mit dem dem Klagebegehren auf Aufhebung eines Schiedsspruches stattgegeben wurde, ist während des Laufes der Widerspruchsfrist beziehungsweise nach rechtzeitiger Erhebung eines Widerspruchs noch nicht formell rechtskräftig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102000Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012