Norm
ZPO §397aRechtssatz
Hebt das Erstgericht das Verfahren auf, weist es den Widerspruch gegen das Ersturteil zurück und stellt es ein bereits aufgehobenes Ersturteil wieder her, dann wird damit - unabhängig von der Gesetzmäßigkeit einer derartigen Entscheidung - dem Beklagten die meritorische Streiterledigung verweigert, sodass für das gesamte Rechtsmittelverfahren die vierwöchige Rekursfrist des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gilt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107141Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009