RS OGH 1997/4/2 7Ob92/97y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.1997
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Norm

ZPO §397a
ZPO §528 Abs2 Z2 K

Rechtssatz

Die Bestätigung der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106997

Dokumentnummer

JJR_19970402_OGH0002_0070OB00092_97Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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