RS OGH 2014/4/22 7Ob55/14k (7Ob56/14g)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.2014
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Norm

ZPO §146 I
ZPO §397a
ZPO §461
ZPO §502 A
ZPO §514 A

Rechtssatz

Nimmt eine Partei keine ausdrückliche Reihung ihrer Anträge vor, ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zunächst über das den weitergehenden Schutz gewährende (aufsteigende) Rechtsmittel zu entscheiden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kumulierung; Häufung; Konkurrenz; Rechtsbehelfe; Rechtsmittel; Wiedereinsetzungsantrag; Widerspruch; Berufung, Revision, Rekurs

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129405

Im RIS seit

13.06.2014

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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