Norm
ZPO §146 IRechtssatz
Nimmt eine Partei keine ausdrückliche Reihung ihrer Anträge vor, ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zunächst über das den weitergehenden Schutz gewährende (aufsteigende) Rechtsmittel zu entscheiden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kumulierung; Häufung; Konkurrenz; Rechtsbehelfe; Rechtsmittel; Wiedereinsetzungsantrag; Widerspruch; Berufung, Revision, RekursEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129405Im RIS seit
13.06.2014Zuletzt aktualisiert am
13.06.2014