Norm
ZPO §397aRechtssatz
Ein Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil ist auch dann binnen 14 Tagen einzubringen, wenn gegen das Urteil gleichzeitig Berufung erhoben wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Widerspruch; Berufung; Versäumungsurteil; Rechtzeitigkeit; Kumulierung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2007:RES0000145Dokumentnummer
JJR_20070403_LG00309_01300R00040_07S0000_001