RS OGH 2007/4/3 13R40/07s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2007
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Norm

ZPO §397a
ZPO §442a

Rechtssatz

Ein Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil ist auch dann binnen 14 Tagen einzubringen, wenn gegen das Urteil gleichzeitig Berufung erhoben wurde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Widerspruch; Berufung; Versäumungsurteil; Rechtzeitigkeit; Kumulierung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2007:RES0000145

Dokumentnummer

JJR_20070403_LG00309_01300R00040_07S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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