Begründung: Die Beklagten bewohnen seit vielen Jahren den ersten Stock des Hauses G*****, S*****straße 3, welches auf Grund eines Übergabsvertrages vom 29. 1. 1993 nunmehr im Eigentum des Klägers steht. Die Rechtsvorgängerin des Klägers schloß mit den Beklagten einen Mietvertrag, in dem ein monatlicher Mietzins von S 1.000.- vereinbart war; im Lauf der Jahre erfolgte eine einvernehmliche Erhöhung des Mietzinses auf S 1.700.-. Im Vorverfahren 42 C 211/95d des BGZ Graz begehrte de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft zwar zu, daß die materielle Rechtskraft nicht auch die Beurteilung von Vorfragen erfaßt, es sei denn, solche wären aufgrund eines Zwischenantrages auf Feststellung zur Hauptfrage eines Feststellungsurteiles gemacht geworden (SZ 25/121; JBl 1984, 489; JBl 1990, 52; JBl 1995, 458; JBl 1997, 368). Wenn jedoch der im Verfahren als Hauptfrage entschiedene Anspruch eine Vorfrage (ein bindendes Rechtsverhältnis) für d... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 FZPO §259 Abs2ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Bindungswirkung des Vorprozesses für den Folgeprozess. Entscheidungstexte 9 Ob 501/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1995 9 Ob 501/95 Veröff: SZ 68/2 4 Ob 1660/95 Entscheidungstext OGH 24.10.1995 4 Ob 1660/95 8 ObA 291/95 Entscheidung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Katharina V*****, vertreten durch Dr. Gerhard Gferer, Rechtsanwalt in Linz, wider die beklagte Partei Friedrich K*****, vertreten durch Dr. Alfred Haslinger ua, Rechtsanwälte in Linz, wegen S 119.724... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei mietete von der Klägerin in deren Haus in Wörgl mit Mietvertrag vom 24.April 1990 die gesamten ebenerdingen Geschäftsräumlichkeiten sowie einen Büroraum im ersten Stock zu einem monatlichen Mietzins von 60.500 S incl. Umsatzsteuer. Punkt IX. des Mietvertrages lautet: "Die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen gegen den Mietzins ist unzulässig." Die Klägerin begehrte die Räumung des Bestandobjektes mit der Behauptung, die beklagte Partei habe ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §259 Abs2ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 K
Rechtssatz: Weisen die Vorinstanzen übereinstimmend einen Zwischenantrag auf Feststellung zurück ohne in die Sache einzugehen (zum Beispiel fehlende Wirkung über den Prozess hinaus), so liegt eine bestätigende Entscheidung vor. Ein Fall des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist hier nicht gegeben. Entscheidungstexte 7 Ob 575/91 Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von dem Beklagten den Zuspruch von S 5.046,- s.A. als restlichen Kirchenbeitrag für das Jahr 1988. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage und stellte den Zwischenantrag auf Feststellung, daß nach den im Verhältnis zwischen der Kirche und dem Beklagten als ihrem Mitglied geltenden internen Normen kein Recht auf Inanspruchnahme staatlichen Zwanges zur Einbringung von Beiträgen bestehe. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 3.August 1984 in Jugoslawien als Insassin des von Marijan G*** gelenkten, bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen W 364.327 verletzt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte sie aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 295.470,98 sA (Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Zahnbehandlungskosten, Kleiderschaden, Fahrtkosten, Telefonspesen, Trinkgel... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Fällung des Urteiles, es werde festgestellt, daß die Beklagten nicht das Recht haben, den Weg, soweit er über die Grundstücke 87/3 und 13 der Liegenschaft Ez 6 KG Gschnitz führt, zu begehen oder zu befahren. Die Beklagten beantragten Abweisung des Klagebegehrens und stellten zwei Zwischenanträge auf Feststellung und einen Eventualantrag auf Feststellung. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Den Zwischenfeststellungsanträgen gab es, wenn au... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 24.014,29,-- S brutto sA. Er sei vom 1.2.1983 bis 15.10.1985 bei der beklagten Partei als Angestellter beschäftigt gewesen. Sein zuletzt bezogenes Bruttomonatsentgelt habe 12.300,-- S betragen; daneben habe er eine Provision im Monatsdurchschnitt von 906,50 S bezogen. Nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs wäre der Kläger in die Beschäftigungsgruppe 3/15 einzustufen gewesen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 14.1.1982 übergab der am 25.5.1891 geborene Josef L*** die ihm gehörige Liegenschaft EZ 132 KG Kowald, Grundbuch Voitsberg, dem Erstbeklagten unter Beitritt der Zweitbeklagten auf den Todesfall. Der Übernehmer verpflichtete sich, bei Übernahme der Liegenschaft die Baufläche 172 mit dem Haus Blickweg Nr. 1 (früher Nr. 119) im Ausmaß von 3000 m 2 der Zweitbeklagten zu übertragen. Weiters wurde vereinbart, daß zugunsten des Erstbeklagten sof... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13ZPO §236 EZPO §259 Abs2
Rechtssatz: Über einen Zwischenantrag auf Feststellung im Sinne des § 37 Abs 3 Z 13 MRG ist mit abgesondert anfechtbarem Sachbeschluß zu entscheiden, wenn im Prozeß mit Urteil zu erkennen wäre (Würth - Zingher, MRG 2. Auflage Anmerkung 48 zu § 37). Entscheidungstexte 5 Ob 17/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1987 5 Ob 17/87 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem "Heimbenützungs-Vertrag" vom 28. Jänner 1971 überließ das B*** S*** in dem mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds im Jahr 1956 auf der Liegenschaft errichteten Haus Franz Josefs-Kai 29 in 1010 Wien die Garconniere 804 gegen einen bestimmten Preis (monatlicher "Heimbeitrag") dem Antragsteller zum Gebrauch für Wohnzwecke. Der Antragsteller befaßte die Gemeinde mit seinem Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit und Angemessenheit des von ihm verlangten Mietzi... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Wohnungseigentumsorganisatorin errichtete auf der Liegenschaft EZ 270 KG Alsergrund die Wohnhausanlage Wien 9., Hahngasse 21, und übertrug auf Grund von Erwerbs- (Wohnungsreservierungs- und Kauf-)Verträgen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 1976 und 1977 abgeschlossen wurden, den Beklagten Anteile an der erwähnten Liegenschaft, je verbunden mit Wohnungseigentum an einzelnen Eigentumswohnungen im genannten Haus. Im gegenständlichen Verfahren ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 AZPO §259 Abs2
Rechtssatz: Der nach § 259 Abs 2 ZPO zulässige Zwischenantrag auf Feststellung des Beklagten stellt ein Abwehrmittel dar, das bezweckt, die über den Rahmen des Rechtsstreites hinausgehender rechtskräftiger Verneinung des vom Kläger behaupteten rechtserzeugenden Tatbestandes zu erwirken. Entscheidungstexte 1 Ob 840/82 Entscheidungstext OGH 24.01.1983 1 Ob 8... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt Scheidung ihrer mit dem Beklagten am 4. Dezember 1970 vor dem Registrar (Standesbeamten) in London-Lambeth geschlossenen Ehe gemäß § 49 EheG, Die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin und römisch-katholischer Religion. Der Beklagte ist zypriotischer Staatsangehöriger griechischen Volkstumes mit griechisch-orthodoxem Religionsbekenntnis. An der Eheschließung der Streitteile wirkte weder ein romischkatholischer Priester noch ein griechisch-orthodoxer Pope mit.... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §236 AZPO §259 Abs2
Rechtssatz: Der vom Kläger gestellte Zwischenantrag auf Feststellung begründet bezüglich des durch ihn geltend gemachten Anspruches gemäß § 232 ZPO Streitanhängigkeit und schließt daher einen dasselbe Rechtsverhältnis betreffenden (hier noch dazu gleichgerichteten) Antrag des Beklagten aus (Fasching III 126). Entscheidungstexte 2 Ob 143/73 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 BZPO §259 Abs2
Rechtssatz: Das Vorliegen der Präjudizialität ist auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu prüfen. Entscheidungstexte 6 Ob 129/73 Entscheidungstext OGH 28.06.1973 6 Ob 129/73 Veröff: SZ 46/68 5 Ob 658/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 5 Ob 658/76 7 Ob ... mehr lesen...
Der Buchprüfer und Steuerberater August K starb am 29. September 1970. Die Klägerin ist das einzige Kind aus dessen geschiedener erste Ehe. Die Beklagte ist seine zweite Gattin. Mit letztwilligen Anordnungen vom 18. Jänner 1963 und 2. Juli 1964 hatte August K die Beklagte zur Alleinerbin eingesetzt und die Klägerin auf den Pflichtteil beschränkt. Die Beklagte gab auf Grund der Testamente die bedingte Erbserklärung ab. Mit Beschluß vom 29. Oktober 1970 nahm das Verlassenschaftsgericht ... mehr lesen...