TE OGH 1996/5/15 7Ob503/96 (7Ob504/96, 7Ob1505/96)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 15.05.1996
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Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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