Norm: ABGB §1118 A2ZPO §233ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Eine Klage auf Aufhebung des Bestandvertrages nach § 1118 ABGB und eine Kündigung nach § 19 Abs 1 und Abs 2 Z 4 und 4 a MG begründen nicht gegenseitig die Einrede der Streitanhängigkeit. Entscheidungstexte 3 R 219/20 Entscheidungstext OGH 03.11.1920 3 R 219/20 Ähnlich; Veröff: SZ 2/118 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C8EheG §69ZPO §232ZPO §233
Rechtssatz: Die Unterhaltsansprüche nach § 91 ABGB und nach § 69 EheG sind verschiedene Ansprüche. Ein über den Anspruch nach § 91 ABGB ergangenes Urteil begründet daher nicht Rechtskraft für den Anspruch nach § 69 EheG. Entscheidungstexte 2 Ob 564/51 Entscheidungstext OGH 10.10.1951 2 Ob 564/51 7... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte die Kündigung wegen Streitanhängigkeit zurückgewiesen, weil die klagende Partei bereits zum gleichen Termin die Kündigung gegen die beklagte Partei eingebracht hatte. Das Rekursgericht hat in Abänderung dieser Entscheidung dem Erstgericht die Anordnung einer Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung aufgetragen, weil nach den Behauptungen der klagenden Partei der gegenständlichen Aufkündigung ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt, als in der bereits anhängig... mehr lesen...
Norm: ZPO §233
Rechtssatz: Zwei für den gleichen Kündigungstermin eingebrachten Aufkündigungen desselben Bestandverhältnisses begründen nicht Streitanhängigkeit, wenn sie sich auf verschiedene Tatbestände als Kündigungsgrund stützen. Entscheidungstexte 2 Ob 650/50 Entscheidungstext OGH 07.03.1951 2 Ob 650/50 Veröff: SZ 24/60 Eur... mehr lesen...
Norm: ZPO §233ZPO §235
Rechtssatz: Der Kläger kann, statt die Klage zu ändern, eine neue Klage einbringen, ohne daß dieser die Streitanhängigkeit entgegenstände. Entscheidungstexte 3 Ob 62/51 Entscheidungstext OGH 07.02.1951 3 Ob 62/51 Veröff: JBl 1951 H24,597 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS00394... mehr lesen...
Norm: ZPO §233
Rechtssatz: Zwei Klagen auf Unterfertigung derselben Urkunde begründen, wenn sie nicht auf den gleichen Rechtsgrund gestützt sind, nicht die Einrede der Streitanhängigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 692/50 Entscheidungstext OGH 03.01.1951 3 Ob 692/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS003947... mehr lesen...
Die Klägerin hatte beim Bezirksgericht Rosegg Klage auf Feststellung eingebracht, daß die Beklagten kein Fahrrecht über die Liegenschaft der Klägerin haben; ferner begehrte sie die Untersagung des weiteren Fahrens der Beklagten über diese Liegenschaft. Anderseits hatten die Beklagten bei demselben Bezirksgericht die Klage auf Anerkennung und Duldung ihres Fahrrechtes anhängig gemacht. Das Erstgericht hatte die Klage der Liegenschaftseigentümerin auf Servitutsfreiheit abgewiesen, der... mehr lesen...
Richard Sch., der Gesellschafter der aus ihm und Karl S. bestehenden offenen Handelsgesellschaft S. & Sch., brachte zur Zahl 2 Cg 184/49 des Landesgerichtes Linz die Klage auf Ausschließung des Karl S. aus der Gesellschaft ein. Nach Eintritt der Streitanhängigkeit überreichte Karl S. gegen Richard Sch. zu 2 Cg 266/49 die Klage auf Auflösung der Gesellschaft. Das Prozeßgericht wies die letztere Klage wegen Streitanhängigkeit von Amts wegen zurück. Das Rekursgericht hob diesen B... mehr lesen...
Norm: HGB §140ZPO §232ZPO §233
Rechtssatz: Klagen die beiden Gesellschafter einer OHG einander gegenseitig auf Ausschließung aus der Gesellschaft, so liegt bezüglich der später eingebrachten Klage des zweiten Gesellschafters nicht Streitanhängigkeit vor. Entscheidungstexte 3 Ob 158/50 Entscheidungstext OGH 05.04.1950 3 Ob 158/50 Veröff: SZ 23/92 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die Klage des Staatsanwaltes wegen Bestreitung der ehelichen Geburt der Beklagten mit der Begründung: ab, daß die Staatsanwaltschaft weder ein öffentliches noch ein Interesse des Kindes behauptet habe und daß ein solches Interesse an der vorliegenden Klage auch nicht vorliege; es könne nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, das Versäumnis des Ehemannes an der rechtzeitigen Erhebung der Klage auszubessern. Das Berufungsgericht gab in Abänderung des erstinstanz... mehr lesen...
Sämtliche Instanzen gaben der Klage des Staatsanwaltes wegen Bestreitung der ehelichen Geburt des Beklagten Folge. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: des Obersten Gerichtshofes: Auf Grund einer vom Staatsanwalt gemäß dem § 158 ABGB. eingebrachten Klage hat das Erstgericht entschieden, daß der mj. Beklagte nicht als ein eheliches Kind des W. B. aus der mit A. B., geborenen Sch., geschlossenen Ehe anzusehen ist. Das Berufungsgericht hat dieses Urteil be... mehr lesen...
Norm: ABGB §158ZPO §14 BdZPO §233
Rechtssatz: Hat sich der Staatsanwalt zur Anfechtung der ehelichen Geburt entschlossen, so ist dem Gerichte die Prüfung der Frage, ob ein öffentliches Interesse oder ein Interesse des Kindes für die Anfechtung vorliegt, verwehrt. Ebenso ist jede diesbezügliche Einwendung des Kindes abgeschnitten. Das Bestreitungsrecht des Ehemannes der Kindesmutter schließt das des Staatsanwaltes grundsätzlich nicht aus. Es sei... mehr lesen...
Der Beklagte hatte gegen die Klägerin ein Scheidungsbegehren gestellt, das abgewiesen worden war. Unmittelbar vor der Berufungsverhandlung hat die Klägerin, die sich bis dahin zu einer Scheidung ablehnend verhalten hat, ebenfalls eine Scheidungsklage eingebracht. Das Erstgericht hat über diese Klage eine Streitverhandlung angeordnet, bei der der Beklagte mit Rücksicht darauf, daß auch das inzwischen gefällte berufungsgerichtliche Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen war, die Str... mehr lesen...
Norm: EheG §55ZPO §233
Rechtssatz: Zusammentreffen einer Ehescheidungsklage wegen Verschulden mit einer späteren nach § 55 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 229/46 Entscheidungstext OGH 05.10.1946 1 Ob 229/46 Veröff: JBl 1947,62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0039311 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 EaZPO §233
Rechtssatz: Streitanhängigkeit liegt nicht vor, wenn von einem nach der Scheidung geborenen Kind, für das die Vermutung der unehelichen Geburt spricht, Klage auf Feststellung der ehelichen Abstammung gegen den Gatten der Mutter und von diesem gegen einen Kurator die Bestreitungsklage nach § 158 ABGB erhoben wird. Entscheidungstexte 3 Ob 646/37 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §233
Rechtssatz: Ein nicht vollstreckbarer Zahlungsbefehl eines deutschen Gerichtes gegen einen österreichischen Staatsbürger begründet für das österreichische Gericht nicht die Streitanhängigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 161/37 Entscheidungstext OGH 20.04.1937 1 Ob 161/37 Veröff: SZ 19/137 5 Ob 330/59 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §233ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Die während des Ruhens des gerichtlichen Verfahrens fortdauernde Streitanhängigkeit steht dem Abschlusse eines Schiedsvertrages und der Durchführung des schiedsgerichtlichen Verfahrens nicht im Wege. Entscheidungstexte 4 Ob 312/29 Entscheidungstext OGH 18.06.1929 4 Ob 312/29 Veröff: SZ 11/145 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 EZPO §233
Rechtssatz: Sind Einwendungen gegen den Anspruch erhoben worden, so steht einer nochmaligen Klage, auch wenn auf Grund desselben Exekutionstitels eine andere Exekution geführt wird, die Einrede der Streitanhängigkeit entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 285/29 Entscheidungstext OGH 04.04.1929 3 Ob 285/29 2 Ob 199/50... mehr lesen...
Norm: ZPO §233
Rechtssatz: Verhältnis einer neuen Kündigung zu einem über eine frühere Kündigung anhängigen Rechtsstreite. Entscheidungstexte 3 Ob 137/26 Entscheidungstext OGH 03.03.1926 3 Ob 137/26 Veröff: SZ 8/70 6 Ob 208/69 Entscheidungstext OGH 10.12.1969 6 Ob 208/69 Beisatz: Anderer Kündigungstermin - keine Streitan... mehr lesen...